Was bedeutet "gesundheitlich und fachlich" geeignet nach RettG NRW?

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  • Guten Morgen,


    ich hab bei uns eine alte Liste gefunden, die die arbeitsmedizinischen Vorsorgen bei uns regelt. Wir betreiben zwei Rettungswachen. Die Mitatbeiter der Rettungswachen müssen regelmäßig Stuhlproben abgeben. Begründet wird dies durch § 4 Abs. 1 RettG NRW.


    Zitat von § 4 Abs. 1 RettG RW

    (1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.

    Wie ist das bei euch geregelt? Ist das Prozedere korrekt? Kennt jemand eine Erläuterung zu "gesundheitlich" geeignet im Sinne des RettG NRW?

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV ()

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  • Hallo,


    ich kenne das nur vom RettSan, da war es ein Wisch der
    vom Hausarzt ausgefüllt werden musste...spezielle
    Untersuchungen gab es da nicht.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hey,


    den Arzt zu erreichen wird etwas schwierig und wohl ne ganze Menge Zeit in Anspruch nehmen, werde es aber versuchen.


    Mir ergibt sich nicht der Sinn, der dahinter steckt. Stuhlproben werden regelmäßig auf Infektionskrankheiten(?) getestet aber Blutuntersuchen finden im Vergleich deutlich seltener statt?

    Gruß Roland

  • Hallo,

    Mir ergibt sich nicht der Sinn, der dahinter steckt. Stuhlproben werden regelmäßig auf Infektionskrankheiten(?) getestet aber Blutuntersuchen finden im Vergleich deutlich seltener statt?

    Habe davon noch nie gehört, auch nicht von BFs mit Rettungsdienst.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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