Betriebanweisung UVV Unterweisung Hilfe...

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  • Ich sage nur §12 ArbSchG
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

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  • Ich sage nur §12 ArbSchG
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

    Und ich ergänze immer noch mit...


    §4 Unterweisung der Versicherten DGUV Vorschrift (1):
    Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung,entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einerArbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Gesetz sticht Vorschrift: "und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden" sticht " Jährlich erfolgen".


    Was natürlich aus diversen Gründen eine problematische Sichtweise ist, ABER wenn man die Unterweisung MAL nicht (pünktlich) gemacht hat, muss einem das nicht zwangsweise um die Ohren fliegen.


    NOCH schlimmer:


    ArbschG: "vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten"
    DGUV: "mindestens aber einmal jährlich"


    Daraus schließen Unternehmen, dass sie die Erstunterweisung irgendwann im ersten Jahr zu machen haben. Zumindest die BGW in BW findet das in Ordnung.


    Nicht in Ordnung ist, dass es Abweichungen zwischen Gesetz und Vorschriften gibt. Das können wir nicht ändern, aber wir sollten bei diesen Unterschieden auf den Fallstrick hinweisen, und den Arbeitgeber (wenn verantwortbar) bestmöglich bei seinem Unterfangen unterstützen.


    Problematisch ist auch die Sichtweise, dass gar nicht unterwiesen werden muss, wenn die Person ständig unter Aufsicht eines Mitarbeiters steht, z.B. Schülerpraktikanten für einige Tage, oder Personen, die eingearbeitet werden. Hier sehe ich die 100% "Überwachung" technisch in keinem Fall gewährleistet.


    Den Leuten ist zu viel:
    - in 5 min auf Fluchtwege und Erste Hilfe Kästen hinzuweisen
    - und das auf einem Zettel, der bereits intern zum Download steht, zu dokumentieren.


    Und das Schlimmste: wir sehen uns im Niveau der Arbeitssicherheit weit oben, können aber einen neuen Mitarbeiter nicht an die Hand nehmen, und ihm die wesentlichen Dinge kurz auf dem Weg mitgeben.


    In der Produktion wird die Sache noch teilweise Ernst genommen, aber im Verwaltungsbereich ist das Bewußtsein oft nahe Null.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Gesetz sticht Vorschrift:

    Nicht unbedingt.

    Nicht in Ordnung ist, dass es Abweichungen zwischen Gesetz und Vorschriften gibt.

    Abweichungen sind zulässig. Stichwort autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
    Allerdings werden in der Regel die Regelungen der Unfallversicherungsträger zurückgezogen, wenn eine kollidierende Regelung des Gesetzgebers in Kraft tritt. Ergänzungen sind aber durchaus zulässig. Im Zweifelsfall muss man beide Regelungen einhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also ich weiß ja nicht wie ihr das seht... mir wurde irgendwannmal in meiner bisherigen Laufbahn die Hierarchie der Gesetze und Verordnungen beigebracht.
    Je weiter ich nach unten komme auf der Skala desto präziser wird das Ganze.
    Also vom EU Recht (Verordnungen) über das nationale Recht (Gesetze) über die Unfallversicherungsträger(DGUV V). Und so wie ich das mal gelernt habe hat eine DGUV Vorschrift gesetzescharakter.
    Ist ja aber eigentlich auch grundsätzlich egal. Wenn der UVV Träger die DGUV für seinen Bereich erlässt dann gilt die. Und da die DGUV V1 für alle BGn erlassen wurde....
    Die DGUV ist hier als eine Präzisierung/Erweiterung der gesetzlich vorgegebenen Vorgabe zu sehen.
    Also... Jährliche Unterweisung aller relevanten Themen.
    Das kommt mir bei fast allen Begehungen die ich zusammen mit den Gewerbeaufsichtsämtern und der BG zusammen habe unter. Die sehen das alle so.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Die Diskussion ist akademisch, ich sehe das auch so wie Du/Ihr.


    Arbeitgeber haben aber Juristen in ihren Reihen. Es ist als SiFa besser, sich da nicht auf einen Disput einzulassen, wir sind nämlich weit weg von der Qualifikation.


    Wenn es darum geht, sich juristisch durchzusetzen, sitzen wir still auf der Zuschauerbank. Was ich hier gerade tue, ist, von genau dieser Bank aus zu berichten. In solchen Momenten ist die BG Zeuge, Angeklagter oder mitsamt seinen Regeln selbst nur Zuschauer.


    Bessere "Waffen" als die BG sind für die SiFa die Kunden des betreuten Unternehmens: Staat, Automobil, große Ketten wie Edeka oder Metro, Ami-Läden, usw.. Die verlangen 100%, auch von BG-Infos. Ohne deren Audits würde die Arbeitssicherheit bundesweit und im Schnitt mindestens 40% schlechter dastehen. Behaupte ich mal.