Betriebanweisung UVV Unterweisung Hilfe...

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  • Hallo liebes Forum,


    ich habe einen kleinen Betrieb mit 3 Mitarbeitern. Es handelt sich um eine Kfz-Werkstatt bei der es an allen Ecken und Enden an Gefahren lauert.


    Sicherheit wird bei uns groß geschrieben, jedoch brauche ich bei ein paar Fragen euere Hilfe.


    Ich möchte im Fall eines Unfalls abgesichert sein und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.


    Leider hab ich keinen richtigen Plan wo ich anfangen soll.


    Feuerlöscher und Brandschutztüren waren ja von Anfang an ein muss aber wie soll ich das mit den restlichen Sachen machen?


    Die Begriffe UVV, Betriebsanweisung, Unterweisung bringen mich durcheinander.


    Ich könnte überall Gefahrenschilder u.ä. aushängen aber damit ist es nicht getan.


    Ich möchte auch nicht mit dem Thema übertreiben aber wo fange ich am besten an?


    Soll ich mir einen Auszug aus den UVV zulegen und aufhängen oder was würdet Ihr als erstes tun und wer kann mir praktisch behilflich sein? Die BGHM nicht oder?


    grüße Dinan

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  • Soll ich mir einen Auszug aus den UVV zulegen und aufhängen oder was würdet Ihr als erstes tun und wer kann mir praktisch behilflich sein? Die BGHM nicht oder?

    Die Auszüge der UVV mögen ja nett sein, bringen vor Ort allerdings wenig, solange die Abläufe nicht entsprechend organisiert sind. Bespreche das Vorgehen mit Deiner BG. In Deinem Fall mit einem relativ kleinen Betrieb kann es sinnvoll sein die "Alternative Betreuung" durchzuführen. Dazu musst Du zu einem Kurs bei Deiner BG und führst dann viele Dinge selbst durch, unterstützt von Fachkräften der BG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vorab: gut, dass Du Dich infomieren willst - auch hier.


    Du brauchst aber Hilfe. Am besten, Du machst einen Vertrag mit einem Dienstleister, und lässt Dich beraten. Am Anfang brauchst Du sicher so ca. 10-20 Stunden (ca. 600 - 1200 EUR), aber dann hast Du eine solide Basis, mit der Du rechtssicher arbeiten kannst. Je nachdem, wo Du bist, kann das auch jemand von uns anbieten (evtl.)


    Wenn Du alles beisammen hast, und anwenden kannst, kannst Du mit ca. einem Tag im Jahr mit dem Betreffenden alles noch mal überprüfen und aktualisieren. Das wären ca. 300 EUR pro Jahr.


    Alternativ: Du besuchst einen Kurs einige Tage, und dann Update jedes Jahr. Ich glaube, Du verdienst mehr mit Schrauben, als Du mit der Eigenleistung sparst. Für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das ein Standardjob (Erstellung der Unterlagen und Besprechung mit Dir). Für Dich wird das ein Monstrum, und Du weisst nie, ob es passt, weil Du keinen Vergleich hast.


    Hinzu kommt der Betriebsarzt, der kostet das Doppelte, nämlich für einige notwendige Vorsorgeuntersuchungen aber vermutlich ist Einiges für Dich verpflichtend: Haut, Lärm... Vermutlich ca. 500-1000 EUR in zwei Jahren...

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Die Auszüge der UVV mögen ja nett sein, bringen vor Ort allerdings wenig, solange die Abläufe nicht entsprechend organisiert sind. Bespreche das Vorgehen mit Deiner BG. In Deinem Fall mit einem relativ kleinen Betrieb kann es sinnvoll sein die "Alternative Betreuung" durchzuführen. Dazu musst Du zu einem Kurs bei Deiner BG und führst dann viele Dinge selbst durch, unterstützt von Fachkräften der BG.

    Hallo Alex, interessant die Alternative Betreuung, ist dieses Zertifikat bei einer Meiserprüfung im Handwerk inbegriffen?


    Sorry für die Frage aber es ist 10 Jahre her als ich den Meister gemacht hab, ich kann mich nicht mehr erinnern


    grüße Dinan

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  • Hallo Alex, interessant die Alternative Betreuung, ist dieses Zertifikat bei einer Meiserprüfung im Handwerk inbegriffen?

    Nein, dazu musst Du ein Seminar Deiner BG besuchen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ist dieses Zertifikat bei einer Meiserprüfung im Handwerk inbegriffen?

    Nein, das ist nicht enthalten und Du darfst auch regelmäßg zu Nachschulungen. Schau einfach beim Link nach. Da ist das Vorgehen aufgezeigt, im Zweifel hilft auch die BG mit entsprechendem Rat weiter. Ist über deren Präventionsauftrag abgedeckt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich glaube ich hole mir eine externe Person, das wird mir dann doch zu stressig und wahrscheinlich darf ich nach dem Seminar immer noch nicht alles selber machen

  • Den Betriebsarzt brauchst Du auf JEDEN Fall extern.... Achte darauf, dass er wirklich etwas tut, und nicht nur die Rechnung stellt (wird schwer). Zumindest sollte er telefonisch verfügbar sein (Mindesterwartung).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Ich möchte auch nicht mit dem Thema übertreiben aber wo fange ich am besten an?


    Leider hast du keinen Wohnort in deinem Profil hinterlegt.....


    Falls du zufälligerweise aus Bremen oder sehr naher Umgebung kommst, kann ich gerne mal auf eine Tasse Kaffee (oder zwei) bei dir vorbei kommen um dir eine kurze Einweisung zu geben, wie du diese Themen am besten einfach aber zielführend angehen kannst........gerade bei einem Kleinunternehmen mit 3 MA ist es noch relativ simpel, wenn man gewisse Prozesse und Vorgehensweisen beachtet.


    Also, falls du aus meiner Nähe kommst, melde dich einfach mal......

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  • Ich glaube ich hole mir eine externe Person, das wird mir dann doch zu stressig

    Kannst Du so machen, solltest natürlich auch entsprechend kalkulieren. Es kann günstiger sein, dieses als Dienstleistung einzukaufen, aber einiges der Arbeit bleibt trotzdem an Dir hängen, genau da greift die alternative Betreuung, indem Du fit gemacht wirst für die Aufgaben und auch entsprechende Betreuung von der BG bekommst, je nach Bedarf.

    wahrscheinlich darf ich nach dem Seminar immer noch nicht alles selber machen

    Doch, das ist ja gerade das interessante. Verantwortlich für die Organisation, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung usw. bist und bleibst Du. Alle Externen die Du heranziehen kannst treten als Berater auf. Die sind natürlich dafür verantwortlich, dass ihre Beratungsleistung korrekt ist, aber sie führen in der Regel nicht die notwendige Handlung durch.

    Das alles heist ich hätte selbst auch keine Unterweisung / Arbeitsanweisung / Gefährdungsbeurteilung machen dürfen

    Wie bereits erwähnt, fast alle gesetzlichen Regelungen wenden sich an Dich als Arbeitgeber. Du darfst. Aber Du musst auch eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen, sofern Du die Aufgaben nicht selbst fachkundig übernehmen kannst.

    gerade bei einem Kleinunternehmen mit 3 MA ist es noch relativ simpel

    Wobei der Aufwand relativ hoch ist und sich kaum von einer Werkstatt mit 20 oder noch mehr Beschäftigten unterscheidet. Bei einem so kleinen Betrieb bleibt in der Regel alle Verantwortung am Chef hängen, bei einem größeren Betrieb kann man diese teilweise auf die Meisterebene delegieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Danke an alle. Wie sieht es denn aus wenn ich meine Mitarbeiter mit bestem Wissen unterweise und kein Seminar besucht habe. Ist das umsonst gewesen wenn etwas passiert?


    PS: Ich komme aus dem Raum Oberschwaben

    2 Mal editiert, zuletzt von Dinan ()

  • Dokumentiert (inkl. Inhalten) = passiert.


    ABER...


    Die Unterweisung ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungsbeurteilung ist Gesetz. Heisst: Unterweisung nützt im Fall eines tödlichen Unfalles nicht extrem viel, ist aber besser als nichts. Das ist keine Aussage über rechtliche Konsequenzen, sondern eine Einschätzung.

  • Wie sieht es denn aus wenn ich meine Mitarbeiter mit bestem Wissen unterweise

    Wenn Du alles Unterweist was nötig ist .....und
    alles dokumentierst.... Themen und Themeninhalte und das ganze mindestens einmal im Jahr wiederholst

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wie sieht es denn aus wenn ich meine Mitarbeiter mit bestem Wissen unterweise und kein Seminar besucht habe.

    Zunächst bist Du ja für die Unterweisung zuständig. Wie Du zu Deinem Wissen kommst, um umfassend und richtig zu unterweisen ist zweitrangig. Sollte es zu einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder BG kommen werden wahrscheinlich einige Dokumente zu liefern sein, wie z.B. die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sowie Unterweisungsnachweise. Auch dürfte die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung hinterfragt werden. Fehlt irgendwas von den zuvor genannten Dingen können diese Aufsichtsstellen entsprechende Auflagen erteilen und Bußgelder vergeben. Beides ist, wenn man sich kooperativ und willig zeigt und es noch zu keinem Personenschaden gekommen ist, eher unwahrscheinlich. Kommt es aber zu einem Personenschaden, ob der nun zu verhindern war oder eher nicht, könnte es sehr ungemütlich werden.
    Jetzt kannst Du die Betreuungsleistung natürlich einkaufen, aber da dürfte bei der geringen Mitarbeiterzahl die Zeitvorgabe für die Grundbetreuung kaum ausreichen um überhaupt einmal einen Überblick über den Betrieb zu bekommen => ein Mehraufwand durch den Betreuer ist erforderlich, was sich natürlich auch im zu bezahlenden Betrag niederschlägt.
    Bei der alternativen Betreuung fällst Du für mindestens 1 Tag aus, denn da musst Du zum Kurs. Dann nochmals 2 Tage, alternativ als Fernkurs nebenher, wenn du eben Deinen Betrieb nicht so lange alleine lassen kannst. Anschließend erarbeitest Du die notwendigen Dokumente mit Unterstützung der BG. Das hat den großen Vorteil, dass Deine BG wohl kaum die Dokumente bemängeln wird, die mit deren Unterstützung erstellt wurden und möglicherweise kann die BG auch schon gut passende Vorlagen liefern. Auch kannst Du darüber zu Kollegen in Kontakt kommen, die genau die gleichen Probleme haben wie Du auch und somit kann man sich austauschen und gegenseitig unterstützen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @Dinan


    sieh mal hier. Hier findest du Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen. Eine Erklärung / Beschreibung ist auch dabei. Gefährdungsbeurteilungen
    Wenn du damit nicht klarkommst, mach es wie AxelS es beschreibt bzw. hol dir externe Unterstützung. Wobei natürlich Aufwand und Kosten
    bekannt sein sollten, damit du keine Überraschung erlebst. Ich betreue zwei KfZ-Werkstätten, die jahrelang gar nichts hatten. Da ist der erste
    Anlauf immer langwierig und kostet natürlich. Die geleisteten Tätigkeiten gehören natürlich dem Auftraggeber. ich mach das so, dass dieser
    die Dokumente und Ausarbeitungen weiter nutzen kann, sofern dieser das möchte. Unterweisungen mach auch ich. Die Vorlagen verbleiben auch hier beim Unternehmer.
    Als die gemerkt haben, wie gut das läuft, beauftragten die mich weiterhin und müssen sich um nichts weiter kümmern.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Meine Erfahrungen decken sich mit Mick. Bezüglich Unterlagen: ja, genau so.


    Ich hatte auch Selbermacher in der Betreuung. In der Tat hatten die einen besseren Überblick, aber auch viel subjektive Unsicherheit. Deswegen haben die auf die externe Betreuung zugegriffen.


    Meine kleinsten Werkstätten hatten aber alle eine zweistellige Zahl an Mitarbeitern (inkl. Verwaltung), was wiederum relativ ist, weil die verschiedene Themen bearbeitet haben, z.B. LKW, PKW, und (auch zugesandte) spezielle Bauteile reparieren. Die Gruppen/Arbeitsbereiche waren dann doch nur einstellig mit 3-4 Mitarbeitern besetzt...


    Im Endeffekt empfinde ich die Betreuung durch die externe SiFa für die KFZ-Werkstatt als sinnvoll, bei einer Zahnarztpraxis, wo die Prozesse wie am Fließband fixiert sind, hat das weniger Mehrwert.


    Insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen/Explosionsschutz, der Hautschutz, die Lärmbelastung und die Ergonomie sind so Themen in Werkstätten, bei denen sich der Scheff gerne auf die SiFa verlässt. Bzw... Bei Ergonomie nicht so gerne... Dafür ist die Fluktuation der Mitarbeiter zu groß, um hier für Investitionen motiviert zu sein (junge Männer gründen gerne selbst Werkstätten).


    Bei der Lärmbelastung fehlt oft das Bewusstsein. Gerne klopft man klemmende Teile mit dem Vorschlaghammer raus: 135 dB(C)++ ohne jeglichen Gehörschutz "Ich bin das gewohnt". Vom Druckluftschrauber ganz zu schweigen...


    Last but not least müssen auch psychische Belastungen bewertet werden, und spätestens da läuft der Praktiker mit gerauften Haaren im Kreis durch die Werkstatt und hat Panik, von den Kollegas für verrückt erklärt zu werden, wenn er das Thema anschneidet. Das Bewußtsein dafür, dass auch die Bewertung psychischer Belastungen ein technischer Vorgang ist, existiert insgesamt kaum bei den Verantwortlichen.... Wie auch - den Abstand einer Gefährdungsbeurteilung von einer Bewertung in der Form "ich bin doch nicht geistesgestört" kriegen die doch inhaltlich gar nicht vermittelt.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()