Betriebanweisung UVV Unterweisung Hilfe...

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  • Sorry dass ich nochmal störe, kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst machen?


    Die BGHM hat da ein echt gutes Formular für Kfz-Werkstätten. Sind halt über 60 Seiten...


    Und nach der Gefährdungsbeurteilung kommt ja die Unterweisung, richtig?


    Sorry falls die frage weiter schon beantwortet wurde


    grüße Dinan

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  • kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst machen?

    Ja, das kannst Du, Du bist eh dafür verantwortlich.
    Allerdings ist es sinnvoll sich in einigen Bereichen fachkundigen Rat einzuholen.
    Weiterhin benötigst Du trotzdem noch eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sorry dass ich nochmal störe, kann ich die Gefährdungsbeurteilung selbst machen?


    Wer sonst? :)
    Die Gefährdungsbeurteilung ist nichts anderes als:
    - Antwort auf die Frage: "Wenn ich dem Mitarbeiter diese Aufgabe gebe, kann er daran sterben?" Wenn ja...
    - Maßnahme: "Was kann ich tun, damit er trotzdem überlebt? Einerseits, damit ihm nichts passiert, andererseits, wenn ihm etwas passiert, dass er wenigstens gerettet wird?"


    Jetzt stehst Du da, und fragst Dich - habe ich alles bedacht? Die Antwort liefert Dir die BGHM-Vorlage: "Wenn DU das alles bedenkst, bist Du schon vorne dabei".


    Wie Du das dokumentierst, ist Deine Sache. Du kannst das dem Pfarrer (schriftlich) beichten, Dir auf den Rücken tätovieren, die 60 Seiten ausfüllen und in der Bibliothek ausgedruckt lagern, oder sie jemanden vernünftig aufarbeiten lassen (Fachkraft für Arbeitssicherheit).


    Zitat

    Die BGHM hat da ein echt gutes Formular für Kfz-Werkstätten. Sind halt über 60 Seiten...


    Das ist MEIN Problem mit diesen Vorlagen. Inhaltlich stimmt dort alles, aber nicht alles trifft auf einen selbst zu, und die Struktur sollte auch persönlich angepasst werden.


    Mit dem Formular bist Du bezüglich GBU "safe" - aber einen Mehrwert gibt es da nicht so deutlich, wie bei einer persönlich angepassten GBU...


    Zitat

    Und nach der Gefährdungsbeurteilung kommt ja die Unterweisung, richtig?


    Nein, da kommen nur die Maßnahmen. Eine Maßnahme ist die Unterweisung. Aber persönliche Schutzausrüstungen, technische und organisatorische Verbesserungen, Betriebsanweisungen uvm. folgt auf die Gefährdungsbeurteilung.


    Und die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungen und Maßnahmen.


    Zitat

    Sorry falls die frage weiter schon beantwortet wurde


    Die Frage wird bei der Ausbildung zur Fachkraft von Arbeitssicherheit binnen 6 Monaten (netto) beantwortet....

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Kann man auch sagen, die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine richtige Unterweisung?

    Ja .... auch die Betriebsanweisungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind Grundlage der Unterweisung

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Aber eine Unterweisung ist doch nichts anderes als den Mitarbeiter an die Hand zu nehmen und Stück für Stück zeigen wo Gefahr lauert und wie er sich zu verhalten hat. Und das soll er unterschreiben!!??

  • Er unterschreibt nur, dass Du etwas gesagt hast. Er unterschreibt keine Verprflichtungserklärung. Du hast die Pflicht den Mitarbeiter auszusuchen, der sich sicherheitsgerecht verhält, dies regelmäßig zu überprüfen und bei Abweichungen einzugreifen.

  • Und das soll er unterschreiben!!??

    Ja, denn der Gesetzgeber ist der Meinung alle Mitarbeiter sind strohdumm und der intelligente Chef hat den vollen Überblick oder kann sich diesen zumindest beschaffen. ;)


    Ich würde jetzt nicht jeden Handgriff unterweisen, aber zumindest die Tätigkeiten, die entsprechend der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Gefährdung darstellen, die ich nur durch organisatorische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung in den sicheren Bereich bekomme.
    In dem Zusammenhang wäre auch wichtig zu ermitteln, welche prüfpflichtigen Geräte und Anlagen Du betreibst und ob die Prüfungen rechtzeitig erfolgt sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Im Endeffekt empfinde ich die Betreuung durch die externe SiFa für die KFZ-Werkstatt als sinnvoll, bei einer Zahnarztpraxis, wo die Prozesse wie am Fließband fixiert sind, hat das weniger Mehrwert.

    pfffff....
    Also ich bin FASI in einer Zahnarztpraxis.... ich bin dort mindestens alle zwei Tage. Denen muss massiv auf die Finger geschaut werden. Sobald du dich da rumdrehst, machen die allen möglichen Scheiß....
    Die lassen sogar Kaffeetassen im Behandlungszimmer auf dem Boden rumstehen (Beweisbild anbei)... und überall spitze und scharfe Gegenstände... und Süßigkeiten haben die auch überall versteckt...
    Und ich kann da dauernd auf meine Frau.... ähhhh die Chefin einreden... die brauchen dauerhafte Betreuung und Kontrolle. :D


    Aber mal zum Problem zurück.
    Ich selbst betreue ein Autohaus Werkstatt mit angeschlossener Werkstatt und zwei LKW Werkstätten. Die sind schon recht groß und Konzerngelenkt, haben mich aber dazugeholt, weil sie den Überblick einfach verloren haben, und sich nicht sicher waren ob sie alles haben.
    Das war beim ersten Mal schon etwas Arbeit die ganze Dokumentation zu erstellen, alles zu erfassen und ein halbwegs vernünftiges Konzept zu entwickeln (wobei man natürlich dazu sagen muss dass die vom Konzern ein Konzept für Quali und Abläufe nach 5S vorgegeben hatten).
    Die haben zwar schon recht viel gehabt, aber an der ein oder anderen Ecke musst enoch was gemacht werden (z.B. offene Gruben die nie verschlossen wurden, nicht erkannte Ex-Bereiche usw.).


    Ich habe die Gefährdungsbeurteilungen der BG als Grundlage genommen, an dem ein oder anderen Vorgang noch etwas gefeilt und dann "eingeführt". Das war vor drei Jahren. Mittlerweile gehe ich zweimal im Jahr durch (wenn mein Dienstwagen in die Inspektion muss) und ergänze was ich finde.


    Das "Problem" mit den Unterweisungen sehe ich bei dir, dass du nicht alle Unterweisungsfelder die zum Teil auch gesetzlich vorgegeben sind kennst. Wenn du aus Unkenntnis ein Feld komplett aussparst und dann passiert dort was, stehst du mit dem Rücken an der Wand; Unwissenheit schützt nun mal vor Strafe nicht (jaja... das Totschlagargument).


    Der Vorteil an einer externen FASI ist halt, dass die viel rumkommt und oftmals einfache Lösungen parat hat wie man die Regeln erfüllt und trotzdem nicht den Betriebsablauf komplett lahm legt. Und einen weiteren kleinen Vorteil hat eine externe FASI noch. Wenn die nicht richtig berät, dir Mist erzählt, und dich nicht richtig unterstützt ist sie im Falle eines Unfalls teilweise mitverantwortlich für ihre Beratungsleistung.


    Mike

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Kann man auch sagen, die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine richtige Unterweisung?

    OK... pass uff....
    Mal ganz stark zusammengestrichen und plastisch dargestellt.


    Du hast ein Betriebsmittel, einen Zustand wasauchimmer.
    Du schaust dir das an und prüfst es gegenüber dem sicheren Betriebszustand und den gesetzlich Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben auf einen möglichen Schadenseintritt und eine mögliche Schadensschwere.(Gefährdungsbeurteilung); SCHRIFTLICH. Alles was nicht schriftlich dokumentiert ist, hat im Falle eines Unfalls nicht stattgefunden oder es wird verflucht schwer es darzustellen...


    Nehmen wir an, es ist eine Hebebühne älteren Baujahres ohne Teller.
    Die Vorgaben sagen nun mal dass eine Hebebühne geprüft sein muss und dem Stand der Technik (also mit Tellern) betrieben werden muss.


    Dann ergreifst du Maßnahmen und kontrollierst ob die Maßnahmen ausreichend sind. (also Bühne reparieren und prüfen und nochmal schauen ob die technischen Ausstattungen soweit sind Gefahren abzuwehren bzw. auszuschließen)


    Du hast aber immer noch ein gewissens Restrisiko weil du feststellst, dass Beschäftigte wenn sie die Hebebühne falsch bedienen sich verletzen können. z.B. könnte ein Beschäftigter wenn er unter einem angehobenen Auto durchläuft mit dem Kopf am Reifen oder an Teilen anstoßen.
    Dagegen gibt es nunal keine technische Lösung. (Das ist das Restrisiko, welches du auch noch miniieren musst)
    Also müssen sich die Beschäftigten noch entsprechend verhalten. Das musst du Ihnen aber sagen. Denn (sorry für die Boshaftigkeit (ich bin hier bekannt dafür)... der Staat und die BGn gehen manchmal davon aus, dass Beschäftigte doof sind und man ihnen JÄHRICH sagen muss was sie wie zu tun haben).
    Also sagst du denen das (Unterweisung). Du musst aber davon ausgehen dass sie das sofort wieder vergessen. Deswegen schreibst du denen das nochmal auf und hängst den Aufschrieb neben die Hebebühne so dass sie, wenn sie sich nicht ganz sicher sind, es dort nochmal nachlesen können. Das nennt sich dann Betriebsanweisung (BA).
    Bei der nächsten Unterweisung nimmst du die BA dann und gehst mit denen die Punkte nochmals durch.


    (Ich hab das jetzt versucht möglichst plastisch darzustellen... der ein oder andere möge mir verzeihen wenn es nicht zu 100% stimmt...)


    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.



    Mike

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 () aus folgendem Grund: Rächtsschriebfählerkorekttuhr

  • Ja, denn der Gesetzgeber ist der Meinung alle Mitarbeiter sind strohdumm und der intelligente Chef hat den vollen Überblick oder kann sich diesen zumindest beschaffen. ;)

    Du bist aber auch heute wieder böse....


    Ja, auch ich benutze diese Floskel gelegentlich...
    Die Leute haben mich neulich ganz groß angeschaut und mich gefragt ob ich sie verarschen will, als ich ihnen gesagt habe wie man eine Klappleiter richtig aufstellt.... (nicht ganz ohne sarkastischen Unterton)....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • pfffff....Also ich bin FASI in einer Zahnarztpraxis.... ich bin dort mindestens alle zwei Tage. Denen muss massiv auf die Finger geschaut werden. Sobald du dich da rumdrehst, machen die allen möglichen Scheiß....
    Die lassen sogar Kaffeetassen im Behandlungszimmer auf dem Boden rumstehen (Beweisbild anbei)... und überall spitze und scharfe Gegenstände... und Süßigkeiten haben die auch überall versteckt...
    Und ich kann da dauernd auf meine Frau.... ähhhh die Chefin einreden... die brauchen dauerhafte Betreuung und Kontrolle. :D
    (...)


    Meine Cousine Die Chefin meiner Zahnarztpraxis hat ihren Laden allerdings in Griff :)


    Nur die regelmäßigen Unterweisungen sind Mau - da helfe ich gerne aus.

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  • Chef Fragt mich (irgendwann, vor einigen Jahren):


    "Verstehe ich Sie richtig, Herr XXX, dieser Arbeitsplatz muss so gestaltet werden, dass auch ein Affe da arbeiten kann?"


    Meine Antwort:


    "Genau so. Jetzt haben Sie Arbeitssicherheit verstanden."

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Wie verträgt sich diese Aussage mit dem nachfolgenden §? Ich sehe das nicht so!


    § 7 Übertragung von Aufgaben
    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Indem der Beschäftigte die Maßnahmen nicht sabotiert. Da gibt es genug Saboteure - die darf man dann nicht beschäftigen.


    Uuuund, es gibt Tätigkeiten, die besondere Fertigkeiten erfordern (z.B. Höhenarbeitsplätze, tauchen usw.), die teilweise in nicht in normierter Umgebung stattfinden. Da sind verhaltensbasierte Maßnahmen und persönliche Fähigkeiten bisweilen der einzige Schutz.


    Von Baustellen wollen wir gar nicht erst reden....


    Mein Gespräch war in einer Industriehalle mit einer 100% im Prozess festgelegten Maschine. :) Da musste man wirklich einen Affen hinstellen können. Über Geschwindigkeit und Qualität kann man diskutieren, aber verletzen durfte der sich nicht. Der Vorgestzte dachte sich, wenn er dem Mitarbeiter sagt (Unterweisung), er solle da nicht hingreifen (oder hinein fallen), dann passt das....

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Das hat aber alles nichts mit dem Affen zu tun!

    Das was Du hier schreibst, hat nicht mit §7 zu tun. Und genau das wollte ich mit meiner Frage zum Ausdruckbringen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Das hat aber alles nichts mit dem Affen zu tun!

    Das was Du hier schreibst, hat nicht mit §7 zu tun. Und genau das wollte ich mit meiner Frage zum Ausdruckbringen.

    Ich denke dass was azrazr meint ist, dass viele die wir beraten den tieferen Sinn einfach nicht mehr verstehen. Wir müssen teilweise (gesetzlich vorgegebene) Sachen in den Unterweisungen ansprechen die ein normal gepolter Mensch einfach sieht und so einen Mist nicht macht. Die sehen einfach, dass den Beschäftigten, egal welche Ausbildungsstufe sie hinter sich gebracht haben, nichts mehr zugetraut wird.
    Der Unternehmer ist die allwissende eierlegende Wollmilchsau der alles kann und weiß, die Beschäftigten sind doof. So kommt es einem manchmal vor.


    Gesetzlich bzw. berufsgenossenschaftlich geregelt ist es aber:
    Auszug §4 Unterweisung der Versicherten DGUV Vorschrift (1):


    Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.


    Wenn ich jedes Jahr auch das gleiche anspreche und das gleiche den Leute wieder und wieder vorlese halten die mich doch auch für nicht ganz sauber und kommen sich teilweise bemuttert vor. Dass ich einem ausgelernten Kfz Meister als Unternehmer den Umgang mit der Hebebühne (um mal beim Beispiel zu bleiben) JEDES Jahr wieder erklären soll... wo ist da der tiefere Sinn? Klar; rechtlich sauber... aber bringt das wirklich was?


    Wenn man das jetzt auf ein Steuerbüro umlegt muss man davon ausgehen, dass der Chef seine Steuerjungs/und Mädels einmal im Jahr über die Gefährdungen der nicht angepassten Bildschirmarbeitsplätze unterweisen muss.... die lachen ihn doch ab einem gewissen Grad aus (bzw. die FASI, die das unterweist).
    Ja. Ich gebe es zu. Ich verstoße auch als FASI oft genug dagegen, JEDES JAHR das gleich zu erzählen (grade im Bereich der Büros), aber was soll ich denn machen? Die nehmen mich doch nicht für voll, wenn ich denen JEDES Jahr aufs neue erzähle wie sie ihre Schreibtische einzustellen haben. Ich mach dann halt was anderes. Es gibt so viele Aufgabenfelder die "interessant" sein können, aber nichts mit der unmittelbaren Gefährdung (Schreibtische) zu tun haben (Aussendienst, Verkehrswege, Arbeitsschutzrecht, Verantwortung, usw.usw.). Die "Hauptgefährdung" lasse ich dann schonmal untern Tisch fallen und spreche sie nächstes Jahr wieder an.


    Ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, aber ich denke wir alle wissen doch wovon (und worüber) wir hier teilweise reden (müssen).


    Mike

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Guten Morgen Mike,


    ich sehe das genauso. Ich versuche auch jährlich die Themen zu ändern. Wir haben 600 Büros und ca. 1150 Büroarbeitsplätze. Die Aussenstellen nicht mit einberechnet.
    Ich fand die Aussage von azraz trotzdem nicht zutreffend, auch wenn ich weiß was er meint.
    Zurzeit hat der Unternehmer auch kaum eine Möglichkeit anders zu agieren. Bekommst ja keine Mitarbeiter...

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    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • den Umgang mit der Hebebühne (um mal beim Beispiel zu bleiben) JEDES Jahr wieder erklären soll... wo ist da der tiefere Sinn

    Der Sinn ist erkennbar wen man weiß wie Unterweisungen ablaufen sollten.....
    z. B. beim Unterschied von Erstunterweisungen und Wiederholungs- oder Jahresunterweisungen.
    Da stellt man ganz schnell fest .... das man den KFZ Meister nicht jedes Jahr das selbe erzählen muss.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: