Beschaffung von Sicherheitsschuhen während der Arbeitszeit und Versicherungsschutz

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  • Hallo zusammen,


    ich komme hier einfach nicht weiter.


    Arbeitgeber stellt und bezahlt Sicherheitsschuhe. Die Mitarbeiter müssen diese lediglich bei zwei Partnerunternehmen in der selben Stadt aussuchen und abholen.


    Nun die Fragen:


    Muss die Abholung während der Arbeitszeit erfolgen?
    Müssen die Wegekosten erstattet werden?
    Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?


    Wo ist das geregelt?




    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen Abholung während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitsgebers. Versicherung wie der Weg von zuhause in die Arbeit.
    Aber wo ist das geregelt.



    Gruß
    Andreas

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  • Nun die Fragen:


    Muss die Abholung während der Arbeitszeit erfolgen?
    Müssen die Wegekosten erstattet werden?
    Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

    Mahlzeit,


    die Abholung muss nicht während der Arbeitszeit erfolgen, kann auch danach stattfinden. Der Aufwand dafür ist allerdings dann als Arbeitszeit anzuerkennen.
    Fahrtkosten fallen ebenfalls an und sind zu erstatten, da die Beschäftigen ja auf dienstliche Anordnung den Weg zum Partnerunternehmen antreten.
    Versicherungsschutz über die BG/UK ist aufgrund der dienstlichen Anordnung zu Abholung natürlich gegeben.


    Gruß Roland

    Gruß Roland

  • PSA ist Arbeitgeberpflicht (PSABV, DGUV usw.) Die Abholung ist demnach ein Botengang. Unfall=Arbeitsunfall.


    Alternativ: Vertriebler kommt mit seinem Bauchladen zu regelmäßigen Terminen. Bei Ersatzbestellung braucht er nicht zu kommen, das geht auch onlein.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Alternativ: Vertriebler kommt mit seinem Bauchladen zu regelmäßigen Terminen. Bei Ersatzbestellung braucht er nicht zu kommen, das geht auch onlein.

    es geht auch so....
    wir haben sieben Modelle im Angebot, die geläufigen Großen sind als Anprobe Schuhe bei uns im Haus,
    der Mitarbeiter probiert und bestellt eine Woche später werden diese geliefert und der Mitarbeiter bekommt die Schuhe direkt Vorort.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hey,


    ich habe mit unserem Lieferanten einen Schuhkatalog mit ca. 10 verschieden Modellen für die verschiedenen Anforderungen zusammengestellt mit der dazugehörigen Bedarfsanmeldung. MA sucht sich Schuh aus, Vorgesetzter prüft und zeichnet ab. Die Bedarfsanmeldung geht zum Lieferanten, dieser bringt in der Regel am 3. Tage die Schuhe zu uns. Der MA kann diese gleich probieren und notfalls umtauschen.
    So machen wir das seit ca. 3 Jahren und alle sind zufrieden.

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

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  • Viele Wege führen nach Rom.


    Quintessenz: Arbeitgeberpflicht, Arbeitgeberlösung, Arbeitszeit und - hoffen wir, dass nichts passiert - Arbeitsunfall im Fall des Falles.


    Die Version mit dem Bauchladen (LKW-Anhänger mit zig Modellen zum sofort "mitnehmen") ist natürlich eine Luxusversion. Onlinekauf ist auch eine Option.

  • Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Es ist defintiv ein Arbeitsunfall falls was passiert auf dem Weg dahin. Nichts desto trotz würde ich mir diese Anweisung schriftlich geben lassen. Kurz per Mail geht auch.
    Denn wenn was passiert ist man in der Beweispflicht. Und wenn es um viel Geld geht, kann es sein, das ein Arbeitgeber sagt:


    "Ich soll eine Anweisung gegeben haben? Nein. Ich habe gesagt das ich die Arbeitschuhe besorge. Der MA hat eigenmächtig gehandelt".
    Hab schon vieles erlebt in meinem Arbeitsleben und eines ist wie das Grundgesetz §1:
    - Egal was. Lass dir immer alles schriftlich geben.-


    Ich glaube aber nicht, das man während der Arbeitszeit dieses erledigen kann. Man muss ja auch die Kirche im Dorf lassen.
    Es ist immer ein geben und nehmen in der Arbeitswelt.
    Nach der Arbeitszeit kann man wahrscheinlich sich die Schuhe kaufen. Vieleicht lässt es sich noch regeln, das die Arbeitszeit einem angerechnet wird.


    Wenn du funktioneirende Arbeitschuhe hast und damit arbeiten kannst, spricht nichts dagegen auch nach der Arbeitszeit dahin zu gehen.
    Korintenkackerei (sorry für den Ausdruck) ist nicht so toll.

  • Die Stechuhr sticht nicht.
    Die Anweisung ist auch egal.


    Die Fragen lauten:


    War's betriebsdienlich? Ja?
    War's intrinsisch? Nein.


    => Arbeitsunfall.


    Versicherst bist Du selbst dann, wenn Du bei der Firma gar nicht angestellt bist, aber Betriebsdienliches tust (z.B. wenn Du nachts den Zaun mit bunten Bildern besprühst - Scherz!)


    Rechtsgrundlage:
    SGB VII §2
    Abs. 1, 13 a,c
    Abs. 2, Satz 1


    Insofern: wenn Du die Sicherheitsschuhe besorgst, muss eher nachweislich ein Verbot hierfür vorliegen, wenn Du nicht versichert sein willst, als ein schriftlicher Auftrag.


    Im Ernstfall hat man NTÜRLICH nur Ärger, wenn Tätigkeiten nicht abgesprochen sind. Deswegen: Absprachen + schriftlich.


    ABER: der Versicherungsschutz steht nicht zur Debatte, egal wie unschriftlich die "Tat" war.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich hole auch immer die Sicherheitsschuhe für die MA. Das wird dann als Dienstgang (also auf Arbeitszeit) gestupft. Mit der Versicherung macht das unser Betrieb so, dass er uns einen Firmenwagen zur Verfügung stellt.


    Schriftlich lass ich mir dabei aber auch nichts geben

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  • Hallo,
    bei uns ist es auch so, dass wir die Schuhe bei einer Partnerfirma besorgen müssen.
    Dies geschieht außerhalb der Arbeitszeit. Wenn wir direkt nach der Arbait, also auf dem nach Hauseweg dort vorbei fahren sind wir über die Firma versichert. Ansonsten nicht.

  • Dies geschieht außerhalb der Arbeitszeit. Wenn wir direkt nach der Arbait, also auf dem nach Hauseweg dort vorbei fahren sind wir über die Firma versichert. Ansonsten nicht.

    Sehe, dass als Dienstreise an und diese ist versichert ,( Eine Dienstreise nehmen AN vor, wenn sie außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Es ist auch egal, ob ich dafür bezahlt werde oder nicht --> ich bin tätig) Ob man den Unfall auch als Arbeitsunfall gelten machen kann, aufgrund der nicht klaren Beweislast, ist vielleicht ein anderes Thema. Zumindest sollte man es versuchen, wenn ein Schaden/ Verletzung entstanden ist.