Moin,
ich tue mich da etwas schwer mit der Einschätzung:
Nach ASR A4.1 wird bei der Beurteilung von der Notwendigkeit, bzw. der Ausstattung von Waschräumen nach Tätigkeiten Kategorie A, B und C unterschieden.
Wo packe ich da meine Krankenhausküche hin. Ist das schon eine Tätigkeit mit mäßiger Verschmutzung oder muss wegen möglicher Wärmebelastung beim Kochen Kategorie C angewendet werden?
Die ASR ist da mal wieder sehr unkonkret, dehnbar wie ein Kaugummi, der aber irgendwann reißt, vor allem wenn die Aufsicht das Messer ansetzt...
Ich persönlich würde hier von Kategorie A ausgehen. Allerdings bringt mich die Wärmebelastung ins Grübeln.
Der Hintergrund ist, dass die Überlegung besteht eine bestehende Dusche zur Toilette umzubauen.
Hardy