Mitarbeiter motivieren, sich als Ersthelfer zu melden....

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  • Hallo @all,


    wir benötigen in einem Verwaltungstrakt Ersthelfer, da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine ausgebildet worden waren.


    Nur Habe ich ca. 40 Mitarbeiter (MA) befragt und nur 3-5 können sich dies vorstellen...


    Für mich enttäuschend aber es spiegelt wohl den Durchschnitt unserer Gesellschaft wieder.



    Nun meine Frage, wie motiviert Ihr Eure MA, sich als Ersthelfer zu melden ?


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Wird Ausbildungszeit bezahlt?
    Gibt der AG ein "goodie" für die Funktion? (zb. € mehr , oder sonstige Vergünstigungen)


    Ich setzte gerne bei dem Mitarbeiter an, indem ich den gewünschten Kandidaten ein Szenario eines Unfalls vorgebe in denen Sie selbst als Opfer auf dem Heimweg betroffen sind- es kann und will nur keiner Helfen, weil keiner das Wissen oder den Mut hat. Hierdurch kommt dann passende Hilfe in Form des RTW zu spät, was zu Spätfolgen durch z.B. Luftunterversorgung führen kann.


    K(l)eine Lust auf EH - Große Wirkung


    Ich habe festgestellt, dass der Ansatzpunkt ganz oft die Wegnahme von Ängsten sein muss, der erforderlich ist.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    2 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

  • Hallo FaSi Schuster,


    danke dir für dein Feedback !


    Die Ausbildungszeit gilt als Arbeitszeit und wird vergütet !


    Und nein, solche möglichen "goodies" suche ich halt, selbige sollten sich Kostentechnisch nur im Rahmen bewegen...



    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Derer zu finden als Anreiz sollte doch machbar sein.


    Den Personen, welche ihr im Visier habt/ die Interesse haben ein Gutschein in einem ortsansässigen Lokal anbieten.
    Amazon Gutschein o.Ä.


    Anreize und Möglichkeiten gibt es da viele- kenne allerdings weder eure Betriebsgröße, noch die Einbindungen in eine evtl. vorhandene Konzernstruktur und Verbindungen, woraus sich vllt. Vorteile generieren lassen.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
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  • Hallo Heinz,


    zum Glück haben wir das Problem nicht .....


    Alle unsere Ehrenämter Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte und Bewegungsmultiplikatoren sind freiwillig und bekommen 1 x im Jahr ein Tankgutschein (20 Euro) als kleines Dankeschön.


    Bei Suche neuer Ersthelfer würde ich folgende Punkte erwähnen.....
    - Ersthelfer sein kann auch im privaten wertvoll sein (Kinder, Familie, Hobby)
    - Man macht es für die Kollegen nicht für die Firma
    - und wenn man selber verunglückt wünscht man sich ja auch einen guten Ersthelfer.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()

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  • Für mich enttäuschend aber es spiegelt wohl den Durchschnitt unserer Gesellschaft wieder.

    Das ist wirklich das verseuchende Problem der heutigen Gesellschaft- Überwiegend ICH bezogen ||

    Bei Suche neuer Mitarbeiter würde ich folgende Punkte erwähnen.....
    - Ersthelfer sein kann auch im privaten wertvoll sein (Kinder, Familie, Hobby)
    - Man macht es für die Kollegen nicht für die Firma
    - und wenn man selber verunglückt wünscht man sich ja auch einen guten Ersthelfer.

    Genau das meine ich- mit dem Ansatz selbst einmal betroffen zu sein fährt man denke ich bei einigen ganz gut.
    Wenn man sich dann vor Augen führt, dass man auf Grund fehlender EH im schlechtesten Fall tot ist- und im (günstigen) schlechten Fall auf Grund Unterversorgung etc.pp. ein Pflegefall, dann kann EH ziemlich attraktiv werden.
    Denn das kann Auswirkungen auf die gesamte Familie haben......Pflegekosten, man benötigt Pflegekraft, Umbau des Hauses, Fehlende Kostenübernahme bei Behandlungen usw.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
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  • Hallo Heinz,


    also bei uns in der Firma ist es eigentlich anders herum. Ich habe mehr "Bewerber" für den Ersthelfer, als ich ausbilden darf. Die einmal Ersthelfer sind, machen das in der Regel auch dann beim nächsten Lehrgang in 2 Jahren auch wieder, einige machen das schon über 10 oder sogar 20 Jahre. Somit habe ich also schon mal einen verlässlichen "Pool" an Leuten.


    Da wir in den vergangenen Jahren extrem gewachsen sind mit der Firma, muss natürlich auch die Anzahl der Ersthelfer fast alle 2 Jahre angehoben werden.


    Es sind aber immer welche dabei, die das sehr gerne machen, z.Bsp.:


    a) die Mitarbeiter/-innen die ehrenamtlich z.B. als Übungsleiter, Tauchlehrer oder Betreuer im Jugendbereich tätig sind oder auch in irgendwelchen Rettungsorganisationen (wie ich z.B. auch in der DLRG Wasserrettung) tätig sind und die Aus- oder Weiterbildung alle 2 Jahre nachweisen müssen. Dies ist eigentlich für diese Leute Motivation genug, damit sie nicht ein Wochenende Ihrer Freizeit "opfern" müssen für die Erste-Hilfe-Aus- oder Weiterbildung, sondern dies als Ersthelfer während der Dienstzeit machen. Und die Organisationen, bei denen man ehrenamtlich tätig ist, erkennen die betrieblichen Ersthelferlehrgänge i.d.R. auch problemlos an.


    b) aber auch z.B. junge Mütter, die gerade aus der Elternzeit zurück kommen und 10 Jahre keinen Kurs gemacht haben, sind hierfür sehr empfänglich, ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse mal wieder aufzufrischen (also ich hatte jetzt 2 junge Mütter die zu mir kamen und darum baten mitmachen zu dürfen, weil sie gar nicht wissen was sie machen müssen, wenn dem Kind mal etwas zustößt)



    Schau doch mal, ob Ihr Übungsleiter, DLRG'ler oder ähnliches in der Firma habt und "köder sie damit :)


    Gruß
    Ralf

  • Danke auch an kelte & RaMo Bremen !


    das mit den 20 € Gutschein gefällt mir !


    Das Erklären der Sinnhaftigkeit einer solchen Ausbildung wollte ich mir schenken auch wenn Ihr Recht habt !


    Ich stehe auf dem Standpunkt, das nur die Eigenmotivation/Freiwilligkeit ohne überzeugende Argumente anführen zu müssen, der Motor sein sollte !


    Letztendlich ist es halt nur er Durchschnitt unserer Gesellschaft und dieser macht mir Angst !


    Alle regen sich über die Gaffer bei Unfällen auf aber keiner will aktiv werden, es ist zum fremdschämen ! ! !


    Danke Euch allen noch einmal für eure Beiträge !


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • stehe auf dem Standpunkt, das nur die Eigenmotivation/Freiwilligkeit ohne überzeugende Argumente anführen zu müssen, der Motor sein sollte !

    Da hast Du nicht ganz unrecht....., nur denken manche Menschen nicht soweit und dann muss man halt bisschen Starthilfe leisten 8)

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ich stehe auf dem Standpunkt, das nur die Eigenmotivation/Freiwilligkeit ohne überzeugende Argumente anführen zu müssen, der Motor sein sollte !

    Eigenmotivation ist ja ganz nett, aber manchmal muss man eben ein wenig nachhelfen.


    Ersthelfer ist zunächst einmal jeder, der zu einer entsprechenden Notsituation hinzu kommt. Unabhängig, ob man einen Kurs absolviert hat oder nicht. Wer dann nicht hilft macht sich strafbar und die Ausrede "Ich wusste nicht wie das geht" zählt vor Gericht in der Regel nicht.
    Da ist es doch ganz praktisch, wenn man diese Grundlagen alle 2 Jahre einmal üben kann und das auch noch bezahlt während der Arbeitszeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich stehe auf dem Standpunkt, das nur die Eigenmotivation/Freiwilligkeit ohne überzeugende Argumente anführen zu müssen, der Motor sein sollte !


    Letztendlich ist es halt nur er Durchschnitt unserer Gesellschaft und dieser macht mir Angst !

    Wenn ich den MA lange genug veräppel schlägt er zurück


    Bei uns wird es auch weniger an Bereitschaft für solch Ämter was nicht an nicht wollen liegt sondern an der gesamt Stimmung im Unternehmen


    Wir erhalten im übrigen nichts dafür und die Ausbildung geht auch zu 50% zu lasten der Freizeit des MA was in meinem Falle dann rund 6h sind und 150km Fahrweg ;)

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Thanks @all !


    dierk:


    Sicher ist die Stimmung im Unternehmen auch ein großer Einflußfaktor !


    Das die MA zu 50 % ihre Freizeit einbringen müßen, finde ich nicht so Nachteilig, ein selbst besuchter freier Kurs, der würde 100 % Freizeit kosten aber das macht es ja auch nicht einfacher, freiwillige MA zu finden....



    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Wir erhalten im übrigen nichts dafür und die Ausbildung geht auch zu 50% zu lasten der Freizeit des MA was in meinem Falle dann rund 6h sind und 150km Fahrweg

    Ohje....


    in meinem Fall ich habe am 16.02 wieder einen Auffrischungskurs...
    Ich bekomme den Kurs gezahlt, die Arbeitszeit (Dauer vom Kurs) zusätzlich die Zeit der Anfahrt und Heimfahrt......
    ja ich muss einfach 55 km fahren aber das ist mein täglicher Arbeitsweg
    Auch nicht zu vergessen es gibt Mittag ein lecker Schnitzelsandwich *BraWu* , Kaffee *TeTa* und Erfrischungsgetränke sind frei.


    :rock2:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ralf: Prima, wenn ihr ein "Überangebot" an Bewerbern habt, gebt den MA doch die Möglichkeit in z.B. Inhouse Kursen, den Ersthelfer zu machen - unabhängig von Grenzen. Kosten schließlich fast nix, auch ohne BG Zuschuß und ihr setzt damit nicht nur Signale, sondern honoriert auch das Bemühen der MA. Super Sache!


    Axel: Nach immer gibt es keine Rechtssprechung die eine Erste Hilfe Leistung zwingend verlangt. Ausnahme hier ist die Meldung, die jedem zugemutet und von jedem verlangt wird. Wenn ich also aus Angst etwas verkehrt zu machen nicht physisch eingreife, mache ich am Ende vielleicht moralisch etwas nicht richtig; rechtlich wird mich dafür keiner belangen. Wäre also schön, wenn du solche Ängste nicht schüren würdest.


    HEINZ: Da kann ich meinen Vorrednern nur Recht geben. Wenn du die Leute auf der persönlichen Ebene packen kannst, macht es vieles einfacher. Bei "goodies" wäre ich sehr vorsichtig. Hier halte ich die Größenordnung, die Kelte genannt hat für sehr sinnvoll.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ralf: Prima, wenn ihr ein "Überangebot" an Bewerbern habt, gebt den MA doch die Möglichkeit in z.B. Inhouse Kursen, den Ersthelfer zu machen - unabhängig von Grenzen. Kosten schließlich fast nix, auch ohne BG Zuschuß und ihr setzt damit nicht nur Signale, sondern honoriert auch das Bemühen der MA. Super Sache!

    naja...."Kosten schließlich fast nix"....ist so nicht ganz richtig :)
    Du musst ja nicht nur die Seminarkosten für den Erste-Hilfe-Kurs selbst sehen, der ja sogar von der BG übernommen wird, sondern auch die internen Kosten der Firma für die Mitarbeiter/-innen. Bei einem Vollkostenstundensatz von knapp 140 Euro für einen Mitarbeiter, kommen da bei einem vollen Tag "Ausbildung" also schnell mal EUR 1.120,- an "internen Kosten" für diesen Tag pro Mitarbeiter zusammen (zzgl. Reisekosten, Spesen und den anderen internen Aufwand wie Schulungsanforderung, Dienstreiseantrag und -abrechnung, Seminarbeurteilung, usw.).


    Wir bilden, was die Anzahl der Ersthelfer angeht, sowieso schon etwas "über Bedarf" aus, aber alle Interessierten können wir leider nicht berücksichtigen.

  • Wenn ich also aus Angst etwas verkehrt zu machen nicht physisch eingreife, mache ich am Ende vielleicht moralisch etwas nicht richtig; rechtlich wird mich dafür keiner belangen. Wäre also schön, wenn du solche Ängste nicht schüren würdest.

    Dann lies mal §323c StGB. Zumindest von jedem Fahrerlaubnis Inhaber wird erwartet, dass er handelt. Derjenige hatte ja mal einen entsprechenden Kurs absolviert. Auch von einem Laien wird in der Regel adäquate Handlung abverlangt nur Selbstgefährdung befreit mich aus meiner Hilfspflicht. Für falsche Erste Hilfe Leistung kann der Laie in der Regel nicht belangt werden, für unterlassene Hilfeleistung aber schon. In vielen Fällen dürfte der Notruf nicht als ausreichend erachtet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...das Direktionsrecht des Unternehmers ist unanfechtbar...demzufolge wird eben bestimmt wer das wird.


    Siehe dazu auch Komnet:


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4101


    Wer das nicht durchsetzen kann, kann auch nicht führen wenn es darauf an kommt.


    Was macht denn der Handwerker der ohne EH in der Montagekolonne ins Werk will? Er erhält noch nicht mal Zutritt weil er die Vertragsgrundlagen missachtet!!! Obendrauf muss er die Kosten des zeitlichen Verzugs tragen.


    Also, schriftliche Weisung - Bei Verstoß ist dies dann eben mal arbeitsrechtlich zu ahnden.


    Wer nicht hören will muss eben fühlen...

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  • OhOooooooh!!!


    DEN Arbeitsgerichtsprozess möchte ich sehen, bei dem der AG einem AN rechtmäßig kündigen kann, weil der sich nicht zum Ersthelfer ausbilden lassen möchte, da er kein Blut sehen kann...


    ICH glaube, sowas nimmt jeder Anwalt sehr gerne an!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: Ersthelfer per Direktionsrecht sind sicher wunderbar für's Betriebsklima...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)