Lesenswert!!! BASF Unglück - Gerichtsverhandlung

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  • Moin,

    Zitat

    das Organisationsverschulden kann keiner Person zugeordnet werden und deshalb gibt es keine Konsequenzen für BASF.

    nach meinem Kenntnisstand liegt Organisationsverschulden beim Unternehmer ... und da lassen sich auch Personen gerichtsfest finden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    Das dachte ich mir auch....

    aber mal abwarten ob nun wirklich Schluß ist oder noch was nachkommt.

    Von welcher Stelle z.B.?

    ich bitte die werte Leserschaft mich zu loben, dass ich an dieser Stelle nicht ausführe, wie "Vertrauen in die Justiz" politisch organisiert ist: jedenfalls nicht durch nachvollziehbare Urteile für Betroffene....

    Ohje, es geht schon wieder los.


    Nein, das kann man aus dem Urteil nicht ableiten.

    Laut einem Bericht haben die Akten einen Umfang von

    rund 11.000 Seiten. Wir kennen davon keine einzige

    Seite, nur Bruchstücke aus den einzelnen Verhandlungen.

    Sicherlich fällt es einem aber schwer, dieses Urteil

    nachvollziehen zu können. Insbesondere wenn man

    die ganze Schuld bei einem einzelnen Arbeiter ableitet.

    Da könnte man genauso gut auch sagen, was hat z.B.

    der Brandposten gemacht? Hat er nicht kontrolliert?

    Wo ist der Verantwortliche für die Kennzeichnung der

    Rohre, war es tatsächlich so eindeutig?


    Sind diese Fragen überhaupt in der Verhandlung gestellt

    worden und vorab ermittelt worden? Wir wissen es nicht.

    Und da beginnt das Problem, es gibt keine wirklichen

    Ergebnisse, da es keinen neutralen Untersuchungs-

    bericht gibt. Und so hat die ganze Sache einen sehr faden

    Beigeschmack. Ihre Äußerung...ja.... da bewegen wir uns

    wieder im Bereich der Verschwörungstheorie.


    Das gilt aber auch, wenn es um Aussagen geht wie "Man

    hänge nur die kleinen". Leute, das ist doch Unfug. Es gab

    und gibt doch aktuell zahlreiche Fälle, ob Wirtschaft, Sport

    etc., wo "Top-Leute" wegen Verfehlungen vor Gericht stehen

    oder vor Gericht gestellt werden sollen. Und man denke

    nur zurück, z.B. an einen Hoeneß, an einen Middelhoff...die

    Herren sind in den Knast gewandert. Und auch ein gewisser

    Bundespräsident war nicht tabu für die Justiz.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und man denke

    nur zurück, z.B. an einen Hoeneß, an einen Middelhoff...die

    Herren sind in den Knast gewandert. Und auch ein gewisser

    Bundespräsident war nicht tabu für die Justiz.

    Das waren aber Fälle aus dem Bereich Finazkriminalität/ Korruption mit einem direkt vorwerfbaren, eindeutig zuzuornendem, individuellen Handeln.


    Grundsätzlich haben wir in Deutschland bei Fällen wie dem Unglück bei der BASF (oder z.B. der Loveparade in Duisburg) das Problem dass es de facto kaum Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Organisationen gibt.

    Selbst wenn in der Gesamtschau eindeutig ein Organisationsverschulden vorliegt, wenn die Verantwortlichkeit sich auf ausreichend viele Schultern verteilt, ist die Schuld jedes Mitverantbnwortlichen am Ende zu gering für eine strafrechtliche Sanktion.


    Und die Bußgelder für Gesetzesverstöße von Unternehmen sind in Deutschland lächerlich gering, wirken also kaum abschreckend.


    Und wie wir ja gerade ain der aktuellen Diskussion sehen, wird sich das auch nicht ändern: sobald ein zaghafter Vorstoß zu einer Verschärfung erfolgt ist die Industrielobby zusammen mit ihren parlamentarischen Interessensvertretungen auf den Barrikaden und droht mit "Abwanderung".


    https://www.tagesschau.de/inland/lambrecht-strafen-101.html


    Geht's noch?

    Nach dem Motto: "Wenn wir uns an Gesetze halten müssen verlagern wir die Firma ins Ausland" - und die FDP steht stramm und nickt dazu?


    In diesem Fall können wir ausnahmsweise mal von den USA lernen: die wissen, wie man Schmerzen zufügt...


    Gruß

    Schmandhoff

  • Hallo,

    Das waren aber Fälle aus dem Bereich Finazkriminalität/ Korruption mit einem direkt vorwerfbaren, eindeutig zuzuornendem, individuellen Handeln.

    Da kann man geteilter Meinung sein. So eindeutig würde ich das

    nicht sehen.

    (oder z.B. der Loveparade in Duisburg)

    Hier waren sowohl zahlreiche Mitarbeiter Veranstalter, als

    auch 6 oder 7 Mitarbeiter der Stadtverwaltung angeklagt.

    Was war hier aber das Problem? Die Verjährungsfrist, sodass

    zahlreiche Fälle ohne Auflagen eingestellt wurden.


    Zum Rest Ihrer Ausführungen: Weitgehende Zustimmung.

    Wobei ich jetzt nicht unbedingt einen Vergleich mit den

    USA ziehen würde. Wie sieht es nochmals mit dem Kündigungs-

    schutz in den USA aus? Mit einem Sanktionsrecht kann man

    Unternehmen in Deutschland ganz anders treffen, als zum Beispiel

    in den USA. Gleiches gilt doch auch hinsichtlich den Vorschriften

    in Sachen Unternehmensrecht und bezüglich der Unternehmens-

    finanzierung. Daher würde ich mir das US-Recht auch nicht

    wünschen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • zum BASF-Prozess: Anwälte legen Revision ein


    https://www.swr.de/swraktuell/…ehen-in-revision-100.html

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    Unglaublich.....:rolleyes:

    Was für Vorstellungen hat man da?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Was für Vorstellungen hat man da?

    Beim Strafmaß gibt es unterschiedliche Auffassungen.


    Verteidigung : "Grund dafür ist wohl, dass der Verteidiger einen Freispruch oder eine Strafe von höchstens sechs Monaten auf Bewährung gefordert hat."

    Anwalt eines Elternpaares, dessen Sohn bei der BASF-Katastrophe gestorben ist : " Anwalt der Hinterbliebenen hat in seinem Plädoyer eine härtere Strafe gefordert"


    https://www.ludwigshafen24.de/…en-revision-11608485.html

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    Ja, ich kenne die Begründung.

    Es stellt sich aber halt die Frage, was man sich da erhofft?

    Selbst wenn das Gericht dem Antrag der Verteidigung gefolgt

    wäre, wäre da auch eine Bewährungsstrafe rausgekommen.


    Und die Nebenklage...ja...ein sinnloses Unterfangen. Ich kann

    die Angehörigen da schon ein Stückweit verstehen. Da würde

    sich aber mein Zorn weniger auf den Angeklagten konzentrieren,

    als vielmehr auf die BASF und zahlreiche offene Fragen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Unachtsamkeit: war der Mitarbeiter bezüglich seines Rohres korrekt unterwiesen? Hat es Zeichen gegeben, die er beachten musste? Nein....


    "BASF hätte nach Meinung des Gericht handeln müssen und die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen sollen. Da dies jedoch keiner einzelnen Person zugeordnet werden könne".... steht nicht im ArbschG glasklar, wer verantwortlich ist? "Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen (....) beschäftigen." Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften können strafrechtlich nicht belangt werden, aber die Personen, die diese Institutionen direkt vertreten können das sehr wohl.


    Weil wenn doch nicht, dann können wir den SiFa-Job einstampfen: wir können das Unternehmen leider nicht beraten, weil unsere Beratungsleistung "keiner einzelnen Personen zugeordnet werden kann". Gegen die Wand brauchen wir also nicht zu reden (soeben höchstgerichtlich festgestellt).


    Drops gelutscht. Ich werde Lokführer (wollte ich sowieso als Kind).

  • Laut Zeitung wollte der Verteidigter Freispruch bis höchstens 6 Monat?

    Bei 6 Monaten sehe ich keine Verbesserung, aber beim Freispruch schon:

    Alle Kosten des Verfahrens, Anwaltskosten und Regressansprüche?


    Mein Anwaltskumpel würde jetzt sagen:

    Immer weiter prozessieren -> In der ersten Instand sitzen nur Hobby- Juristen auf dem Richterstuhl.

    Na ja, vielleicht sagt er sowas auch nur. um weiterhin,, zu kassieren.,,

  • Immer weiter prozessieren -> In der ersten Instand sitzen nur Hobby- Juristen auf dem Richterstuhl.

    ...kann ich so voll und ganz bestätigen, allerdings wird es danach auch nicht billiger!


    :Lach::Lach::Lach:


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo,

    Laut Zeitung wollte der Verteidigter Freispruch bis höchstens 6 Monat?

    Bei 6 Monaten sehe ich keine Verbesserung, aber beim Freispruch schon:

    Alle Kosten des Verfahrens, Anwaltskosten und Regressansprüche?

    Ja. Und da er vorher in seinem Leiharbeiter-Verhältnis sicherlich das

    Geld mit der Schubkarre transportieren musste, wird es darauf

    ankommen... Wenn das der Maßstab tatsächlich war, da war der

    Antrag vom Verteidiger "Freispruch oder höchstens 6 Monate

    auf Bewährung" schon Unsinn. Ob verurteilt oder nicht, etwaige

    Forderungen wird der Mann nie decken können. Und da wird auch

    keine Insolvenz helfen, aufgrund der Forderung.

    Mein Anwaltskumpel würde jetzt sagen:

    Immer weiter prozessieren -> In der ersten Instand sitzen nur Hobby- Juristen auf dem Richterstuhl.

    Diese Auffassung kann man bei einem Verfahren vor dem

    Amtsgericht vertreten, aber nicht bei einem Verfahren vor

    dem Landgericht, wie es hier der Fall war.


    Ich kann den Gedankengang weiter nicht nachvollziehen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ja. Und da er vorher in seinem Leiharbeiter-Verhältnis sicherlich das

    Geld mit der Schubkarre transportieren musste, wird es darauf

    ankommen...

    Herr Schmeisser auch Ihnen sollte bewusst sein, dass umso ärmer man ist, umso mehr tun auch kleinere Geldbeträge weh.

    Da der Angeklagte zu 70 Prozent behindert und arbeitsunfähig ist, wird monatlich ein Betrag von 40 Euro fällig. Denke alleine die 40 € ist eine hohe Hausnummer, für einen mit Krankengeld.(?)

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Ich denke, der Mann hat andere Probleme. Auch wenn ich keine Alleinschuld bei dem Handwerker sehe, er hat sicher eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Geschehen und damit am Tod von 5 Menschen und den zum Teil schweren Verletzungen von 44 weiteren Personen. Die psychische Belastung dürfte für den Rest des Lebens des Mannes enorm sein - was interessieren da etwas mehr als 1 € pro Tag?



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo,

    Herr Schmeisser auch Ihnen sollte bewusst sein, dass umso ärmer man ist, umso mehr tun auch kleinere Geldbeträge weh.

    Da der Angeklagte zu 70 Prozent behindert und arbeitsunfähig ist, wird monatlich ein Betrag von 40 Euro fällig. Denke alleine die 40 € ist eine hohe Hausnummer, für einen mit Krankengeld.(?)

    Ja, natürlich ist mir das bewusst. Bei dem Mann wird aber

    nichts zu holen sein bzw. ist es auch vollkommen unrealistisch.

    Da alleine die BASF von einem Schaden von 500 Mio. Euro

    spricht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Die Frage nach der Mitschuld ist doch das Spannende an der Angelegenheit. Wurde er wirklich so unterwiesen, dass er den Auftrag komplett richtig verstehen konnte (z.B. Sprachbarriere)? Wurde ihm in einer für ihn verständlichen Art und Weise bzw. nachvollziehbar mitgeteilt, wie das richtige Rohr und die Schnittstelle für ihn markiert sind? Nachdem BASF nicht mal die Rohrkennzeichnung richtig hinbekommen hat wage ich zu bezweifeln, dass der Arbeitsauftrag für den Mitarbeiter wirklich verständlich und / oder "genau genug" erteilt wurde. Aber gut, dass BASF so groß ist, dass man niemanden für die Arbeitsschutzverstöße jeglicher Art verantwortlich machen kann.

    Wenn du jemanden umbringen willst lass es wie einen Arbeitsunfall aussehen. So kommst du am Ende straffrei davon...


    Und ja, ich gehe auch davon aus, dass den Angeklagten die physischen und psychischen Schäden mehr als jede Strafe zu schaffen machen.

  • Hallo,

    Wurde er wirklich so unterwiesen, dass er den Auftrag komplett richtig verstehen konnte (z.B. Sprachbarriere)? Wurde ihm in einer für ihn verständlichen Art und Weise bzw. nachvollziehbar mitgeteilt, wie das richtige Rohr und die Schnittstelle für ihn markiert sind? Nachdem BASF nicht mal die Rohrkennzeichnung richtig hinbekommen hat wage ich zu bezweifeln, dass der Arbeitsauftrag für den Mitarbeiter wirklich verständlich und / oder "genau genug" erteilt wurde.

    Ja, ich hatte dort schon Aufträge....die Kontrolle am Eingang war

    zeitaufwendiger....über einzelne Erfahrungen habe ich in verschiedenen

    Threads schon berichtet (Forensuche). Daher würde es nicht wundern.


    Aber unabhängig vom Arbeiter, die Rolle vom Brandposten finde

    ich wesentlich spannender!


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    das Urteil wurde vom BGH bestätigt und ist damit

    jetzt auch rechtskräftig


    Nr. 187/2021 vom 15.10.2021


    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal rechtskräftig


    Beschluss vom 5. Mai 2021 – 4 StR 19/20


    Das Landgericht hat den 65-jährigen Angeklagten im Zusammenhang mit der schweren Explosion auf dem Werksgelände der BASF in Ludwigshafen am 17. Oktober 2016 u.a. wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.


    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung, die in einem Rohrgraben verlief, vorzunehmen. Bei einem seiner Arbeitsschritte setzte er seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Die dadurch entstandene Stichflamme erhitzte eine Ethylen-Fernleitung, was nach einigen Minuten zu zwei heftigen Explosionen und einer Feuerwalze führte. Durch Hitze und Druckwellen kamen vier Feuerwehrleute der alarmierten Werksfeuerwehr und ein Matrose eines im Betriebshafen liegenden Tankschiffs ums Leben. Vier weitere Feuerwehrleute und zwei Werksmitarbeiter wurden schwer verletzt.


    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hatte sich in dieser Sache u. a. mit der Frage zu befassen, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod oder für dabei erlittene Körperverletzungen von Berufsrettern strafrechtlich einzustehen hat. Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das Landgericht bestätigt.


    Vorinstanz:
    LG Frankenthal (Pfalz) – Urteil vom 27. August 2019 – 3 KLs 5122 Js 36045/16


    Karlsruhe, den 15. Oktober 2021


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010