Brauereinachmittag auf dem Oktoberfest nicht unfallversichert

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  • Tenor: Monteur besucht mit Kollegen Brauerei zur Beziehungspflege auf dem Oktoberfest. Verunglückt auf heimweg.
    Kein Wegeunfall, da Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen nur als versicherte Tätigkeit gewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung durchführt oder durchführen lässt. Zusätzlich muss die Anwesenheit aller Beschäftigten oder zumindest einer Abteilung gewünscht sein und der Arbeitgeber selbst (oder eine Person aus der Firmenleitung) muss ebenfalls anwesend sein.
    Gericht: Sozialgericht (SG) Berlin
    Aktenzeichen: Az. S 115 U 309/17
    Datum: 01.10.2018
    Quelle Urteil: https://www.berlin.de/gerichte…essemitteilung.746152.php

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

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  • Na DAS iss ja gezz nix Neues... (Wär ja auch noch schooner, wenn jedes bierselige Beisammensein berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz genießen würde...)


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)