Tenor: Monteur besucht mit Kollegen Brauerei zur Beziehungspflege auf dem Oktoberfest. Verunglückt auf heimweg.
Kein Wegeunfall, da Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen nur als versicherte Tätigkeit gewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung durchführt oder durchführen lässt. Zusätzlich muss die Anwesenheit aller Beschäftigten oder zumindest einer Abteilung gewünscht sein und der Arbeitgeber selbst (oder eine Person aus der Firmenleitung) muss ebenfalls anwesend sein.
Gericht: Sozialgericht (SG) Berlin
Aktenzeichen: Az. S 115 U 309/17
Datum: 01.10.2018
Quelle Urteil: https://www.berlin.de/gerichte/sozia…lung.746152.php