Unfall auf Dienstweg mit privat PKW

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  • Hallo,
    hier kam die Frage auf, wie es sich, zum einen versicherungsmäßig mit der privaten PKW Versicherung, aber auch BG mäßig verhält, wenn
    ein MA auf einem Dienstweg mit dem privaten PKW einen Unfall hat.
    Hat da schon jemand Erfahrungen?
    Schönes WE

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  • Mahlzeit,


    es ist unerheblich für die Meldung an die BG welches Gefährt der Betroffene benutzt hat, es muss nur ein Dienstweg bzw. Arbeitsweg sein. Der Arbeitnehmer hat freie Wahl des zu benutzenden Gefährtes.


    Versicherungstechnisch sind da jetzt einige Möglichkeiten
    1. Es ist mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass das private Auto für dienstliche Wege benutzt werden muss/ soll. Der Schaden ist mit Kilometerpausschale abgedeckt.
    2. Der MA gibt den Schaden dem Unternehmer an und eine Dienstreise Kaskoversicherung übernimmt die Kosten.


    Das jetzt nur soo ganz knapp. Vielleicht hilft es dennoch weiter.


    Schönes Wochenende wünscht Mattes

  • Der Schaden ist eben nicht mit dem Kilometergeld abgedeckt. Großes Streitthema, aber wenn der Arbeitnehmer klagt, gewinnt er meistens.


    Anders sieht es beim Verbot der Nutzung von Privatfahrzeug aus. Dann zahlt die BG den Personenschaden, der Sachschaden bleibt beim Arbeitnehmer.

  • Hat da schon jemand Erfahrungen?

    Es kommt hier fast immer auf den Einzelfall und dessen Konstellation an. Relevant ist, ob die Fahrt mit dem privaten Pkw vom Arbeitgeber veranlasst oder geduldet wurde und ob sie notwendig war. Dann kommt es noch auf den Grad der Fahrlässigkeit des Verursachers an.

    Der Arbeitnehmer hat freie Wahl des zu benutzenden Gefährtes.

    Eher der Arbeitgeber.

    Der Schaden ist eben nicht mit dem Kilometergeld abgedeckt.

    Die Höherstufung in der Haftpflicht in der Regel schon. Alleine dieser Punkt zeigt, dass es für den Arbeitnehmer in der Regel nicht sinnvoll ist, seinen eigenen Pkw für dienstliche Fahrten einzusetzen.
    Auch wenn man im Recht ist und der AG hier oft den Schaden übernehmen muss, bekommt man dieses Recht unter Umständen erst vor Gericht zugesprochen. Wer klagt schon gerne gegen seinen Arbeitgeber, wenn er noch einige Jahre dort beschäftigt sein möchte? Die oft bezahlten 30 ct/km decken bei vielen Pkw auch nicht deren reale Kosten ab, aber viele Arbeitnehmer rechnen ja nur ihre Kraftstoffkosten und denken, sie machen mit dieser Variante nebenher noch ein wenig Gewinn.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mit einem Anbieter wie Cluno kann man für ca. 270 EUR pro Monat die Autokosten deckeln (plus Sprit). Ab ca. 9000 km/Jahr ist man bei Null (Oder waren es 11.000? Einfach mal Excel bemühen).


    Wenn es stimmt, gibt es von Citroen ein vergleichbares Angebot für 179 EUR/Monat...(C3)


    Nur so als Tipp...

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Danke Euch.
    Ich rate den Leuten dann davon ab den privaten Wagen zu nutzen.
    Soll der AG nen Poolfahrzeug zur Verfügung stellen.

    Oder der Arbeitgeber soll, wie oben beschrieben, eine Zusatzversicherung abschließen.
    Wir haben Poolfahrzeuge UND eine Zusatzversicherung für diejenigen, die ihr Privatfahrzeug für Dienstfahren nehmen müssen/sollen/wollen.

    Gruß Roland

  • Mit einem Anbieter wie Cluno kann man für ca. 270 EUR pro Monat die Autokosten deckeln (plus Sprit).

    Dann lies mal deren Bedingungen, das kommt für viele nicht in Frage, was da so drin steht. Von der begrenzten Kilometerleistung (max. 21000 km/Jahr, wobei man über 15000 km/Jahr schon kräftig zuzahlen darf) über den Selbstbehalt bei der Teil- und Vollkasko und noch einige weitere Punkte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Selbstbehalt bei Vollkasko geht auf den Arbeitgeber. Man versaut sich aber die Prozente nicht.


    Km begrenzt ist klar, zwischen 10.000 und 15.000 lohnt sich das. Da bleibt der Preis absolut im Rahmen.


    Ich sehe eine Existenzberechtigung für das Angebot - natürlich nicht für Jeden!

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Grundsätzlich ist i.d.R. die beste Lösung für alle Beteiligten: Keine Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen.


    So sind Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen eindeutig geklärt, Kosten überschaubar und unliebsame Streitigkeiten werden vermieden. In unserem Unternehmen ist die Nutzung privater Fahrzeuge für Dienstfahrten schlicht und einfach untersagt und wir fahren sehr gut damit.


    Neben einer, kleinen, Poolfahrzeugflotte, decken wir Spitzen mit Mietfahrzeugen ab. Eine solche Lösung ist im Übrigen auch kostentechnische sehr überschaubar.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, so ist es am besten. Nur:


    1. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber ist im Arbeitsvertrag die Nutzung des Privatfahrzeuges festgelegt (allerdings auch eine 100% Kostenübernahme im Schadensfall abzüglich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Mein Vertrag ist anders, ich habe keine Privatfahrzeugnutzung.


    2. In ÖD vielfach, und in der Privatwirtschaft ist diese Regelung ebenfalls gängig (auch bei angestellten, externen SiFas).


    DANN sehe ich als sinnvoll an, dass sich der Angestellte wehrt, und die Kosten deckelt:


    1. Mit Mietwagen (Cluno, derzeit auch Citroen..)
    2. Mit einer Möhre bis 500 EUR(Golf II, Fiesta Baujahr 199x), wobei hier die passive Sicherheit mau ist.
    3. Mit projektbezogenem Mietwagen (ich musste mal 2500 km in 4 Tagen fahren = Mietwagen bei enterprise für 230 Eur + Sprit)
    4. Oder mit einer anderen Lösung, die sinnvoll erscheint.


    Das eigene Fahrzeug sollte nicht für den Arbeitgeber verbraten werden.


    ABER es gilt auch: ob erlaubt oder nicht, ob beauftragt oder nicht: bei betriebsdienlichen Tätigkeiten ist der Mitarbeiter im Privatfahrzeug, im Mietwagen, auf dem Fahrrad und IMO auch an verbotenen Gefährten, wir div. E-Scooter, Hoverboard oder E-Einrad versichert. Das Blech (oder Plastikgefährt) ist aber kein BG-Thema, sondern Zivilrecht.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ja, aber da sind wir ja schon: "[...] ist im Arbeitsvertrag...festgelegt." Damit ist es nunmal eine Vereinbarung beider Seiten. Eine solche muß ich mir halt im Vorfeld überlegen und entscheiden, ob ich diese mittragen kann oder nicht. WENN ich eine solche unterschreibe, wie auch immer sie ausschaut, dann muß ich auch evtl. Konsequenzen tragen.


    Grundsätzlich ist eine solche Vertragsgestaltung dann relativ frei vereinbar und allgemeingültige Aussagen zu Haftungsfragen kann ich hier eben nicht treffen.


    Also: Vorher überlegen ist manchmal ganz gut um negative Folgen, hier u.U. gerichtliche Streitigkeiten mit meinem AG, aus dem Weg zu gehen. Hinterher jammern ist immer schlecht...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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