Sektionaltore mit BWS sichern

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  • Hallo zusammen,

    bei uns im Unternehmen soll ein Sektionaltor mit einem Lichtvorhang oder Lichtgitter gesichert werden.
    In der ASR A1.7 steht nur, dass ein Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen als Sicherung gegen mechanische Gefährdungen vorgesehen werden kann.
    Jetzt stellt sich die Frage wie hoch die Auflösung des Lichtvorhangs sein muss oder ob ein Lichtgitter ausreicht.
    Reicht hier eine Zugangskontrolle (Lichtgitter Auflösung 300 mm) oder muss ein Körperschutz (Lichtvorhang Auflösung 50 mm) eingesetzt werden?

    Gruß
    SPM

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  • Hallo SPM,
    kommt drauf an wer das Tor passiert, ob es nur Menschen sind oder Fahrzeuge. Dann würde ich sagen ein Lichtvorhang würde ausreichen. Fahren hier aber auch Gabelstapler dann würde ich zu einem Lichtgitter tendieren. Schließlich kann eine unbeladene Gabel im Torbereich sein, aber den Lichtvorhang nicht auslösen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,
    das Tor wird von Menschen und Gabelstaplern passiert. Das Problem mit der Gabel im Torbereich sehe ich auch so.
    Ich dachte nur, dass es vielleicht eine Vorschrift oder Regelung gibt, die eine genauere Angabe dazu macht und mir bisher entgangen ist.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Gruß SPM

  • Hallo SPM,
    mach eine Gefährdungsbeurteilung. Wenn die Gefahr besteht, dann sprich das für das Lichtgitter. Die Entscheidung liegt ja wieder wo anderes, aber ein Lichtgitter ist jetzt nicht so wesentlich teurer als eine Lichtschranke. Nein ein Gesetz kenn ich jetzt spontan auch nicht.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    es gibt sicherlich zahlreiche Möglichkeiten um ein Tor zu schützen oder den Menschen vor dem Tor oder den Menschen im Torbereich vor dem Stapler oder ............

    Das Lichtgitter ist da nur eine dreidimensionale Schutzvorrichtung.
    Macht sie Sinn?

    Man sieht: Viele Ansätze. Was will man denn überhaupt?
    Vielleicht mit einer kleinen Auflistung anfangen?

    -Tor darf keinen einklemmen (Sensorik um Fahrtrichtungsumkehr)
    -Tor braucht Schutz vor Gabeln (Induktionsschleife im Boden)
    -allgemeiner Staplerschutz (Radarsensor)
    -Mensch darf nicht vom Stapler verletzt werden (räumliche Trennung, getrennte Verkehrswege)
    -Rücksichtnahme und Achtsamkeit (Schulung, Unterweisung, Hupe)
    -Stapler muss frühzeitig gesehen werden (blue light)
    .....

    Ich möchte damit sagen, mache eine Analyse der Gefahrenstelle. Etwas hochtrabend kann man dazu auch Gefährdungsbeurteilung sagen. Bleibe dabei räumlich bei dem Tor und vielleicht ein paar Meter davor und dahinter.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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