Guten Morgen,
Wir haben gerade ein Bauvorhaben, wo die Ausbildung nach DGUV-Grundsatz 312-001 "Arbeiten mit PSAgA" nachgewiesen werden soll.
Wir sind eine Montagefirma für Metallfassaden und Metalldächer und arbeiten mit PSAgA vorrangig auf Hubarbeitsbühnen an Fassaden.
Bis jetzt wollte noch keiner diesen Nachweis sehen.
Jetzt meine Frage: Reicht es, wenn ich als Unterweisender diese Ausbildung nach DGUV 312-001 habe oder muss jeder unserer Monteure (60 Mann) diese Ausbildung haben?
Eine jährliche Unterweisung für das Arbeiten mit PSAgA findet regelmäßig statt, allerdings fehlt mir die Ausbildung nach diesem DGUV-Grundsatz.
Vielleicht könnt ihr mir helfen...
Vielen Dank schon mal.
SifaHIM