PSAgA - Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 312-001 --> Pflicht?

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  • Die Gebrauchsanleitung eines Bandschalldämpfers ist keine Rechtsgrundlage und auch §7 ArbSchG fordert keine G41. Ebenso ist in der DGUV Vorschrift 1 keine Ermächtigung zu Eignungsuntersuchungen zu finden. Es fehlt die Rechtsgrundlage für eine solche Untersuchung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,


    eigentlich hat AxelS es oben kurz und knapp erläutert.


    Dennoch nochmal deutlich:


    Ehemels BGI BGR BGV die nun DGUV Informationen, -Regeln, -Vorschriften heißen, mit einem Text oder Ausgabe von vor 2016 beziehen sich alle noch auf die ehemals BGV A4 dann DGUV Vorschrift 6 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" diese wurde zum 31.12.15 außer Kraft gesetzt.


    Es gilt die "Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge" und die entsprechenden Anlässe für die Vorsorge ist dem Anhang dieser Verordnung zu entnehmen.


    Gruß Mattes

  • Hallo


    Ich verstehe nicht, warum die Diskussionen um Höhenarbeit meistens auf G41 hinauslaufen und regelmäßig eskalieren.


    Wer wehrt sich in Euren Betrieben gegen eine G41?


    Aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitschützers kann die Höhentauglichkeit nicht besser (zudem durch einen Externen) nachgewiesen werden. Auch aus Sicht des Arbeiters ist ein vernünftiger Check up in diesem Rahmen doch ein zu Gewinn an Sicherheit. Ich habe es zumindest geschafft dies meinen Leuten zu erklären und erwähne auch, dass sie an der Untersuchung nicht teilnehmen müssen -und das diese nicht gefordert werden kann. Alle unsere Steiger lassen sie dennoch durchführen.


    Wo liegt bei euch das Problem und kann dies vlt. mit "Aufklärung" gelöst werden?



    Grüße,
    Holger

  • Wer wehrt sich in Euren Betrieben gegen eine G41?

    Eigentlich müsste sich der untersuchende Arzt dagegen wehren, denn ihm droht der Verlust seiner Approbation, wenn er einen Angestellten ohne dessen Einverständnis bzw. unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einer Untersuchung überredet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die G41 wäre, wie @AxelS schon bemerkte auch keine Vorsorge- sondern eine Eignungsuntersuchung. So, wie es auch das in einem früheren Beitrag verlinkte Dokument der VBG schreibt:
    "Eine Untersuchung ist dann unabhängig von der Einsatzdauer auch bei kurzzeitigen Arbeiten empfehlenswert, um die Eignung der Beschäftigten für diese Tätigkeit festzustellen."



    Die Gebrauchsanleitung eines Bandschalldämpfers ist keine Rechtsgrundlage

    Sososo, da braucht es also Bandschalldämpfer... wieder was gelernt. :Lach:

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Bei Eignungsuntersuchungen steht die arbeitsmedizinische Tauglichkeit des zu Untersuchenden im Vordergrund. Dabei wird überprüft, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit ausreichend sind. Aufgrund des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des zu Untersuchenden sind diese nur in bestimmten Fällen zulässig.




    Hier mal was komnet dazu sagt


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25931


    Und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auch entsprechende Info


    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Eigentlich müsste sich der untersuchende Arzt dagegen wehren, denn ihm droht der Verlust seiner Approbation, wenn er einen Angestellten ohne dessen Einverständnis bzw. unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu einer Untersuchung überredet.

    ...von "Überredung" und "Vortäuschung falscher Tatsachen" ist in keinem der Beiträge die Rede. Hier wird von Aufklärung und Erklärung gesprochen. Ein Weg übrigens, der nicht nur fair, sondern auch durchaus erfolgversprechend ist und der in einer klassischen win-win Situation enden kann.


    Und nur das ich etwas nícht tun MUSS, heißt nicht, dass ich es nicht kann oder darf...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...von "Überredung" und "Vortäuschung falscher Tatsachen" ist in keinem der Beiträge die Rede. Hier wird von Aufklärung und Erklärung gesprochen.

    Wenn es richtige Aufklärung wäre, dann müsste der Betriebsarzt erklären, dass ihm für die G41 die Rechtsgrundlage fehlt, er aber trotzdem eine Blutabnahme und weitere Untersuchungen veranlassen möchte.
    Ohne Einverständnis des Patienten ist die Blutentnahme eine Körperverletzung und somit ein Straftatbestand. Wenn der Betriebsarzt jetzt behauptet die Blutabnahme sei notwendig, so täuscht er den Arbeitnehmer und auch das kann rechtliche Folgen haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn es richtige Aufklärung wäre, dann müsste der Betriebsarzt erklären, dass ihm für die G41 die Rechtsgrundlage fehlt, er aber trotzdem eine Blutabnahme und weitere Untersuchungen veranlassen möchte.

    Woher willst Du denn wissen, dass es nicht genau so läuft? Das ist doch der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg.

    Zitat von §6 (1) ArbMedVV


    Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Axel,


    Auch hier gilt Aufklärung - bei uns wurden Untersuchungen mit dem Betriebsarzt durchgesprochen (Befragung nach Vorerkrankungen -besonders Allergien und Diabetes, Belastungstest, Seh- und Gehörfunktion).


    Sprichst Du von einer konkreten G41 Untersuchung bei der eine Blutuntersuchung erfolgte oder sind wir wieder im theoretischen Bereich?
    Bei unseren Untersuchung bei verschiedenen Ärzten wurde niemals Blut abgenommen. --- und wenn anhand einer Blutabnahme eine Krankheit erkannt wird sehe ich dies nicht als schlecht an. Auch für den Angestellten nicht.


    Grüße,
    Holger

  • Sprichst Du von einer konkreten G41 Untersuchung bei der eine Blutuntersuchung erfolgte oder sind wir wieder im theoretischen Bereich?
    Bei unseren Untersuchung bei verschiedenen Ärzten wurde niemals Blut abgenommen.

    also....
    wir bieten unseren Höhenarbeitern auch eine Vorsorge an die nennt sich ASIG-Untersuchung-Sturzgefahr
    Da wurde auch noch nie Blut abgenommen....
    Wir hatten noch nicht das Problem das sich die Höhenarbeiter dem verweigert haben, also bisher alles freiwillig.
    Ein Mitarbeiter von uns hat bei der Vorsorge Preis gegeben das er Höhenangst hat.... wir haben diesen Mitarbeiter sofort von der Tätigkeit befreit.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wenn es richtige Aufklärung wäre, dann müsste der Betriebsarzt erklären, dass ihm für die G41 die Rechtsgrundlage fehlt, er aber trotzdem eine Blutabnahme und weitere Untersuchungen veranlassen möchte.Ohne Einverständnis des Patienten ist die Blutentnahme eine Körperverletzung und somit ein Straftatbestand. Wenn der Betriebsarzt jetzt behauptet die Blutabnahme sei notwendig, so täuscht er den Arbeitnehmer und auch das kann rechtliche Folgen haben.

    Dein Hauptarbeitsgerät ist die Glaskugel, oder?!?!?


    Kannst Du eigendlich noch ohne Bodyguard raus? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Dir bei einer solchen Arbeitsweise jeder, bis auf ganz wenige Ausnahmen, mehrfach am Tag Gewalt androht. Anyway...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Sprichst Du von einer konkreten G41 Untersuchung bei der eine Blutuntersuchung erfolgte oder sind wir wieder im theoretischen Bereich?

    Zur G41 gehört eine Blut- und Urinuntersuchung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...und nun schauen wir ma wieder über den Tellerand nach Süden! (Wer hatz erfunden..............?)


    "Da hab`n de Switzer mal wider die Nass vorn"


    Lohnt sich zu lesen und mal drüber nachzudenken.


    Ich finds einen guten Ansatz...ist nicht verkehrt - überlege ob wir das nicht auch einführen!!!


    Quelle ist die xlsm - das doc ist der Auszug - Tabelle lohnt sich komplet mal anzuschauen...

  • Hallo Zusammen,


    ich gehöre selbst zu denen, die die G41 Eignung nachweisen müssen (Ausbilder ERHT/Absturzsicherung). Unsere Fortbildungsträger und auch wir fordern die G41 als Nachweis für die Tauglichkeit. Meiner Meinung nach sollte man auch jede Untersuchung mitnehmen die einem Angeboten wird. Wie z.B. die G26.3, wer macht schon alle 3 Jahre ein Belastungs-EKG und hierfür kommt der Arbeitgeber auf.


    Viele Grüße


    Tobi

  • Hallo zusammen


    Weiß jemand wie die Mindestanforderung zum Nachweis festgehalten werden muss und ob man 15 ganze Tage nachweisen muss oder nur an 15 verschiedenen Tagen z.B. für je eine Stunde die PSAgA benutzt haben.

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