Dann überwach mal den sicheren betrieb von wo Du willst. Was mich angeht, hat der Laserschutzbeauftragte ebenso physisch anwesend zu sein, wie jeder Mitarbeiter, der mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten betraut ist.
Er muss nicht immer physisch anwesend sein, ansonsten könntest Du neben jeden entsprechenden Laser einen Laserschutzbeauftragten setzen. Das ist aber nicht die Vorgabe der Verordnung. Es wird so wie bei vielen Beauftragten gehandhabt, dass der Beauftragte die Fachkompetenz mitbringt und den AG dabei unterstützt einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Neuinstallation oder wesentlichen Änderung wird der Beauftragte somit in der Regel anwesend sein, beim Regelbetrieb allerdings nur stichpunktartig überprüfen, ob alles noch so ist, wie es ursprünglich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde.