Laserklassen & Co.

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  • Dann überwach mal den sicheren betrieb von wo Du willst. Was mich angeht, hat der Laserschutzbeauftragte ebenso physisch anwesend zu sein, wie jeder Mitarbeiter, der mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten betraut ist.

    Er muss nicht immer physisch anwesend sein, ansonsten könntest Du neben jeden entsprechenden Laser einen Laserschutzbeauftragten setzen. Das ist aber nicht die Vorgabe der Verordnung. Es wird so wie bei vielen Beauftragten gehandhabt, dass der Beauftragte die Fachkompetenz mitbringt und den AG dabei unterstützt einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Neuinstallation oder wesentlichen Änderung wird der Beauftragte somit in der Regel anwesend sein, beim Regelbetrieb allerdings nur stichpunktartig überprüfen, ob alles noch so ist, wie es ursprünglich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Er muss nicht immer physisch anwesend sein, ansonsten könntest Du neben jeden entsprechenden Laser einen Laserschutzbeauftragten setzen. Das ist aber nicht die Vorgabe der Verordnung. (..).


    Satz 1: genau das.
    Satz 2: kannst Du das besser belegen, als meine Wenigkeit das Gegenteil?

    Realitycheck: wo wird Laser Klasse 3R++ betrieben UND setzt den Laserschutzbeauftragten voraus?

    Beschriftungsgerät? Kein Laserschutzbeauftragter. Ist trotzdem Einer bestellt, kann er zu Hause ruhig schlafen.

    Lasershow? Check mal Deine Aussage.

    Entwicklung von und mit Lasern? Check Mal Deine Aussage.

    Produktion von Lasern: in welchem Kontext wird ein Laser in Betrieb genommen? Normal Klasse 1, in irgend welchen geschlossenen Messtationen. Kein Laserschutzbeauftragter.

    Produktion mit Lasern? Keine Inbetriebnahme als Einzelteil. Kein Laserschutzbeauftragter. Test in geschlossenen System. Klasse 1.

    Noch mal: wo nimmst Du einen Klasse 3R+ Laser in Betrieb und der Laserschutzbeauftragte kann weg bleiben, weil festgelegte Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind, und sich nicht ändern.

    Hinweis: technische Sicherheitsmaßnahmen senken die Laserklasse. Dadurch erúbrigt sich der Laserschutzbeauftragte. Die SiFa und Co. haben ganze Arbeit geleistet. Per Definition sind Laserklassen an Gefährdungen gekoppelt, nicht an Energien.

  • Morschen,

    wir haben vor 2 Jahren auch ein Beschriftungslaser für unsere Leiterplatten angeschafft. Ist die selbe Situation wie bei Colibrie.
    Laser Klasse 4 verbaut, aber bei bestimmungsgemäßer Benutzung auf Klasse 2 heruntergestuft. So lange die Anlage bestimmungsgemäß genutzt wird, brauchst du keinen Laserschutzbeauftragten und keine besondere PSA.
    Bei uns wurde noch eine Absaugung für die beim Beschriften entstehenden Stoffe mit installiert.
    Wartung und Reparatur der Anlage wird durch den Hersteller der Anlage durchgeführt.

    @ Colibrie wenn du brauchst kann ich dir unsere Betriebsanweisung zukommen lassen.

    Grüße Christian

    :15: für die schnelle Zusendung der Betriebsanweisung :7:
    Viele Grüße,
    Beate

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