SIFa verlässt auf eigenen Wunsch das Unternehmen => Infopflicht an Aufsichtsbehörde (BG)???

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  • Hallo zusammen,

    ich bin immer stiller mitleser in diesem Forum und finde es sehr informativ.
    Großes Lob an euch alle!

    Jetzt habe ich aber mal selber eine Frage.

    Ich (die Sifa) bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, verallasse in 2 Monaten auf eigenen Wunsch hin,
    das Unternehmen, und weiß jetzt nicht genau ob ich die zuständige Aufsichtsbehörde (BG) darüber in Kenntnis setzen muss?

    Weiterhin verfügt im Unternehmen auch keiner die notwendig Ausbildung, um nahtlos meine Tätigkeit weiterführen zu können,
    sodass ich mit meiner "Abmeldung" gleichzeitig eine "Neumeldung" bei der BG durchführen könnte!

    Könnt Ihr mir hierzu eine Rückmeldung geben, ob ich diese Meldung durchführen soll/vielleicht sogar muss,
    oder ob es durch den Betrieb zu erfolgen hat!

    Gruß
    Frank

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  • Hallo Frank,

    laut ArbSchG hat der Arbeitgeber " ... für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen ...".
    Wenn Du gekündigt hast, muss der Arbeitgeber rechtzeitig eine neue Sifa bestellen. Wie er das tut, ist dann meines Erachtens nicht mehr Dein Ding.

    Nach Abschluss meiner Sifa-Ausbildung habe ich meine TAP gefragt, auf welchem Weg mein Unternehmen meine Bestellung als Sifa melden soll.
    Die Antwort lautete "gar nicht". Die TAPen fragen bei ihren Betriebsbesichtigungen nach, wer gerade Sifa ist und nehmen die Daten auf.
    Das gilt zumindest für die ETEM.
    Frag also Deine TAP, wenn Du dann ein besseres Gefühl hast.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • @FrankTheMonster
    Wenn Du Deinem jetzigen Betrieb zum Abschied noch einen mitgegeben möchtest oder Dir das Wohl Deiner EX-Kollegen am Herzen liegt, kannst Du Deine jetzige BG bzw. TAP informieren. Allerdings würde ich das erst machen, nachdem ich alle persönlichen Unterlagen erhalten habe. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Zusammen

    ich habe mich bei meiner AP der BG und den zuständigen Gewerbeaufsichsmitarbeiter an meinen letzten Tag verabschiedet und bekannt gegeben das ich das Unternehmen verlasse. Ich hatte immer eine guten Draht zu den Leuten. Für mich war es eine Selbstverständlichkeit mich zu verabschieden und mich für die Gute Zusammenarbeit zu bedanken.

    Es ist die Zeit einmal ,, Danke" zu sagen und das gilt für mich für alle Seiten. :whistling:

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hi,

    im Gegensatz zu anderen betrieblichen Beauftragten (z.B. Immissionsschutzbeauftragter) gibt es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine Meldepflicht bei den zuständigen aufsichtsführenden Stellen. Es muss also niemand über den Wechsel der Fasi informiert werden.

    Falls die zuständigen Aufsichtspersonen (gesetzl. Unfallversicherungsträger, Gewerbeaufsicht) persönlich bekannt sind und man vernünftig miteinander zusammengearbeitet hat, gebietet es aus meiner Sicht jedoch der Anstand, dass man sich ordentlich verabschiedet (wie Sturm schon geschrieben hat ;) .

    schöne Grüße

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  • Ich würde es genau so machen wie Sturm gesagt hat. Am letzten Tag rufe ich bei den aufsichtsführenden Stellen an, danke für die langjährige gute Zusammenarbeit und sage tschüss... ;)

    MrH. Bei vielen meiner Kunden bzw. bei deren BGn bin ich als FASI namentlich gemeldet (also nicht nur das Unternehmen was mich schickt, sondern explizit ICH). Das wollen einige.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Als externe FASI etc. achte ich schon aus Eigenschutz selbst darauf, den zuständigen Stellen wie BG und GAA / Bez. Reg. mitzuteilen, dass ich einen Betrieb nicht mehr betreue.
    Außerdem gebe ich dem Betrieb eine To-Do-Liste, in der steht, was nach der Vertragsauflösung zu beachten ist, z. B. meine Kontaktdaten aus Alarmplänen, Feuerwehrplänen, etc. herauszunehmen / zu aktualisieren, damit ich nicht mitten in der Nacht angerufen werden, wenn es in einem Betrieb brennt, den ich schon drei Jahre nicht mehr betreue.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Als externe FASI etc. achte ich schon aus Eigenschutz selbst darauf, den zuständigen Stellen wie BG und GAA / Bez. Reg. mitzuteilen, dass ich einen Betrieb nicht mehr betreue.
    Außerdem gebe ich dem Betrieb eine To-Do-Liste, in der steht, was nach der Vertragsauflösung zu beachten ist, z. B. meine Kontaktdaten aus Alarmplänen, Feuerwehrplänen, etc. herauszunehmen / zu aktualisieren, damit ich nicht mitten in der Nacht angerufen werden, wenn es in einem Betrieb brennt, den ich schon drei Jahre nicht mehr betreue.

    "Austrittsliste": Idee gelesen, für gut befunden, in Arbeit.

    Nee, mal im Ernst... da bin ich als Externe FASI bisher auch nicht drauf gekommen. Danke für die Idee. Wird umgesetzt.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • "Austrittsliste": Idee gelesen, für gut befunden, in Arbeit.
    Nee, mal im Ernst... da bin ich als Externe FASI bisher auch nicht drauf gekommen. Danke für die Idee. Wird umgesetzt.

    Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge.... ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Hallo zusammen,

    entschuldigt bitte, dass ich mich jetzt erst melde.
    War erst auf Dienstreise und dann im Anschluss krankheitsbedingt zu Hause (kzH) :D und konnte nicht antworten.

    Generell noch einmal großes Lob an alle mitwirkenden im Forum dass hier so fleißig geschrieben wird.

    Eure Ratschläge nehme ich dankend an und obwohl ich in "frieden" die Firma verlasse
    werden ich am letzten Arbeitstag die zuständige Person der BG per E-Mail benachrichtigen dass ich die Firma verlasse
    und mich für die allzeit gute Unterstützung seitens BG und freundliche zusammenarbeit bedanken.
    Meinem Arbeitgeber eine "mitgeben" oder "reinwürgen" will ich keineswegs.

    Danke und Gruß
    Frank