Unterweisung für jede Maschine ?

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  • Schönen guten Morgen zusammen,

    ist es Pflicht dass für jede Maschine, die Produktionsmitarbeiter bedienen und von der Gefahren ausgehen können, eine separate Unterweisung inkl. Dokumentation der Unterweisung gemacht werden muss ?
    Wir haben zum Beispiel seit Jahren diverse Maschinen in Gebrauch und dies möchte ich jetzt ordentlich regeln.
    Zum Beispiel auch ein Heissluftfön um Kunststoffe manuell zu erhitzen der schon seit Jahren eingesetzt wird.

    Ich hoffe es ist verständlich was ich meine.


    Gruß


    Stephan

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  • Hallo Stephan,

    wenn alle Maschinen nachweislich identisch sind, könnt ihr es bei einer Unterweisung belassen. Aber ist das auch wirklich so und sind die Bedingungen an allen Maschinen gleich?
    Es geht ja vielleicht auch um Unterschiede in der Umgebung, wenn eine Maschine nahe an einem Staplerfahrweg steht und die nächste Maschine weit abseits dieser Straße.

    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • ein Heißluftfön ist aber keine Maschine :)

    Ich würde sagen ein Heißluftfön ist nach der Maschinenrichtlinie eindeutig eine Maschine.
    Definition einer Maschine aus der MRL 2006/42/EG:
    Artikel 2
    Begriffsbestimmungen
    Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Maschine“
    die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten
    Erzeugnisse.
    Ferner bezeichnet der Ausdruck
    a) „Maschine“
    — eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittel-
    bar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft aus-
    gestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinan-
    der verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen
    mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für
    eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

  • Wenn man für jede Maschine eine aktuelle Betriebsanweisung hat, ist die Unterweisung doch einfach und schnell durchzuführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich drehe den Spieß gerne um und frage mich, ob eine Betriebsanweisung notwendig ist. Wenn Vorgesetzte und FASI es für nötig halten, eine Betriebsanweisung zu erstellen, kann Und muss) sie auch gleichzeitig zur Unterweisung genutzt werden.

    Schönes Beispiel aus dem Bereich Verwaltung: elektrisch höhenverstellbare Schreibtische. BA erstellen oder nicht? Es geht ja nur hoch und runter, aber beim Bewegen könnte was kippeln oder jemand die Finger dazwischen oder oder oder.... Und das höhenrichtige Einstellen will auch unterwiesen sein usw. Also eine BA erstellt und die Vorgesetzten in der Verwaltung haben ein schönes Unterweisungsthema in der nächsten "Monatsbesprechung".

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    Wenn man für jede Maschine eine aktuelle Betriebsanweisung hat, ist die Unterweisung doch einfach und schnell durchzuführen.

    Ich drehe den Spieß gerne um und frage mich, ob eine Betriebsanweisung notwendig ist. Wenn Vorgesetzte und FASI es für nötig halten, eine Betriebsanweisung zu erstellen, kann Und muss) sie auch gleichzeitig zur Unterweisung genutzt werden.

    womit wir wieder beim Thema Gefährdungsbeurteilung sind, die BA ist ja das Fazit aus der Gefährdungsbeurteilung... und wenn in der GfB festgestellt wird, dass keine Gefahr für den Menschen ansteht, dann brauche ich auch kein BA.

    Als Beispiel siehe Selbstretter, keine BA notwendig aber regelmäßige Unterweisung... festgestellt in der GfB.

    Gruß
    Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • und wenn in der GfB festgestellt wird, dass keine Gefahr für den Menschen ansteht, dann brauche ich auch kein BA.

    Was aber im beschriebenen Fall kaum sein kann. Es handelt sich hier doch um Maschinen. Dem §12 BetrSichV entnehme ich "(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss."
    Jetzt ein Blick in das Produktsicherheitsgesetz "(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."

    Bei einer Maschine (nach Maschinenrichtlinie) gehe ich davon aus, ist immer eine Gebrauchsanleitung notwendig und daraus ergibt sich für mich dann auch eine Pflicht einer Betriebsanweisung, wobei diese Pflicht möglicherweise der Hersteller mit seiner umfassenden Gebrauchsanleitung bereits abdeckt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die BA soll IMO nur den lokalen Anwendungsfall abdecken. Von dem angelernten Arbeiter kann man nicht erwarten, dass er das Handbuch im Hinblick auf den Arbeitsplatz durcharbeitet... Wahrscheinlich kriegt er sogar Stress mit dem Vorarbeiter, wenn er da in der Arbeitszeit versucht ;)

    Rein vom Informationsgehalt halte ich meine BA kurz, und benenne nur die Punkte, die auffällig notwendig zu benennen sind. Das Handbuch braucht nicht noch mal abgeschrieben zu werden.

    Nur ist auch die Frage, wo ist die Grenze der BA... Und für was... Zu viele BA: Kollegen schalten einfach ab. Zu wenige BA: Behörde/Auditor regt sich auf. Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit.

  • daraus ergibt sich für mich dann auch eine Pflicht einer Betriebsanweisung, wobei diese Pflicht möglicherweise der Hersteller mit seiner umfassenden Gebrauchsanleitung bereits abdeckt.

    Das kann nicht sein .... Da in der Betriebsanweisung zu viel betriebsspezifische Punkte enthalten sind.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Soll und haben...

    In meinem Leben habe ich noch nie eine BA gesehen, in der stand, was hätte stehen sollen. Voll mit Geboten, Gefährdungen und PSA, die in dem betreffenden Betrieb völlig abwegig waren.

    Wenn ich dann mal eine geändert habe, begann es Mitarbeitern zu dämmern, dass BA auch sinnvoll sein können.

    Ausgedruckt und aufgehängt reicht allerdings allen Prüfinstanzen (Auditor, AP), egal welcher Schwachsinn drin steht. Schade.

    • Offizieller Beitrag

    Was aber im beschriebenen Fall kaum sein kann. Es handelt sich hier doch um Maschinen.

    Hallo Axel,

    denoch muss ich dafür eine GfB schreiben, ändert doch nichts an der tatsache. Und dann ist doch das Ergebnis aus deiner GfB relevant die ich in einer BA festschreibe.

  • Das kann nicht sein .... Da in der Betriebsanweisung zu viel betriebsspezifische Punkte enthalten sind.

    Aber der Hersteller kann viele Gerätespezifische Punkte aufführen. Natürlich muss das dann noch durch die betriebsspezifischen Dinge ergänzt werden.

    denoch muss ich dafür eine GfB schreiben, ändert doch nichts an der tatsache.

    Wie war nochmals die Ausgangsfrage?

    ist es Pflicht dass für jede Maschine, die Produktionsmitarbeiter bedienen und von der Gefahren ausgehen können, eine separate Unterweisung inkl. Dokumentation der Unterweisung gemacht werden muss ?

    Und daraufhin kam mein Hinweis auf die Betriebsanweisung (BA), die man, meiner Meinung nach, für jede Maschine eh besitzen muss. Die BA stellt kurz das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dar oder wird als deren Bestandteil angesehen. Siehe da, unabhängig ob ich jetzt eine Gefährdungsbeurteilung habe oder nicht, kann ich anhand der Betriebsanweisung unterweisen. Wird doch oft genug praktiziert, auch wenn man formal erst arbeiten dürfte, nachdem die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    • Offizieller Beitrag

    ist es Pflicht dass für jede Maschine, die Produktionsmitarbeiter bedienen und von der Gefahren ausgehen können, eine separate Unterweisung inkl. Dokumentation der Unterweisung gemacht werden muss ?

    Antwort: Nach erstellung der GfB kommt es zu BA und oder Unterweisung. Festgelegt in der GfB. ;)

    unabhängig ob ich jetzt eine Gefährdungsbeurteilung habe oder nicht, kann ich anhand der Betriebsanweisung unterweisen. Wird doch oft genug praktiziert, auch wenn man formal erst arbeiten dürfte, nachdem die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde.

    Da gebe ich Dir vollkommen recht, leider ist es so. Ich finde aber das man zumindest den richtigen und formalen Weg hier beschreiben sollte...

    toni

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  • womit wir wieder beim Thema Gefährdungsbeurteilung sind, die BA ist ja das Fazit aus der Gefährdungsbeurteilung... und wenn in der GfB festgestellt wird, dass keine Gefahr für den Menschen ansteht, dann brauche ich auch kein BA.
    Als Beispiel siehe Selbstretter, keine BA notwendig aber regelmäßige Unterweisung... festgestellt in der GfB.

    Gruß
    Toni

    Sorry, die Frage mag blöd klingen, aber was verstehst du unter "Selbstretter"?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo harmi,

    Hier mal ein Beispiel für ein Sauerstoffselbstretter Gerät... dieses Beispiel ist jetzt vielleicht nicht das beste da es sich um PSA handelt und keine Maschine ist, aber es geht ja ums Prinzip...

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Ausgedruckt und aufgehängt reicht allerdings allen Prüfinstanzen (Auditor, AP), egal welcher Schwachsinn drin steht. Schade.

    Leider muss ich azrazr zustimmen. In dem Fall ist es dann auch Unsinn, auf dieser Basis die Unterweisung durchzuführen. Daher rate ich zur Vorsicht, wenn man BA "erbt" und diese blindlings für ok einstuft. In der Tat sind nur wenige BA sinnvoll geschrieben, die meisten werden durch copy&paste von Unternehmen zu Unternehmen geschleppt und so werden Sinnlosigkeiten oder sogar Fehler großflächig verteilt. Wer von Euch hat noch nie eine BA für Bohrmaschine gesehen, in der fälschlicherweise die Verwendung von Handschuhen gefordert wird? =O

    Mein Tipp: Gibt es eine BA, die inhaltlich korrekt ist (passt sie zur Umgebung der Maschine, beinhaltet sie die relevanten Hinweise des Herstellers)? Wenn JA, kannst Du die BA für die Unterweisung nutzen, die definitiv gefordert ist.

    Integrität bedeutet, das Richtige zu tun, auch wenn keiner zusieht. (C.S. Lewis)