Fuß umgeknickt beim absteigen vom Stapler

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  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade einen Fall der so zwar öfters vor kommtich aber gerne nochmal mit Experten abklären wollte. Am vergangenen Samstag kames hier zu einem Fall in der Produktion. Ein Mitarbeiter musste mit einemStapler etwas aus dem Lager holen, beim anschließenden Absteigen vom Stapler(Flitzer) knickte die Person um. Wie schlimm das Ganze ist weiß ich noch nicht.Selber bin ich im Dezember privat die Treppe daheim abgestützt und habe mir dieAußenbänder am Fuß angerissen. Mit einer Schiene konnte ich aber "normal"laufen. Klar die ersten Tage halt schonen. Für meinen Arzt war das generell nichts Großes. Die Person ist nunfür zwei Wochen krankgeschrieben. Die Frage ist nun: Arbeitsunfall JA oderNEIN. Das Ganze hat ja in diesem Fall auch etwas mit der Meldepflicht zu tun.


    Die kurze Recherche zeigte noch nichts 100%tiges. Leiderauch hier nichts mit der Suchfunktion. Aber ähnliche Fälle gab es hier schonvor meiner Zeit. Diese wurden nie als Arbeitsunfall anerkannt. Auch im Internetfindet man immer die Aussage mit Vorerkrankung und "normal passiert dasnicht".


    Wäre schön hier eure Meinung zu erfahren. Danke!

    Gruß Stefan!

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  • Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung für das Gerät und die ausgeübte Tätigkeit aus? Wie ist die Bodenbeschaffenheit und die Beleuchtung im Arbeitsbereich? usw. usw.
    Zur Meldepflicht: Krank >3 Tage ist meldepflichtig.


    Diese Art Vorfälle hatte ich in meiner Zeit als SiFa auch schon 2x - dort gab es allerdings nie Diskussion ob Arbeitsunfall oder nicht.
    Unfallanzeige geschrieben, in dieser Dauer der ersten AU angegeben- Fertig!


    Kann in diesem Fall auch keine andere Aussage verstehen, wenn:


    GBU vorhanden,
    Ffz der Firma,
    Fahrer unterwiesen,
    Beauftragung,
    Zweckgemäße Verwendung,
    Unfall in betriebsdienstlicher Zeit.


    Und Aussagen wie "normal passiert das nicht" oder "Vorerkrankung" ist ja erst einmal totaler Humbuk! Das sollen doch dann im Nachgang der Unfallmeldung andere befähigte Leute beurteilen....z.B. der BA.
    Das sind auch Aussagen von Leuten die generell meinen eine AU anzweifeln zu können. X(

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    4 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

  • Bei der Arbeit passiert -> 3 Tage Ausfall -> Sachverhalt korrekt beschreiben, und ohne weiterer "Meinungsäußerung" zum Vorfall (wer Schuld hat, was sonst noch kaputt war - evtl. die Schuhe - usw.) melden.


    Ob Arbeitsunfall oder nicht, entscheidet die BG. Auf Grund der Beschreibung sehe ich keinen Grund daran zu zweifeln.


    Unfallanalyse durchführen und Maßnahmen festlegen.


    Mindestmaßnahme: Gefährdungsbeurteilung (und korrekte Umsetzung der festgelegten Maßnahmen), Beauftragung, G25 (kritisch), die Beschaffenheit der PSA, des Staplers und des Bodens prüfen, die Arbeitsbelastung insgesamt (Eile? Hektik? Pausenzeiten?), evtl. auch die persönlichen Leistungsvoraussetzungen des Fahres (kritisch! Aber evt. Alkohol? Übermüdet? Nebenjob?) überprüfen.

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Haben wir hier regelmäßig (Pressmüllfahrer).
    Unfallanzeige schreiben und verschicken, obs anerkannt wird entscheidet die BG.


    Analyse machen und GBU ggf. aktualisieren, andere Belegschaft unterweisen (lassen), fertig.

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  • Das ist egal, wenn es betriebsdienlich war.

    Wollte ich damit eigentlich auch ausdrücken.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Aussage mit Vorerkrankung

    Wo war hier die Vorerkrankung ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Schwindelsucht?


    Ich meine - Gleichgewichtsstörung, Schwindel, Epilepsie, Koordinationsstörungen....


    Auf hoher See, vor Gericht und vor der BG ist man am Ar... in Gottes (oder wessen auch immer) Hand...

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ok erstmal Danke. Das ist viel Information.


    Umgebung:
    Licht = Ok. Stapler = Ok. Boden = Eben, keine stolperstellen.


    Arbeitsdruck:
    Keine Info. Wenn man vor Ort fragt sind alle immer gehetzt.


    G25:
    Muss ich bei der Betriebsäztin fragen. Hat das Auswirklungen?


    Stapler:
    Wartung = Ok.


    Schulung:
    Hat an jährlicher Unterweisung für Staplerfahrer Teilgenommen. Das Thema Absteigen wird behandelt.



    So hart es klingt wäre mir generell immer lieber wenneiner in eine Maschine fällt und in mindestens zwei Teilen da rauskommt. Dagibt es etwas zu machen und ein massives Verschulden durch die Firma, wenn soetwas möglich ist. Bei uns bedeutet ein Arbeitsunfall immer einen 8RCCM. Daswird ja wieder sehr lustig. Ein Grund, warum man hier schon sehr nahe legt dasso zu belassen. Eine Meldung an die BG würde ich aber gerne abschicken. Denn jaes ist in der Arbeitszeit passiert und war der Arbeit dienlich! Aber dieseArbeiten von Fällen sind generell so kompliziert das ich hier nie weiterweiß.
    Vor fast einem Jahr ist eine Dame die 2 Monate späte inRente gegangen wäre (Dick und unbeweglich... sorry für die Ausdrucksweise) übereine Palette gestolpert, weil sie meinte nicht den Verkehrsweg (30 cm nebenan)laufen zu müssen. Sie hat sich beim Stutz das Handgelenk gebrochen. GroßesTheater bis zur Zentrale in der USA. Danach habe ich überall Zäune anbringenlassen. Alle Mitarbeiter müssen jetzt darum herumlaufen. Mir graut es dann vorder Demographie.


    Springt ein LKW-Fahrer von der Ladekante und bricht sichein Fuß wäre dies eine Abmahnung, weil er die Leiter hätte nehmen müssen.Steigt ein Staplerfahrer ab indem er herabspring (nicht zulässig) und verdrehtsich dabei den Fuß...?


    Sehe ich das also richtig: Meldung an BG und warten obetwas passiert?


    Frage an die OHSA-Experten. Ist dies ein OHSA-Fall? Aufgrundvon Losttime wäre dies schon so, die Frage ist ob dies als Unfall anerkanntist. Aus Gesichtspunkt des Betriebes haben wir alles getan damit so etwas nichtpassiert. Die Schuld liegt somit zu 99% beim Verunfallten. So wie ich dieTreppe herabgestützt bin, weil ich beide Hände voll hatte und gerade an wasganz Anderes dachte.


    Fälle Internet (achtung Beitrag Editiert:)
    Anwältin für Versicherungsrecht. Umkicken kein Unfall.
    Wann ist ein Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall
    BGRCI sagt ja und Umknicken als Unfall
    Umnkicken wird nicht als Unfall anerkannt
    Urteil. Umklicken kein Unfall.

    Gruß Stefan!

    Einmal editiert, zuletzt von schoettles ()

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  • Wir suchen keine Schuld. Wir suchen nach der Notwendigkeit von (sinnvollen) Maßnahmen.


    Melden: auf jeden Fall.

    OSHA: ich weiß es nicht, vermutlich ja.


    Fehlverhalten: vielleicht. Wie groß ist der Stapler? Ich habe noch nie jemanden vom Stapler springen sehen... Aber hat er das oft gemacht? Hat nie jemand etwas gesagt (Chef, Sicherheitsbeauftragter)? Hier wäre ein Ansatz.


    G25 hat keine Auswirkungen (mehr). Aber vielleicht hat er schlecht gesehen....?


    Wenn Ihr US-Kompatibel sein wollt, musst ihr wohl nun Unterweisung und (Androhung von) Sanktionen verschärfen.


    Oder andere Stapler.... Oder den Job anders organisieren, damit der Staplerfahrer nur aussteigen muss, wenn er Pause macht... Jedenfalls bedeuten dumme Taten Einzelner im US-System, dass alle unter dem Schwachsinn der nachfolgenden Regeln leiden müssen....

  • Eine Meldung an die BG würde ich aber gerne abschicken

    Du hast geschrieben der Mitarbeiter ist "zwei Wochen Krank geschrieben", dann musst du eine Meldung an die BG machen.

    Hier gibt es noch viele andere Möglichkeiten.
    - Boden rutschig
    - Mitarbeiter war abgelenkt
    - Ärger mit dem Vorgesetzten, Kollegen
    - usw.


    und du schreibst bei Arbeitsdruck:
    "Keine Info. Wenn man vor Ort fragt sind alle immer gehetzt."
    Ist das keine INFO??????

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Aus Gesichtspunkt des Betriebes haben wir alles getan damit so etwas nichtpassiert.

    Sicher?
    Wie hoch ist der Stapler bzw. welche Höhe muss der Fahrer überwinden und sind da z.B. Tritte vorhanden? Welches Schuhwerk (Halbschuh oder knöchelhoher Schuh) hat er getragen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Alles getan? Was sagt eure Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung, insbesondere Zeitdruck? Welche Maßnahmen habt ihr veranlasst, um Stress und Zeitdruck zu reduzieren?


    Wenn alles andere (rutschiger Boden, falsche Schuhe usw.) ausgeschlossen sind, bleibt immer noch der psychische Druck. Als Arbeitsmediziner sehe ich hier dann tatsächlich fehlende Aufmerksamkeit und Konzentration als eine (bzw. die) wesentliche Unfallursache. Arbeit unter Zeitdruck ist eigentlich immer mit erhöhter Unfallhäufigkeit verbunden. Hier wäre ein (der) Ansatzpunkt für Maßnahmen. (Dass das in der Praxis "schwierig" ist, ist mir völlig klar!)

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  • Hallo,

    Frage an die OHSA-Experten. Ist dies ein OHSA-Fall?

    Ja. Ist nach OSHA-Regeln meldepflichtig.


    Aus Gesichtspunkt des Betriebes haben wir alles getan damit so etwas nichtpassiert. Die Schuld liegt somit zu 99% beim Verunfallten.

    Nein. Sicherlich nicht. Und die Schuld schon gar nicht beim Verunfallten.
    War es ein Fehler oder ein Versagen des Verunfallten? Heißt, hat er es bewußt oder unbewußt gemacht? Wollte er sich verletzen?


    Wenn Ihr US-Kompatibel sein wollt, musst ihr wohl nun Unterweisung und (Androhung von) Sanktionen verschärfen.

    Warum? Erschließt sich mir nicht.
    Ich kenne keine OSHA-Regelung, die dies erwartet.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Die QM-Abteilung oder die Werkzeuge von OHSAS/ISO 45.001 dürften geeignet sein, um Prozesse zu optimieren, und so den Druck herauszunehmen.


    ABER....


    Wenn der Betrefende z.B. Raucher ist, und seine "Raucherpausen" regelmäßig celebriert, begibt er sich selbst in Zeitdruck. Den Fall hatte ich mit Maschinen, und die Situation führte zu völlig überflüssigen Gefährdungen. Eigentlich spuckte die Maschine alle 20 s ein Teil aus, das gemütlich gereinigt, verpackt und eingelagert werden konnte. Mit der "Raucherpause" dazwischen wurde es hektisch - mit entsprechenden Folgen (Materialstau, Rückenprobleme wegen schweren Hebens vieler Bauteile gleichzeitig, Paletten im Weg usw.). Die Situation hat sich mit den vorgeschriebenen Pausen auch noch verschärft (30 Minuten waren aussichtslos, 2 x 15 Minuten waren zum verzweifeln). Hier ist der Ansatz aber definitiv beim Arbeitgeber.


    Stapler: er muss einlagern/bereitstellen. Wenn seine verpflichtenden Pause(n) die Arbeit hektisch machen, ist das durchaus eine Unfallquelle.


    Vom Stapler zu springen ist allerdings ein sehr eigenes Hobby... Als ich "jung" war bin ich die Treppen runter gesprungen (in der Schule). mein Ziel war, niemals eine Treppenstufe mit dem Fuß zu betreten - und ich habe dieses Ziel konsequent verfolgt. Ich möchte nicht wissen, was los gewesen wäre, wenn ich mich dabei verletzt hätte.... Sollte ich das noch zu dieser Zeit versuchen, bitte ich darum, mich zu erschießen....



    Man hat's nicht leicht - aber leicht hat's Einen...



    Warum? Erschließt sich mir nicht.Ich kenne keine OSHA-Regelung, die dies erwartet.

    Das kommt nicht aus OSHA, das kommt aus OMFG...


    Allein schon die Idiotie, dass man in diversen Ami-Läden (z.B. eaton) nur mit Schutzbrille unterwegs sein darf... Frage ich nach der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Hygiene, regelmäßige Überprüfung usw - Nada. OMFG... Aber etwas anderes kann man nicht erwarten, wenn man den Mikrowellenhersteller verurteilt kriegt, weil man seine eigene Katze darin gebraten hat.


    OSHA sollte eigentlich genau dafür geeignet sein, Blödsinn zu vermeiden.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Also der Stapler genommen ist ganz normaler Standard á la Jungheinrich und Co. Ein Gerät das täglich Tausende Kilometer in verschiedenen Werken zurück legt. Ein Zusammenhang mit dem Sturz kann da keiner sehen. Auch Maßnahmen können da nicht abgeleitet werden. Als Schuhe tragen bei uns alle Mitarbeiter halbhohe Sicherheitsschuhe von Altas. Zukünftig S3-Stiefel für Staplerfahrer? PSA war nie ein Thema.


    Alles getan? Was sagt eure Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung, insbesondere Zeitdruck? Welche Maßnahmen habt ihr veranlasst, um Stress und Zeitdruck zu reduzieren?
    Wenn alles andere (rutschiger Boden, falsche Schuhe usw.) ausgeschlossen sind, bleibt immer noch der psychische Druck. Als Arbeitsmediziner sehe ich hier dann tatsächlich fehlende Aufmerksamkeit und Konzentration als eine (bzw. die) wesentliche Unfallursache. Arbeit unter Zeitdruck ist eigentlich immer mit erhöhter Unfallhäufigkeit verbunden. Hier wäre ein (der) Ansatzpunkt für Maßnahmen. (Dass das in der Praxis "schwierig" ist, ist mir völlig klar!)

    Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat hier nichts Negativesgesagt. Nur so viel, wir haben ein sehr zyklisches Geschäft, das kann mansagen. Aktuell ist die Auftragslage aber sehr ruhig. Die Mitarbeiter kennendas. Trotzdem ist gerade hier ein großer Anteil an Problemen zu suchen. Geradeweil der Konzern die letzten Jahre stark verändert wurde. Auch die Einführungvon SAP hat den Betrieb letztes Jahr eher Lahmgelegt als geholfen.



    Sorry das ist ein Standardsatz. Wer hier sagt er ist nichtausgelastet kann eigentlich gleich packen. Klar wir sind ein Industrieunternehmenund klar wird man da nicht für das trinken von Kaffee bezahlt :)
    Das Thema Boden sehe ich als unkritisch. Solche Themen wieabgelenkt, Ärger mit Kollegen. Das ist schwer zu beantworten.



    So oder so muss ich hier aufpassen. Natürlich werde ich derBG eine Meldung schicken. Mal wieder selbst ausgefüllt, weil der Verunfalltenicht greifbar ist und die Unfallbeschreibung nur von Zeugen kommt. Das ist beiuns langsam auch normal geworden. Da entsteht oft die Vermutung das viele dieseFälle nutzen um mal ein paar Wochen frei zu nehmen. Von Medizinern erhalten wienie Infos. Also man hört ich bin hier ziemlich verzweifelt. Da so etwas dankOHSA immer eine Kerbe im Boot ist. Nebenbei passiert in den asiatischen Werkennie etwas. Komisch...

    Gruß Stefan!

  • Habt ihr einen Betriebsrat? Bezieh den doch wenn mit ein.....auch hier gibt es ja ein paar Schnittmengen und der BR kann dann evtl. mal ein wenig von seiner Mitbestimmung gebrauch machen bzw. das Ganze als Aufgabenerfüllung gem. § 80 BetrVG angehen. Dein Ansprechpartner ist er ja sowieso (einer von sehr vielen).
    Bei den Strukturen würde ich das ganze wahrscheinlich ein wenig pragmatischer angehen.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

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  • Sorry das ist ein Standardsatz. Wer hier sagt er ist nichtausgelastet kann eigentlich gleich packen.

    Na das ist mal eine nette Aussage....



    ich habe gerade einen Fall der so zwar öfters vor kommtich aber gerne nochmal mit Experten abklären wollte. Am vergangenen Samstag kames hier zu einem Fall in der Produktion. Ein Mitarbeiter musste mit einemStapler etwas aus dem Lager holen, beim anschließenden Absteigen vom Stapler(Flitzer) knickte die Person um. Wie schlimm das Ganze ist weiß ich noch nicht.Selber bin ich im Dezember privat die Treppe daheim abgestützt und habe mir dieAußenbänder am Fuß angerissen. Mit einer Schiene konnte ich aber "normal"laufen. Klar die ersten Tage halt schonen. Für meinen Arzt war das generell nichts Großes. Die Person ist nunfür zwei Wochen krankgeschrieben. Die Frage ist nun: Arbeitsunfall JA oderNEIN. Das Ganze hat ja in diesem Fall auch etwas mit der Meldepflicht zu tun.


    Die kurze Recherche zeigte noch nichts 100%tiges. Leiderauch hier nichts mit der Suchfunktion. Aber ähnliche Fälle gab es hier schonvor meiner Zeit. Diese wurden nie als Arbeitsunfall anerkannt. Auch im Internetfindet man immer die Aussage mit Vorerkrankung und "normal passiert dasnicht".


    Wäre schön hier eure Meinung zu erfahren. Danke!

    Ich habe so langsam das Gefühl das Du Dich um die Unfallbearbeitung drücken willst.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Na das ist mal eine nette Aussage....


    Ich habe so langsam das Gefühl das Du Dich um die Unfallbearbeitung drücken willst.

    Das ist die Realität. So ist das halt. In 10 Jahren in dem Job und 8 Jahre als externer Berater könnte ich da ein Buch schreiben. Ich habe SiFa´s im Freundeskreis deren Firma für solche Fälle einen Raum mit Getränkeautomat und TV eingerichtet haben.



    Ich will mich nicht um die Bearbeitung drücken, es geht nurdarum das es hier nicht viel zu holen gibt. Wenn ein Mitarbeiter vom Staplersteigt und sich den Fuß verdreht, wer ist jetzt schuld? Es ist ja nicht so daswir hier keine ordentlichen Hilfsmittel haben. Es ging hier einzig darumherauszufinden wie das Ganze hier gesehen wird. Auch in Hinblick aufErfahrungen und Rechtsprechungen. Es hat sich auch noch keiner getraut eineStatistik herauszubringen wo definitiv festgestellt wurde das wohl ein Großteilder PKW-Unfälle durch eine Person mit Handy in der Hand verursacht wird. Kannman aber täglich beobachten. Wie geschrieben in US-Konzernen konkurriert manimmer mit anderen Werken um die Kennzahlen. Wenn dann Werke in der USA Unfällemelden wo jemand seine Hand verliert CHECK. Wir melden hier Unfälle wo sichjemand einen Finger in Mülleimer (so ein Teil im Büro kein 1,1 m³) einklemmtund dann 2 Wochen krank ist. Darum muss ich alles ausschließen. Denn nach OHSAwird da nicht unterschieden ob der 5 Wochen oder 1 Tag Krank war. Auch nicht obdas Genick gebrochen oder nur ein Finger verstaucht wurde. Im Nachgang dannschon aber Zahlen sind Zahlen.



    So oder so. Ich habe den Fall nun als Arbeitsunfall nach BG und OSHA anerkannt. Der nächste EHS-Call wird wieder eine Lachnummer... :wacko:

    Gruß Stefan!