Fuß umgeknickt beim absteigen vom Stapler

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  • Mahlzeit,

    vom Staplersteigt und sich den Fuß verdreht, wer ist jetzt schuld?

    ich bin der Meinung, dass dies die falsche Frage ist. Selbst wenn der Mitarbeiter sich nicht korrekt verhalten und es besser wusste ist er über die BG versichert. Sollte der Umstand zu treffen, dass der Mitarbeiter länger als 3 Tage ausfällt, ist eine Unfallmeldung an die BG zu schicken.


    Gruß Mattes

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  • Wenn ein Mitarbeiter vom Staplersteigt und sich den Fuß verdreht, wer ist jetzt schuld?

    hier bei mir bearbeite ich jeden Arbeitsunfall...
    Dazu gehört u.a. auch ein Gespräch mit dem Verunfallten, das was ich zuerst zu Ihm sage es geht hier in erster Linie nicht um "wer ist Schuld, sondern wie kann man in Zukunft so einen Unfall vermeiden".


    Man glaubt es kaum oft kommen von den Mitarbeitern Gründe für den Arbeitsunfall die man nicht erwartet hätte und dazu echt gute Vorschläge für Maßnahmen.
    Manchmal muss man einfach die richtigen Fragen stellen.


    Ja, es gibt auch Arbeitsunfälle für die es erst mal keine wirklich gute Erklärung und/oder Maßnahmen gibt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Leg doch eine überzeugende Unfallaufarbeitung auf den Tisch - dann wird's keine Lachnummer. 5W ist jedenfalls geeignet, um aus der Luft gegriffene "Vorwürfe" zu entkräften...


    Zwei Dinge können rauskommen:


    1. Es sind sinnvolle Maßnahmen möglich. Die Firma ist Schuld(*) am Unfall. Maßnahmen werden ergriffen und auf Wirksamkeit geprüft (z.B. "Mitarbeiter springt nicht mehr vom Stapler"(**))
    2. Es sind keine sinnvollen Maßnahmen möglich. Die Firma ist Schuld am Unfall (DGUV V1 §7 (2).


    Lose-lose :)


    Kopf hoch!


    Und...
    Zu (*): Wir suchen nach wie vor keine "Schuldigen"... Judge SiFa ist selbst als Utopie ein übler Gedanke.
    Zu (**): wenn er sich die Bänder zerrissen hat, wird er ohnehin eine Weile nicht hüpfen. Win-win.

  • Morgen,


    ich befürchte der Unfall wird in Bezug auf die Leistungen der BG nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
    "Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt."
    Quelle: https://www.dguv.de/de/versich…arbeitsunfaelle/index.jsp


    Innerbetrieblich ist es ein Unfall der auf jeden Fall untersucht werden sollte. Kollege verletzt und wirtschaftlich bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung sind schon gewichtige Gründe um dies zu tun. Kannst du übrigends auch wenn der Verletzte wieder da ist durchführen, wäre hier sogar sinnvoller den Hergang mal nachzustellen.
    Vor allem die 6 Wochen sind ein Argument gegenüber dem Arbeitgeber.


    Ansonsten was der Kelte und der Buchstabensalat azrazr sagen.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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  • alles gut, kann ich verstehen. Habe nur manchmal die Angewohnheit laut zu lesen. :)


    Hätte ja auch Klingonisch sein können :)

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph