Mahlzeit,
vom Staplersteigt und sich den Fuß verdreht, wer ist jetzt schuld?
ich bin der Meinung, dass dies die falsche Frage ist. Selbst wenn der Mitarbeiter sich nicht korrekt verhalten und es besser wusste ist er über die BG versichert. Sollte der Umstand zu treffen, dass der Mitarbeiter länger als 3 Tage ausfällt, ist eine Unfallmeldung an die BG zu schicken.
Gruß Mattes