kennt wer das Gefahrstoffzeichen

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  • Hallo,


    das Zeichen weißt auf den Inhaltstoff Propan hin.




    Kältesysteme für R290
    Systeme für Propan als Kältemittel.
    Das Kältemittel
    Propan ist eine organische Verbindung – ein sogenannter Koh­lenwasserstoff. Es besitzt weder Ozonabbaupotential noch einen nennenswerten direkten Treibhauseffekt.
    Das als Kältemittel eingesetzte Propangas ist nicht das üblicherweise für Gasgrills oder Bauheizungen eingesetzte Produkt, sondern ein speziell gereinigtes und für die Kältetechnik optimiertes Material. Die Drucklagen von Propan als Kältemittel sind ähnlich denen von R22, das Temperaturverhalten ist so günstig wie mit R134a. Auch zeigen sich keine besonderen Materialunverträglichkeiten mit Propan.
    Der Nachteil von R290 und allen anderen Kohlenwasserstoffen liegt darin, dass diese als leicht entflammbar gelten und dadurch in die Kältemittelgruppe A3 eingeordnet sind.
    Das führt dazu, dass mit den in gewerblichen Systemen üblichen Füllmengen eine relativ aufwändige Ausführung des Systems entsprechend spezieller Explosionsschutz-Bestimmungen erforderlich ist.
    Kälteanlagen mit R290 sind deshalb bisher vornehmlich im industri­ellen Bereich in Betrieb, wo die entsprechende Verhältnismäßigkeit zwischen Anlagengröße und sicherheits-
    technischem Aufwand gegeben ist. Zwischenzeitlich wird R290 aber auch in Kompakt­systemen, zumeist mit Außenaufstellung, verwendet und erfährt derzeit ein wachsendes In­teresse, was den Bereich der Gewerbekälte anbelangt.


    *TeTa*

  • Vielen Dank schon mal, kann ich davon ausgehen das das Propan da in der Kiste ist und fällt das unter das Gefahrgutrecht?

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Danke, wir habe das mal gestoppt, mal sehen was da jetzt bei raus kommt ;)

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • fällt das unter das Gefahrgutrecht?

    Ich würde davon ausgehen und der UN Nr. 3537 zuordnen. Im Zweifelsfall beim Lieferanten nachfragen, möglicherweise gibt es ja eine Ausnahmeregelung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,


    wir sind dabei das jetzt auszuarbeiten. Wenn ich ein Ergebnis habe werde ich es mitteilen. Im Moment treten wir mit dem Hersteller in Kontakt und Fragen nach. Wir Stufen es zur Zeit unter dieser UN-Nummer ein: UN1965


    Die UN-Nummer 3537 ist aber interessant, wie schon gesagt wir müssen das jetzt mit dem Hersteller klären.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

    Einmal editiert, zuletzt von Michael H. ()