Wir ziehen bei uns einen 11t und 2 7t Container aus der Halle. Die Container haben Räder aber das ganze geht leider nicht ohne Schwierigkeiten von statten.
- Ziehen wir die Container lediglich mittels Schlupf.
- das oftmals mit "anlauf" weil sich sonst der Container nicht rührt. ( Hierbei sind schon Schlupfe gerissen! )
- mit einem 2,5t Stapler. ( leider finde ich keine Anhängelast im Datenblatt, als max. Zugkraft ohne Last sind 14,2 kN angegeben )
- Es gibt keine Arbeitsanweisung dafür, auch fehlt die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer.
- BA für den Stapler fehlt auch.
- Für diese Arbeit gibt es keine GBU.
Laut meiner Recherge im BGI 545:
Auszug:
9.3 Ziehen von Anhängern
Gabelstapler mit Anhänger müssen bei allen Fahrbewegungen des Zuges sicher abgebremst
werden können. Deshalb darf die Anhängelast die Zugkraft des Gabelstaplers nicht
überschreiten: Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht des Anhängers und der Ladung. S
o weit die Zugkraft des Staplers nicht im Bereich der Kupplung angegeben ist, hat sie der
Betreiber aus der Betriebsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.
Als Faustformel gilt:
Es darf nur gezogen werden, was auch mit der Gabel gehoben werden kann.
So mein Resume daraus lautet:
Meine Anhängelast überschreitet bei Weitem die Zugkraft des Staplers, wenn ich diese in t umrechne lande ich bei 1,45t.
- Wir müssen eine Zugstange anfertigen lassen.
- Wir benötigen einen Stapler bzw. Schlepper mit dem ich das Gewicht ziehen bzw. auch mal schieben darf.
- Arbeitsanweisung erstellen und MA unterweisen, inkl. jhrl. Unterweisung.
- BA für den Stapler erstellen.
- GBU erstellen.
Habe ich etwas vergessen?
Ein großes Problem sehe ich: Die Leitung wird dieses Unterfangen abwinken!