Brandschutzlager

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  • Hallo,


    habe 1250 l leicht brennbare Flüssigkeit (H225).
    Benötige ich hierfür ein Brandschutzlager mit einer feuerbeständigen ("F90") abtrennung von angrenzenden Räumen? Habe hier Grenzen von über 200 kg und 1000 kg gefunden.


    Gruß Jürgen

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  • Hallo,


    hier mal der Auszug aus der TRGS 510 dazu:


    .....
    12 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten
    12.1 Anwendungsbereich
    (1) Die folgenden Regelungen gelten bei der Lagerung entzündbarer (gekennzeichnet
    mit H224, H225 oder H226 1)) bzw. entzündlicher (gekennzeichnet mit R12, R11 oder R10)
    Flüssigkeiten, die in Mengen von mehr als 200 kg (1.000 kg bei Gefahrstoffen, die mit
    H226 1) oder R10 gekennzeichnet sind) gelagert werden.
    (2) Bei Mengen von mehr als 10 bzw. 20 kg bis einschließlich 200 kg (1.000 kg bei
    Kennzeichnung mit H226 1) bzw. R10) sind die Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
    unter besonderer Berücksichtigung der Stoffeigenschaften, der Verpackungsmaterialien
    und den räumlichen Bedingungen festzulegen.
    (3) Werden entzündbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken gemäß Anlage 3 gelagert,
    gelten die Anforderungen von Nummer 12 als erfüllt....


    ...da steht - unter (2), dass man bei Mengen über 10 / 20 kg Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten soll...


    Eventuell hilft das schon weiter, ansonsten mal selbst in der TRGS 510 stöbern.


    Gruss


    EHS Mann

  • Benötige ich hierfür ein Brandschutzlager mit einer feuerbeständigen ("F90") abtrennung von angrenzenden Räumen?

    Ja.
    Siehe TRGS 510, Kapitel 12.3 Absatz 2.
    Auch Anlage 5 berücksichtigen!
    Ich würde versuchen auf unter 1t Lagermenge zu kommen, das erleichtert einiges. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass leere ungereinigte Behälter in dem Bereich trotzdem mit ihrer Nennfüllmenge zu den gelagerten Mengen gezählt werden.
    Zusätzlich sind möglicherweise weitere Vorgaben aus der AwSV zu berücksichtigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.