ArbStättV §5 Nichtraucherschutz

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  • Zu aktuellen Erkenntnissen: In der aktuellen Ausgabe der einblick, der Zeitschrift des Deutschen Krebsforschungszentrums, ist ein Artikel zu Wasserpfeifen, E-Zigaretten und Tabakerhitzern unter der Überschrift "Viele unterschätzen die Risiken".


    Wasserpfeifenrauch ist genau so schädlich wie Zigarettenrauch.


    Bei Tabakerhitzern werden alle schädlichen Substanzen (inkl. der krebserzeugenden) aus dem Tabak freigesetzt. Es werden etwas weniger Schadstoffe freigesetzt, aber das Krebsrisiko für den Qualmer und auch für die Passivraucher ist gegeben (möglicherweise ist das Risko etwas geringer im Vergleich zum Zigarettenrauch, aber dazu fehlen noch geeignete Studien und im Hinblick auf den Gesundheitsschutz sind die Tabakerhitzer den Zigaretten gleichzusetzen, auch wenn diese Erhitzer formal ebenfalls nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, weil keine Verbrennung stattfindet).


    Bei E-Zigaretten entstehen bei allen nikotinhaltigen Liquids krebserzeugende und atemwegsreizende Stoffe. Fest steht bisher, dass E-Zigaretten schädlich, aber weniger schädlich als normale Zigaretten sind. Wie viel weniger schädlich E-Zigaretten im Vergleich zu Zigaretten sind kann jedoch noch nicht gesagt werden. Dazu fehlen Langzeitstudien mit belastbaren Ergebnissen zu den Folgen des Dampfens. Erschwert werden die Langzeitstudien dadurch, dass viele Dampfer vorher Raucher waren und es sehr schwer ist, die Effekte des früheren Rauchens von denen des aktuellen Dampfens zu trennen. Kritisch zu betrachten und noch schwerer zu bewerten sind selbst gemischte Liquids, da hier auch alles mögliche an innerhalb der EU verbotenen Inhaltsstoffen enthalten sein können.


    Im Hinblick auf die aktuellste Publikation des dkfz bleibe ich also bei meiner Einschätzung aus dem vorherigen Post: der einzige Weg, die Sicherheit und Gesundheit der "Passivmitdampfer" zu schützen ist der gleiche wie zum Schutz der Nichtraucher (das Dampfen dem Rauchen gleichzusetzen und zu verbieten). Liquid-Kontrollen bei den Dampfern halte ich für unzumutbar und nicht zielführend.

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  • Moin

    Anbei Artikel was u.a. Nikotin im Gehirn bewirkt(schlechtere Neuvernetzung...weniger Flexibilität?


    Ein Hauptproblem was ich an Liquids sehe ist, dass meist für die sSubstanzen Daten zur Raumtemperatur vorliegen.

    Aber nicht für den erhitzten Zustand, 100°C ( kenne Dampftemperatur nicht).

    Hier könnten Chemisch v.a bei Gemischten neue evtl nicht mehr harmlose Substanzen enzstehen.

    Dateien

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo,


    ich finde die Diskussion langsam etwas zu akademisch. 8)


    Unstrittig ist: Emissionen werden abgegeben --> potentielle Gefahr

    Gefahr kann unproblematisch durch Entfernen der Gefahrenquelle beseitigt werden, indem MA draußen rauchen/dampfen


    Wie gefährlich die Dämpfe wirklich sind, ist doch nur entscheidend, wenn die Gefahrenquelle nicht beseitigt werden kann, aber ich sehe ehrlich gesagt keine Gründe, weswegen das der Fall sein sollte. Laufwege? Raucherecken gibt es in der Regel genug, wenn nicht --> zusätzliche anlegen und fertig. Dann ist Dampfen Privatvergnügen und die Risikobeurteilung muss jeder Dampfer für sich selber durchführen.


    Beste Grüße

    Robert

  • Raucherecken gibt es in der Regel genug, wenn nicht --> zusätzliche anlegen und fertig.

    Genau hier steckt das Problem, solange Dampfen nicht mit dem Rauchen gleichgestellt ist. Dann könnten die Dampfer auf die Idee kommen eigene Dampfbereiche einzufordern, die natürlich getrennt von den Raucherbereichen sein müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Genau hier steckt das Problem, solange Dampfen nicht mit dem Rauchen gleichgestellt ist. Dann könnten die Dampfer auf die Idee kommen eigene Dampfbereiche einzufordern, die natürlich getrennt von den Raucherbereichen sein müssen.

    Hallo AxelS,


    genau so ist es, die Dampfer müßen von den Rauchern auch geschützt werden, den im Gegensatz zum Dampfen, ist das Rauchen unstrittig Gesundheitsschädlich.


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hmm,


    ich bin der Überzeugung, dass ein Unternehmen keine Dampfer vor Rauchern beschützen muss. In der Raucherecke gefährden die sich höchstens gegenseitig in privater Ausführung. Sonst müsste der Unternehmer ja auch verantwortlich sein, Raucher vor anderen Rauchern zu schützen.


    Der Unternehmer macht von seinem Hausrecht gebrauch und verweist die Raucher nach draußen. Dort ist er dann aber nicht für Gefährdungen zuständig. Ausnahme hier natürlich, dass von der Raucherecke keine Gefahren ausgehen, wenn diese vom Unternehmen eingerichtet wurde.


    Grüße

    Robet

  • ich bin der Überzeugung, dass ein Unternehmen keine Dampfer vor Rauchern beschützen muss

    Ist es eigentlich rechtlich irgendwo bestätigt wurden,, das E-dampfen gleich rauchen ist ? Nach Meiner Meinung gibt es noch keine Gleichstellung. Also muss ich schon den E-Dampfer vom Raucher schützen, wie AxelS und HeinzH dies fordern.

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

  • Hallo Zusammen,


    ich verstehe garnicht die Probleme mit Rauchern und Dampfern. Bei uns müssen Raucher wie Dampfer ausstempeln und raus in die freie Natur bei frischer Luft! Aschenbecher wurden gestellt für Regenschirme müssen Sie selber sorgen!


    In unser Nachtbarschaft müssen die Raucher und Dampfer das Betriebsgelände verlassen, da ist auf den ganzen Betriebsgelände Rauchverbot!

    Und der Weg ist ganz schön lang aber dafür sind sie dann ausgelüftet und haben sich sportlich betätigt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Ist es eigentlich rechtlich irgendwo bestätigt wurden,, das E-dampfen gleich rauchen ist ? Nach Meiner Meinung gibt es noch keine Gleichstellung. Also muss ich schon den E-Dampfer vom Raucher schützen, wie AxelS und HeinzH dies fordern.

    Hi,


    aber doch nicht, wenn sich die Dampfer bei privater Betätigung (Dampfen) zu anderen Menschen stellen, die einer privaten Betätigung (Rauchen) nachgehen. Während der dienstlichen Tätigkeit (Arbeiten) sind sie ja geschützt, weil da Dampfen und Rauchen verboten ist.



    Robert

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  • Das Dampfen ist ebenfalls unstrittig gesundheitsschädlich! Wers nicht glaubt darf sich gerne beim Deutschen Krebsforschungszentrum über den aktuellen Stand der Erkenntnis erkundigen ;). Offen ist nur noch die Frage, wieviel weniger gesundheitsschädlich Dampfen im Vergleich zum Rauchen ist. Diese Frage kann aufgrund der bisherigen Erkenntnisse noch nicht sicher beantwortet werden.


    jeske: siehe Beitrag 35 im Thread. Aktuell ist rein rechtlich Rauchen nicht gleich Dampfen und die E-Zigarette unterliegt nicht den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes.

  • Hallo @all,


    des Menschen walle ist sein Himmelreich....


    MrH:

    Wenn hier schon offizielle Institute angeführt werden, dann doch bitte mit der genauen Aussage bzw. Link.

    Ich konnte beim Deutschen Krebsforschungszentrum nichts mit dem Suchbegriff Dampfer/Dampfen finden....


    Habt alle einen schönen Tag und viel Spaß im Job !


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • @ MrH

    Bei diesen Urteil im Beitrag 35 (Zeitungsbericht) handelt es sich um Landesrecht, und gilt zunächst nur für Nordrhein Westfalen. Wie andere OVGs entscheiden ist fraglich.

    Einmal editiert, zuletzt von jeske ()

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  • Hallo Frank und MrH,


    gerade folgendes von der DKFZ gelesen:


    Stellungnahme zur kontroversen Diskussion

    um E-Zigaretten erstellt vor 5 Jahren ( das zum aktuellen Stand ).....


    Ein sehr guter Artikel und ich kann dort keine Dramatik erkennen...


    Grüße,


    Heinz




    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • An alle Raucher, Ex-Raucher, Dampfer, Ex-Dampfer ( hab ich was vergessen?) !


    Rücksicht ist das Zauberwort. Raucherbereiche oder draußen die Möglichkeit!


    Lasst den Rauchern ihren Qualm, den Dampfern ihren Dampf - so lange nicht andere Menschen unfreiwillig belästigt werden und vor allem die Raucher und Dampfer ihrem Drang nicht im Auto mit Kindern nachkommen! Das ist für mich ein absolutes No-Go!


    Gruß

    Andy, seit 2013 Ex-Raucher ohne Dampf-Zwischeneinlage nur mit dem festen Willen aufzuhören!

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hi,


    jeske: im Hinblick auf die Begründung des OVG rechne ich aufgrund der klar definierten Begrifflichkeiten aktuell andernorts mit keinem anderen Urteil. Die Juristen sind da doch sehr fixiert auf die Formulierungen in den Rechtstexten ;).


    HEINZ H.: Die Quelle der aktuellsten Erkenntnisse habe ich bereits genannt. In der aktuellen Ausgabe der einblick, der Zeitschrift des Deutschen Krebsforschungszentrums, ist ein Artikel zu Wasserpfeifen, E-Zigaretten und Tabakerhitzern unter der Überschrift "Viele unterschätzen die Risiken". Mir liegt der Artikel "nur" in Printform vor, deshalb kein Link o.ä. zur Quelle. Wen es interessiert, der kann sich die Zeitschrift jedoch kostenfrei abonnieren und wird dann klassisch mit gedrucktem Papier über die Geschehnisse in der Krebsforschung auf dem Laufenden gehalten. Finde ich persönlich gut, weil ich Fachpublikationen tatsächlich am liebsten klassisch in gedruckter Form lese.

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  • Moin MrH


    Hast du ein link für das Zeitungdabo?

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • im Hinblick auf die Begründung des OVG rechne ich aufgrund der klar definierten Begrifflichkeiten aktuell andernorts mit keinem anderen Urteil. Die Juristen sind da doch sehr fixiert auf die Formulierungen in den Rechtstexten

    @ MrH ….Ohje….wenn Du selber kein Jurist bist, bitte zurückhalten. Die Juristen, in meiner Bekanntenkreis, wären hierbei auch zurückhaltender. Würden jetzt irgendwelche Beispiele nennen, dass Urteile nicht eins zu eins übernommen werden können.