"Arbeitsunfall" abgelehnt... (mal wieder)

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  • Wie oft denn eigentlich noch?!?!?!




    In der Dusche auszurutschen, bleibt privates Pech
    Ein Mann ist auf Dienstreise, bricht sich das Knie und kämpft seit Jahren um die Anerkennung als Arbeitsunfall. Vergeblich. Erfurter Richter haben dem Kläger eine Absage erteilt.



    Ein Mann befindet sich auf Dienstreise, steigt morgens im Hotel unter die Dusche, rutscht danach im Bad aus - und bricht sich das Knie. Ein Arbeitsunfall?
    Nein, hat das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt entschieden.


    Duschen während einer Dienstreise sei nicht grundsätzlich von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, urteilten die Richter (Az.: L 1 U 491/18). Denn: Die gesetzliche Versicherung decke nur Tätigkeiten ab, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Aufgaben in einem Arbeitsverhältnis stehen.



    Essen zum Beispiel oder eine andere "höchstpersönliche Verrichtung" wie das Duschen zur Körperreinigung stehen demnach nicht im Zusammenhang mit der Beschäftigung - und sind somit auch nicht versichert. Das Urteil stammt vom 20. Dezember 2018 und wurde jetzt bekannt.


    In dem konkreten Fall hatte sich ein Projektleiter im November 2015 verletzt. Er war auf dem feuchten Boden im Bad eines Hotels ausgerutscht und wollte dies als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab.


    Der Mann zog danach vors Sozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Die Richter wiesen seine Klage zurück. Er gab nicht auf, erfuhr im Berufungsverfahren aber erneut eine Niederlage.
    fok/dpa



    http://www.spiegel.de/karriere…eitsunfall-a-1248548.html



    Ich frage mich manchmal ernsthaft was manche erwarten als Arbeitsunfall durchdrücken zu können....


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Ich frage mich, welcher Anwalt und welche SiFa von dieser hoffnungslosen Klage nicht abgeraten hat. Schon die Ablehnungsbegründung der BG hätte dem Betreffenden die Augen öffnen können. Rechtsgrundlagen usw. sind dort ausführlich dargestellt.


    EDIT, PS: hätte er die NOTDUSCHE der Firma "getestet", hätte man evtl. anders entscheiden können...

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Das wäre natürlich auch immer etwas für das Zivilrecht. Wenn ich als Person im Rahmen einer Übernachtung einen Unfall habe könnte ich mich als Privatperson immer Zivilrechtlich gegen den "Überlasser" wenden. Da ja hinreichlich bekannt ist das Duschen rutschig sind müsste der "Überlasser" dafür sorge tragen das im Rahmen seiner Vermietung keine Personen zu schaden kommen.

    Gruß Stefan!