7/10 - - baut mich bitte wieder auf.
https://www.arbeitssicherheit.de/spiele/quiz/ge…-question-start
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Neues Benutzerkonto erstellen7/10 - - baut mich bitte wieder auf.
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oh..... auch nur 7/10
Wenigstens bin ich nicht allein mit dem Ergebnis
Interessantes Quiz mit folgendem Ergebnis: Danke dafür
Angeber
Selbst ein Drache ist nicht perfekt (die letzte Schulung ist auch vier Jahre her )
Test.PNG
Frage 1 beinhaltet meiner Meinung nach keine korrekte Antwortmöglichkeit.
Die Gültigkeit der GefStoffV im Privathaushalt ist bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Siehe §1 Abs. 4 Nr. 2
Der dort bei der richtigen Antwort erwähnte Hinweis auf Anhang II, Nr.1, Absatz 4 (Asbest) wird ja gerade in Fachkreisen diskutiert und der Trend geht dazu, dass Beschichtungsarbeiten in Zukunft möglicherweise zulässig werden. Ansonsten dürfte Umgang mit Asbest im Privathaushalt kaum vorkommen und wenn, dann wird der Laie kaum erkennen, dass er da mit asbesthaltigen Produkten umgeht.
Aufsichtsbehörden ist recht schwammig formuliert. Die Gewerbeaufsicht ist wie der Name schon sagt primär für den gewerblichen Bereich zuständig und die Unfallkassen/BG haben im Privathaushalt auch keine Handhabe.
Frage 7 ist auch kritisch.
Denn ich §16 Abs. 1 wird explizit auf die EU-Verordnung verwiesen. Zusätzlich gibt es dann noch nationale Herstellungs- und Verwendungsverbote. Wenn ich etwas in Deutschland als Hersteller nicht herstellen darf, kann ich es auch schlecht in der EU (außerhalb Deutschlands) vermarkten.
Bei Frage 9 wird auf die veraltete Nomenklatur der BG Vorschriften verwiesen.
Durch das gescheiterte Umweltgesetzbuch ergibt sich, dass in einer so unglaublichen Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen teilweise widersprüchliche Regelungen enthalten sind. Kein Wunder, wenn da niemand zu 100% durchblickt.
Nicht beim ersten Versuch erreicht, aber ich war nur knapp daneben.
Frage 1 beinhaltet meiner Meinung nach keine korrekte Antwortmöglichkeit.
Die Gültigkeit der GefStoffV im Privathaushalt ist bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Siehe §1 Abs. 4 Nr. 2
Der dort bei der richtigen Antwort erwähnte Hinweis auf Anhang II, Nr.1, Absatz 4 (Asbest) wird ja gerade in Fachkreisen diskutiert und der Trend geht dazu, dass Beschichtungsarbeiten in Zukunft möglicherweise zulässig werden. Ansonsten dürfte Umgang mit Asbest im Privathaushalt kaum vorkommen und wenn, dann wird der Laie kaum erkennen, dass er da mit asbesthaltigen Produkten umgeht.Aufsichtsbehörden ist recht schwammig formuliert. Die Gewerbeaufsicht ist wie der Name schon sagt primär für den gewerblichen Bereich zuständig und die Unfallkassen/BG haben im Privathaushalt auch keine Handhabe.
Hier hatte ich u.a. auch so meine Probleme