Gef. Beurteilung: 8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege

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  • Unter: 8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    Vorschrift ist soweit klar: ASR A2.3
    Habt ihr eine Idee, wie man die Bewertung vornehmen sollte?
    Wenn Risikomatrix zu nehmen ist, müßte m.E. ja alles im Roten Bereich sein!

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  • Wenn du die Gefahren anhand einer Gefährdungsbeurteilung erkennst sind dementsprechend auch Maßnahmen zu definieren. Sollten deine Erkenntnisse anhand einer Risikomatrix alle im Roten Bereich sein so solltest du hier schnellstmöglich tätig werden.
    Bei der Bearbeitung einer GBU hilft mir in vielen Fällen: A017_Gesamtdokument Gefährdungskatalog der BG RCI
    Unter dem Punkt 2.2 wird das Thema dort behandelt.
    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

    :bremse:

  • Unter: 8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    Vorschrift ist soweit klar: ASR A2.3

    in so einem Fall benutze ich keine Matrix.... Maßnahme und Verantwortlicher werden festgelegt, umgesetzt und eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Also erst einmal müsste man etwas genauere Informationen haben......"unzureichende Flucht- und Rerttungswege" und "unzureichende....Kennzeichnung" ist da sehr dürftig.


    Was heißt "unzureichende Rettungsweg" ? Wenn der zum Beispiel nur 70 cm statt der geforderten 85cm bei 3 Personen ist, wäre dies für mich nicht im "Roten" Bereich", denn a) die Eintrittswahrscheinlichkeit wäre für mich lediglich "vorstellbar" oder max. "durchaus möglich" (das es zu einem Brand kommt) und b) die Schadensschwere wären für mich "Bagatellfolgen" oder max. "mäßig schwere Folgen". Somit wäre ich nach der Risikomatrix entweder noch im grünen B2-Bereich bis max. im gelben C4-Bereich.


    Auch wenn mal eine Kennzeichnung fehlt oder noch nach alter Norm vorhanden ist, wäre dies für mich eher maximal im gelben Besorgnisbereich als im roten Gefahrenbereich anzusiedeln.


    Aber wie gesagt, hängt dies natürlich vom Einzelfall ab. Wenn ein Fluchtweg natürlich gar nicht vorhanden oder unbenutzbar ist, gebe ich dir mit dem Roten Bereich natürlich sofort recht, das ist dann natürlich keine Frage.


    Vielleicht gibst Du also einfach erst einmal ein paar Informationen mehr, was Du unter "unzureichend....." festgestellt hast.


    Gruß
    Ralf

  • Wenn Risikomatrix zu nehmen ist, müßte m.E. ja alles im Roten Bereich sein!

    Eine Risikomatrix ist hinsichtlich ihrer Aussagekraft immer nur eine punktuelle Darstellung. In der GFB gehört die Deiner Ansicht nach erforderliche Maßnahme beschrieben die Verantwortlichen festgelegt und eine Frist zur Erledigung gesetzt. Zu gegebener Zeit musst Du dann Deine Forderungen überprüfen.


    Habt ihr eine Idee, wie man die Bewertung vornehmen sollte?

    Das kommt wie hier schon erwähnt auf Deine Verhältnisse Vor-Ort an .

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • in so einem Fall benutze ich keine Matrix....

    Würde ich hier auch nicht.
    Ich würde die Abweichung von der ASR als "Sollvorgabe" dokumentieren. Dann überlegen, wie man das Schutzziel erreicht bzw. eine gleichwertige Lösung. Dazu noch, wer es umzusetzen hat und bis wann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.