Hallo,
Anhang kam heute über einen AK-Verteiler der IHK.
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Anhang kam heute über einen AK-Verteiler der IHK.
Gruß
Simon Schmeisser
Habe ich jetzt erst gesehen. Danke fürs einstellen.
Eine Liste die den Gefahrstoffbeauftragten aufführt und dann noch die Gefahrstoffverordnung als Rechtsgrundlage dafür benennt sollte misstrauisch betrachtet werden. Der Gefahrstoffbeauftragte geistert zwar seit Jahren durch die Gegend und natürlich kann ein Betrieb sich überlegen so jemanden zu benennen, nur eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht.
Hallo,
dazu kann ich nichts sagen. So ganz richtig scheint die Liste nicht zu sein,
beim BSB ist auch ein Fehler drin.
Gruß
Simon Schmeisser
Ja und Behindertenverteter ist auch falsch. Jeder Arbeitgeber hat einen Inklusionsbeauftragten zu stellen, wobei die Zahl 5 auch falsch ist soweit ich weis.
Aber als Anhaltspunkt ist diese Liste durchaus brauchbar.
Gruß Martin
Was beim Abfallbeauftragten mit ab > 0,5T/h (als allgemeine Formulierung) ausgesagt werden soll, ist mir auch schleierhaft.
Da sollte die IHK wohl nochmal nachbessern.
Hallo,
so schlecht finde ich diese Liste jetzt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es solche Beauftragten gibt und als Übersicht ist sie nicht schlecht.
Das manche Beauftragungen freiwillig sind steht dann unter Einsatzbedarf.
Einsatzbedarf:
Die neue Gefahrstoffverordnung sieht weiterhin keine gesetzliche Regelung zum Gefahrstoffbeauftragten
vor. Allerdings ist der Firmeninhaber verpflichtet, in seinem Betrieb auftretende
Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer
fachkundigen und zuverlässigen Person vorgenommen werden.
Viele Grüße
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Einsatzbedarf:
Die neue Gefahrstoffverordnung sieht weiterhin keine gesetzliche Regelung zum Gefahrstoffbeauftragten
vor. Allerdings ist der Firmeninhaber verpflichtet, in seinem Betrieb auftretende
Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer
fachkundigen und zuverlässigen Person vorgenommen werden.Viele Grüße
Ja da hast du Recht. Die Gefahrstoffverordnung sagt allerdings auch wer denn die fachkundigen Personen sein können nämlich die Fachkraft fürArbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.
Wobei mir natürlich klar ist, das weder Sifa noch Betriebsarzt fachkundig sein müssen. Ich kenne genügend aus beiden Bereichen die wenig bis keine Ahnung von Gefahrstoffen haben. Warum auch nicht, ich habe ja auch nicht von allem große Kenntnisse.
Ja da hast du Recht. Die Gefahrstoffverordnung sagt allerdings auch wer denn die fachkundigen Personen sein können nämlich die Fachkraft fürArbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.
Wobei mir natürlich klar ist, das weder Sifa noch Betriebsarzt fachkundig sein müssen. Ich kenne genügend aus beiden Bereichen die wenig bis keine Ahnung von Gefahrstoffen haben. Warum auch nicht, ich habe ja auch nicht von allem große Kenntnisse.
Das eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt fachkundig sein können ist eine neue Formulierung der GefStoffV. In der alten GefStoffV hieß es noch, dass insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt fachkundig sind.
Aus diesem Grund nehme ich aktuell an einem Lehrgang zum Gefahrstoffrecht teil, an dessem Ende die Fachkunde bescheinigt wird. Hab die ersten zwei Tage absolviert und jetzt schon viel dazugelernt.
Aus diesem Grund nehme ich aktuell an einem Lehrgang zum Gefahrstoffrecht teil, an dessem Ende die Fachkunde bescheinigt wird.
Bescheinigen kann man viel, ob es ausreicht steht dann auf einem anderen Blatt. Wie lange geht denn der Kurs? Wird er entsprechend dem DGUV Grundsatz 313-003 durchgeführt?
Bescheinigen kann man viel, ob es ausreicht steht dann auf einem anderen Blatt. Wie lange geht denn der Kurs? Wird er entsprechend dem DGUV Grundsatz 313-003 durchgeführt?
Die Fortbildung dauert ingesamt 8 Tage und wird entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 durchgeführt.Das die Fachkunde mit dem Führerschein vergleich ist, ist mir auch bewusst.
Hallo,
Danke für die Liste.
Wer von Euch hat den schon einen Sachkundigen für Beleuchtungsanlagen?
Den Grundgedanken finde ich gut, aber kennengelernt habe ich noch keinen.
Gruß RaBau
Beim Sicherheitsbeauftragten ist auch ein Fehler drin... wird nach §22 SGB VII für Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten gefordert.
@RKKV bei welchem Anbieter hast Du den Kurs gemacht?
@RKKV bei welchem Anbieter hast Du den Kurs gemacht?
Die UK NRW bietet ihn an.