Wie lange bin ich eigentlich Elektrofachkraft

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  • Hallo,


    ich habe vor ca. 38 Jahren eine Ausbildung als Energieanlagenelektroniker abgeschlossen. Elektrogeräte haben wir noch mit einem Kurbelinduktor geprüft und gemessen :Lach:
    Nach der Ausbildung habe ich nicht mehr offiziell in meinem Beruf gearbeitet. Jetzt habe ich ein Angebot / Anfrage erhalten Elektrogeräte zu prüfen. Es gibt ja genügend Angebote.
    Reicht das aus? Darf ich dann ohne weitere Anforderungen prüfen? In der DGUV V3 / V4 finde ich dazu nichts. Gemäß Definition bin ich noch Elektrofachkraft. Auch noch nach so langer Zeit
    ohne Berufserfahrung?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • IMO bist Du mehr Elektrofachkraft als die neuen Schlümpfe es jemals sein werden...


    Fakten:


    1. Die physikalische Natur des Stroms hat sich seit dem nicht geändert.
    2. Die Bedienung der Elektronik-Spielzeuge, die Du als DGUV V3-Prüfer bedienen musst, kannst Du Dir selbst aneignen.
    3. Die Funktion der Bauteile, die Du prüfen musst, kannst Du Dir selbst aneignen.


    Im Weg stünde nur Deine Selbsteinschätzung, ob Du elektrisch noch voll unter Strom stehst. Dies wäre der Fall, wenn Du in den letzten 38 Jahren regelmäßig etwas Elektrisches bearbeitet hast... Die Fortbildung zum E-Checker musst Du ohnehin absolvieren. Insofern....

  • Siehe TRBS 1203 Befähigte Person. Wenn 2.2, 2.3 und 3.3 erfüllst, nur zu.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Siehe TRBS 1203 Befähigte Person. Wenn 2.2, 2.3 und 3.3 erfüllst, nur zu.

    2.3 und 3.3 da sehe ich auch Probleme.
    Ich bin da iMo ein wenig unsicher. Wie schnell hat man etwas übersehen und vergessen oder gar nicht gewusst...


    Danke für eure Beiträge.

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    Gruß Mick

  • Elektrogeräte haben wir noch mit einem Kurbelinduktor geprüft und gemessen

    Das machen wir teilweise heute noch gerade bei Motoren, da kann man sich noch drauf verlassen :)




    Ansonsten gibt es sicherlich Seminare hierfür ich habe damals den ETP Kurs bei der BGHM belegt extra für das Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.


    MFG
    Adrian

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  • Bitte nicht die Begriffe "Elektrofachkraft" und "Befähigte Person" durcheinander bringen.


    Für das arbeiten als Elektrofachkraft kann die Definition nach DGUV V3 genommen werden für das Prüfen elektrischer Betriebsmittel die BetrSichV und TRBS 1203.


    Les mal in dem Download ab Seite 9 den Beitrag hierzu.

  • Bitte nicht die Begriffe "Elektrofachkraft" und "Befähigte Person" durcheinander bringen.


    Für das arbeiten als Elektrofachkraft kann die Definition nach DGUV V3 genommen werden für das Prüfen elektrischer Betriebsmittel die BetrSichV und TRBS 1203.


    Les mal in dem Download ab Seite 9 den Beitrag hierzu.

    Der ist kostenpflichtig........hast Du keinen Auszug daraus? ---> OK, die Leseprobe! Danke

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Mein Vater ist Renter, er war aber sein leben lang Elektroingenieur. Er hat in seinen jungen Jahren die Kraftwerke, die er geplant hat, physisch mit aufgebaut (wilde 60er). Ansonsten endete sein Job an der Übergabestelle zum Umspannwerk.


    Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3: ja oder nein?


    In der Tat ist es eine Sache, sich mit Strom theoretisch auszukennen, eine andere Sache, die Prüfungen durchzuführen. Letztere erfolgen nach Standards, die man auf Schulungen lernt.


    Ich würde sagen: https://www.tuev-sued.de/akade…terwiesene-person/3613104


    ....Abschluss vorlegen, Tageskurs besuchen, losprüfen...


    Das ist die Mindestvoraussetzung...

  • Ich würde sagen: tuev-sued.de/akademie-de/semin…terwiesene-person/3613104

    Der Kurs ist aber nur für Personen die schon aktiv Prüfen als Weiterbildung gedacht.


    Sorry:
    Ich finde es auch lustig das der TÜV schreibt das EuP unter Leitung und Aufsicht einer Befähigten Person prüfen dürfen.

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  • Besser?


    tuev-nord.de/de/weiterbildung/…rischer-betriebsmittel-b/


    Zwei Tage - auch nicht die Welt....

    Wenn ich den Text genau durchlese rollen sich mir die Fußnägel hoch.


    Man könnte das Seminar auch so interpretieren das hier elektrotechnische Laien hingehen und in zwei Tagen EuP werden und dann auch noch gleich eigenverantwortlich Prüfen dürfen.

  • Der Eindruck könnte zutreffend sein....


    Allerdings...


    Bei OMS kommt z.B. eine Truppe ins Haus, viele Studenten und eine verantwortliche Elektrofachkraft, und dann legen die los wie die Feuerwehr... Ich denke, diese Studenten haben diesen Kurs über zwei Tage besucht....


    Seien wir mal ehrlich: der Check ortsbeweglicher Teile mit Hilfe eines Automaten ist von jedem Laien problemlos durchführbar. Naben dem Blick auf die Unversehrtheit der Leitungen ist die Prüfung dann ruckzuck erledigt.

  • Seien wir mal ehrlich: der Check ortsbeweglicher Teile mit Hilfe eines Automaten ist von jedem Laien problemlos durchführbar. Naben dem Blick auf die Unversehrtheit der Leitungen ist die Prüfung dann ruckzuck erledigt.

    Das sehe ich anders. Es gibt ja nicht nur bestanden und nicht bestanden. U. U. muss ja auch mal ein Messwert interpretiert werden, wie dieser Zustande gekommen ist. Dann wird
    es für einen unerfahrenen Prüfer schwierig. Und da sehe ich mich auch. Der Strom und seine physikalischen Eigenschaften haben sich nicht verändert, aber die Geräte haben sich extrem weiterentwickelt.
    Auch da habe ich, technisch betrachtet, den Anschluss verpasst.

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    Gruß Mick

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  • Ich schreibe aus Sicht des KUNDEN für E-Checks. Für 3,x EUR kann ich nicht erwarten, dass mir eine Diagnose von einem Elektriker vorgelegt wird....


    Bei uns war eine der Prüfungen gestern (ortsfest). Irgend ein Erdungswiderstand war knapp zu hoch. Auskunft: vielleicht ist nur eine Schraube locker. Was kennen wir aus der Schule: geringer Querschnitt, höherer Widerstand....


    Ansonsten einige schlecht verlegte Kabel (Fotos geschossen, das Problem sieht jeder Laie...) usw. Im Endeffekt ist das Ergebnis doch nur trinär: bestanden/nicht bestanden/kann man nutzen, aber Reparatur nötig. Die Auskunft, warum nicht bestanden, ist eine nette Geste, aber nicht Bestandteil des Auftrags. Die Reparaturhinweise an uns betreffen bei E-Checks ausschließlich sichtbare Schäden.


    Prüfumfang, Seite 18: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf


    Nach der Messung kommt:
    - Auswertung: die einen Messwerte gut, andere Messwerte schlecht
    - Beurteilung: Gerät verwendbar/nicht verwendbar, reparieren/verschrotten (Letzteres wird von Prüfern immer freigestellt, wobei nur bei offensichtlichem Schrott die Reparatur als Empfehlung wegbleibt - wie letztens der Ventillator, den ich gar nicht erst habe prüfen lassen: das Kunststoffgehäuse war komplett im A....)
    - Dokumentation: das Ganze als PDF an den Kunden.


    Warum das Gerät nicht verwendbar ist, ist ein "nice 2 have", aber jetzt Stell Dir mal folgendes vor:


    Du gehst in eine Firma prüfen. Vereinbart sind drei EUR und ein paar Zerquetschte pro Gerät, und Du findest 100 von 1000 Teilen, die nicht mehr verwendbar sind.


    100 Diagnosen und Reparaturhinweise für 3,50 pro Teil? Also komm!


    Angebote um 2 EUR pro Check und weniger halte ich für unlauter. Evtl. im Norden Mecklenburg-Vorpommerns wäre so ein Preis realisierbar, nicht aber in Westdeutschland. Und auch bei nahe 4 EUR/Gerät oder gar 5 EUR fahren die E-Checker keinen Porsche. Also: Erwartung, Preis und Leistung müssen schon irgendwie im Gleichgewicht sein.


    An Deiner Stelle würde ich mich vorsichtig erkundigen. Der Bedarf an E-Checkern ist nach meiner Einschätzung gegeben.

  • @azrazr


    Hier geht es um eine Stelle im ÖD in BaWü als SiFa. Gleichzeitig soll ich dort in den Aussenstellen / Reha-Kliniken (ausser MPG) auch die haushaltsüblichen Elektrogeräte prüfen. Anlagen nicht.

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    Gruß Mick

  • Schlimmstenfalls eine Elektrofachkraft als Verantwortlichen "über" Dir bestimmen.... Ich würde das an Deiner Stelle mal ansetzen. Ein Telefonat mit der BGW?/Unfallkasse? ...sollte machbar sein... Verbindlich äußern die sich ohnehin nicht.


    Auch als "Interner" gilt für Dich, dass der Check maximal 3 EUR pro Gerät (ohne USt) "spart", und Du damit nicht den Elektriker als Dienstleister ersetzt.

  • Hallo,


    ich habe vor ca. 38 Jahren eine Ausbildung als Energieanlagenelektroniker abgeschlossen. Elektrogeräte haben wir noch mit einem Kurbelinduktor geprüft und gemessen :Lach:
    Nach der Ausbildung habe ich nicht mehr offiziell in meinem Beruf gearbeitet. Jetzt habe ich ein Angebot / Anfrage erhalten Elektrogeräte zu prüfen. Es gibt ja genügend Angebote.
    Reicht das aus? Darf ich dann ohne weitere Anforderungen prüfen? In der DGUV V3 / V4 finde ich dazu nichts. Gemäß Definition bin ich noch Elektrofachkraft. Auch noch nach so langer Zeit
    ohne Berufserfahrung?

    Hallo Mick
    um es mal abzukürzen : Du bist gelernte Elektrofachkraft, egal wann gelernt, die "Basics" sind da.
    Oder wie man so schön sagt : Gelernt ist Gelernt !
    Wenn Du Dir selbst nicht mehr so sicher sein solltest würde ich Dir empfehlen die Weiterbildung als " Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
    zu belegen, um das bei Dir bestimmt noch vorhandene Wissen wieder aufzufrischen, bzw. wieder "hochzuholen" wie man so schön sagt.


    Gruß Georg

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  • Ist es rechtlich überhaupt sinnvoll als SiFa selbst Elektroprüfungen durchzuführen? Macht man sich da nicht auch ein Stück angreifbar?
    Ich finde schon. Ich bin zum Beispiel ein sehr fauler Mensch. Ich lege mir die Prüffristen großzügig selbst fest. Auch die Gefährdungsbeurteilung lege ich großzügig aus.
    Klar schneide ich mir ins eigene Fleisch --> wenn etwas passiert. Deswegen meine Frage......sinnvoll, oder nicht?

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    Gruß Mick

  • Zwei Hüte. Du prüfst nicht als SiFa, sondern als Mitarbeiter FM oder so....


    Du als SiFa empfiehlst die Frist der GL, die legt die Fristen fest, und Du gibst dann als Facility Management Mitarbeiter (FM) bei Zeiten den Auftrag an den Prüfer. Hupps - der Prüfer bist auch Du, aber nur "zufällig". Du bist nicht bei FM/Einkauf? Warum gibst Du dann einen Prüfauftrag? Die Durchführung der Prüfpflichten geht Dich als SiFa nichts an, als SiFa prüfst Du nur im Rahmen von Begehungen, ob die Prüfungen fristgerecht durchgeführt wurden.


    Korrekter Weg:
    - SiFa berät GL über Prüffristen (Gefährdungsbeurteilung E-Check)
    - GL legt Fristen fest
    - GL beauftragt jemanden, z.B. Dich (Pflichtenübertragung, am besten schriftlich) die (erforderlichen) Prüfungen zu organisieren
    - Dieser jemand beauftragt die Prüfungen im Auftrag des Unternehmens
    - ...und jemand führt die Prüfungen durch


    Dieser jemand bist dauernd Du, aber der Prozess muss klar sein, und in welchem Schritt wer durch wen ersetzbar ist. Der Beauftragende kann der Einkauf sein oder FM (meistens), der Durchführende kann extern, intern oder sonst jemand sein.


    Weder der Beauftrager noch Durchführender kann SiFa sein! Diese Arbeit steht NICHT in der DGUV V2, und nicht im ASiG!


    Zu Deinem eigenen Schutz: dokumentiere die SiFa-Zeiten so heftig wie möglich. Was nicht SiFa-Tätigkeit ist, darfst Du nicht mit dem Sifa-Hut durchführen.


    Fazit:
    - Du als SiFa bist für die Beratung des Arbeitgebers bezüglich der Fristen verantwortlich, sowie für die Wirksamkeitsprüfung (sind die [nicht vorgeschriebenen] Plaketten und die Dokumentation vorhanden und soweit erkennbar korrekt?)
    - als Pflichtenübertragter bist Du nur für die fristgerechte Bestellung verantwortlich und für die Rechnungsprüfung (na gut, die entfällt dann...)
    - Du als Prüfer bist "nur" für das Ergebnis der Prüfung verantwortlich.


    Bei falschen Fristen & daraus eindeutig resultierend ein schlimmer Unfall ist der Scheff verantwortlich (und Du als SiFa mit im Boot), bei falschen Prüfungen bist Du als Prüfer allein verantwortlich. In gewissen Grenzen bist Du aber als Angestellter vor Konsequenzen von Fehlern ohnehin geschützt.


    Als SiFa musst Du aber die Zeiten aus DGUV V2 zur Verfügung haben. In der restlichen Zeit kannst Du machen was Du willst/musst. Dann bist auch fachlich weisungsgebunden :) Hast Du keine restliche Zeit, dann kannst und DARFST Du weder beauftragen noch prüfen, denn diese Zeit geht von der DGUV V2 sowas von abb, wie nur was! Abber geht nimmer! Übergeht ein Scheff diese Tatsache, muss er von Dir ein Protokoll kriegen, dass diese Tätigkeiten nicht laut DGUV V2 waren, und die Zeit nun aus der DGUV V2-vorgeschriebenen Betreuung fehlt.


    ("Abb" mit zwei Beh zur Betonung).


    Ob das ganze sinnvoll ist? Wenn Du sonst Däumchen drehen würdest, ja, klar.... Und wenn Ihr dadurch einen Gewinn bezüglich interner Prozesse habt....

    16 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo Mickum es mal abzukürzen : Du bist gelernte Elektrofachkraft, egal wann gelernt, die "Basics" sind da.
    Oder wie man so schön sagt : Gelernt ist Gelernt !
    Wenn Du Dir selbst nicht mehr so sicher sein solltest würde ich Dir empfehlen die Weiterbildung als " Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
    zu belegen, um das bei Dir bestimmt noch vorhandene Wissen wieder aufzufrischen, bzw. wieder "hochzuholen" wie man so schön sagt.


    Gruß Georg

    Das ist so nicht richtig


    • Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld
    • Kenntnisse der einschlägigen Normen


    Vor 38 Jahren waren die Normen anders und Erfahrungen bzw Kenntnisse.. nun ja
    Ich persönlich lehne mich da nicht so weit aus dem Fenster, wobei heute ja schon den Lehrlingen erzählt wird das sie nun EFK sind nach der Zwischenprüfung.

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup: