Wegeunfall durch Glatteis auf Privatgrundstück

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  • Hallo zusammen,


    ein Mitarbeiter ist auf dem Weg zur Arbeit, nach der Haus/Wohnungstüre die überdacht ist, ausgerutscht und hat sich mittelschwere Verletzungen zugezogen. Der Weg befindet sich auf seinem Privatgrundstück und war vereist. Hätte er vorher streuen müssen ? Wird der Unfall aus Eurer Sicht von der BG anerkannt ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,


    der Arbeitsweg ist beim Verlassen der Haustür angetreten. Egal ob hell oder dunkel, glatt oder nicht.
    Das ist der Wegeunfall der BG.


    Evtl. geht jetzt aber die BG hin und versucht über den Verantwortlichen (Grundstückseigentümer) etwas wiederzubekommen. Verletzung der Streupflicht o.ä.?


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Wir betrachten den Wegeunfall.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Evtl. geht jetzt aber die BG hin und versucht über den Verantwortlichen (Grundstückseigentümer) etwas wiederzubekommen. Verletzung der Streupflicht o.ä.?

    Das ist die Befürchtung des Verunfallten. Hab es etwas unglücklich formuliert. Dass es ein Wegeunfall ist und er anerkannt wird steht für mich auch fest.
    Da der Verunfallte der Grundstückseigentümer ist die Frage "muss gestreut werden" interessant . Gibt es vielleicht schon vergleichbare Fälle ??

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,
    die Kommunen hinterlegen für die Räum-und Streupflicht auch Zeiten.
    Bei uns ist das von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr (an Wochenenden entsprechend anders).
    Davor oder danach läuft es vermutlich ohne Regress der BG ab (aber eben nur eine Vermutung).

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

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  • Moin,


    was soll das denn bringen, hier ein Meinungsbild abzufragen, ob die BG evtl. Regressforderungen geltend macht oder vielleicht auch nicht oder wahrscheinlich nicht oder ganz sicher nicht? Willst Du dem Betroffenen sagen "aus meiner Sicht wird die BG nichts unternehmen" und ihm dann, falls es anders kommt, sagen "aber ich habe den Sachverhalt ganz anders beurteilt"?


    Der Betroffene ist auf seinem eigenen Grundstück nach seiner Haustüre auf vereister Fläche ausgerutscht. Natürlich ist er selbst schuld und sollte nicht nur sämtliche Behandlungskosten tragen, sondern auch ein ordentliches Bussgeld auferlegt bekommen, da er gegen die Streupflicht verstossen hat. Denn jeder von uns weiß ja, dass innerhalb der Wohnung Streusalz in ausreichender Menge zu bevorraten ist, damit genau für solche Fälle vor dem Verlassen des Gebäudes die Haustür geöffnet werdenund Salz hinaus geworfen werden kann, um ein sicheres Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen.


    Der Zutritt in den Außenbereich darf natürlich erst dann erfolgen, wenn das Salz so weit gewirkt hat, dass ein sicheres Begehen des Weges garantiert ist. Von diesem sicheren Bereich aus, wird das Salz weiter ausgebracht, bis sämtliche Zuwegungen zum eigenen Fahrzeug gefahrlos begehbar sind. Wir zu viel Salz verwendet, droht dem Beschäftigten selbstverständlich ein Bußgeld der unteren Naturschutzbehörde, auf dass er sich schon jetzt einstellen sollte, falls er zukünftig rechtskonform nach der StSAusbDVO (Streusalzausbringungsdurchführungsverordnung) die Wegeflächen von Eis und Schnee befreit.


    Gruß Frank


    P.S. Wer Ironie findet, darf sie behalten.


    P.P.S. Unfall melden - abwarten!

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • da er gegen die Streupflicht verstossen hat.

    Das ist nicht sicher, denn wie bereits erwähnt gibt es in den kommunalen Satzungen oft entsprechende zeitliche Regelungen. Auch bei Dauerschneefall muss in der Regel nicht ständig geräumt werden.

    Denn jeder von uns weiß ja, dass innerhalb der Wohnung Streusalz in ausreichender Menge zu bevorraten ist

    Streusalz ist in vielen Satzungen als Streumittel für Privatpersonen untersagt und dessen Einsatz stellt im Zweifelsfall eine Ordnungswidrigkeit dar. Oft sind abstumpfende Mittel (Splitt) vorgegeben und Salz nur in Ausnahmefällen z.B. bei Eisregen erlaubt.

    Kommunen verfügen eine Streupflicht für private Grundstücke?

    Oft erstreckt sich die auf den Besitzer übertragene Streupflicht auch auf den Zugang bis zum Gebäude, da dies z.B. oft für die Post notwendig ist. Dann ist oft der Gehweg vor dem Privatgrundstück enthalten und wenn dort kein Gehweg vorhanden ist, sondern eine Straße verläuft ein entsprechender Seitenstreifen, der von den anliegenden Besitzern zu räumen ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich geb's auf. :sleeping:


    Ironie (altgriechisch εἰρωνεία eirōneía, wörtlich „Verstellung, Vortäuschung“) bezeichnet zunächst eine rhetorische Figur (auch als rhetorische Ironie oder instrumentelle Ironie bezeichnet).[1] Dabei behauptet der Sprecher etwas, das seiner wahren Einstellung oder Überzeugung nicht entspricht, diese jedoch für ein bestimmtes Publikum ganz oder teilweise durchscheinen lässt.



    Bitte Gott des Sifaboards, Herrscher der Themen und des Wort's.
    Such' bitte mal ein Thema raus, in dem kennt Axel sich nicht aus.
    Leider ist es nun mal Masche, dass diese alte Labertasche,
    meldet sich bei jedem Thread; egal ob Ahnung oder ned.


    Kaum ist die Tastatur verklungen, kommt Axel um die Eck' gesprungen,
    meldet sich dann auf der Stelle, um das Forum zu erhelle.
    Egal ob es zum Thema passt, wird's Forum adäquat bespaßt.


    Von Radioaktivität, bis zum kleinen Messgerät,
    vom tonnenschweren LKW, bis hin zum Löscher ABC,
    bei Pressen, Druckern und beim Schweißen, kann Axel Intellekt beweisen.
    Mit Beiträgen wird nur gespart, wenn AxelS mal Urlaub hat.


    Amen

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Ich weiß ja nicht wie es anderen ergeht, aber ich finde Ironie in einem Beitrag der auf eine ernste Frage eine ernste Antwort erwartet etwas deplatziert.

  • Ich fand die Ironie gut platziert. Ironie regt zum nachdenken an, und in diesem Fall war's eine wirklich gut geschriebene, kleine Glosse.


    Nicht vergessen: wir sind hier NUR in einem Forum, nicht in einer Managementsitzung. Wir dürfen hier auch Humor haben - sollten auch.

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    ich glaube die eigentliche Frage ist, ob es sinnvoll ist, das als Wegeunfall anzugeben.
    Wie die Beiträge hier zeigen besteht ja durchaus ein Restrisiko, dass die BG versucht den Eigentümer -der zufälligerweise auch der Verunfallte ist, wegen tatsächliche oder vermeintlicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Regress zu nehmen.


    Da die BGen wenn sie die Möglichkeit zum regress wittern ja eher hartleibig sind, würde ich persönlich das Risiko nur eingehen, wenn ich eine vernünftige (Gebäude)Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung hätte...
    Die Krankenkasse zahlen die Behandlungskosten ja auch.


    Gruß
    Schmandhoff

  • ein Mitarbeiter ist auf dem Weg zur Arbeit, nach der Haus/Wohnungstüre die überdacht ist, ausgerutscht und hat sich mittelschwere Verletzungen zugezogen. Der Weg befindet sich auf seinem Privatgrundstück und war vereist. Hätte er vorher streuen müssen ? Wird der Unfall aus Eurer Sicht von der BG anerkannt ?

    Okay,


    da es mit der Ironie offensichtlich nicht rüberkam, im Klartext:


    Der Unfall wird der BG gemeldet.
    Die BG entscheidet über die Anerkennung als Wegeunfall.
    Die BG entscheidet über eventuelle Regressforderungen, die ich persönlich in diesem Fall nicht einmal ansatzweise am Horizont aufziehen sehe.
    Gegen die Entscheidungen der BG kann man vorgehen, wenn sie einem nicht passen.


    Was soll denn die SiFa im Vorfeld sich Gedanken über die Entscheidung der BG machen?
    Wenn ich als SiFa schon aktiv werden will, dann sollte ich meine Energie darauf verwenden, dass solche Unfälle nicht mehr vorkommen. Beschäftigte für das Thema sensibilisieren, Informationen an die Hand geben, solche Unfälle als Beispiel nehmen, was alles passieren kann.


    @Andrasta Mein Beitrag war eine ernsthaft gemeinte Replik auf die Eingangsfrage. Ich bin immer wieder erstaunt, wozu sich SiFas ab und zu berufen fühlen, aber jeder nach seinem Gusto. Warum sollte man sich hier im Forum den Kopf darüber zrbrechen, ob dieser Unfall anerkannt wird oder nicht? Die wertvollere Information für das Forum und für alle Beschäftigten, die wir betreuen, ist "welche Entscheidung hat die BG gefällt?", und selbst dann ist es eine Einzelfallentscheidung, die erst einmal keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit hat.


    Zu guter letzt: Wie soll ich denn der Logik folgend dieser Problematik, die zu dem Unfall geführt hat, begegnen. Jeden Abend auf Verdacht Salz vor die Haustüre werfen und hoffen, dass die Menge ausreichend ist, über Nacht fallenden Schnee oder entstehendes Eis bis zum Morgen dauerhaft zu verhindern? Einen Kasten mit Split in den Flur stellen und großzügig uns Freie werfen, bevor ich die Schwelle meines Hauses überquere? Meine Frau vorschicken und abwarten was passiert?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ich glaube die eigentliche Frage ist, ob es sinnvoll ist, das als Wegeunfall anzugeben.

    Ist das Aufgabe der SiFa?


    "Ja, das ist ganz klar ein Wegeunfall"


    "Oh, es könnten Regressforderungen kommen. Na ja, dann ist es doch kein Wegeunfall."


    Das kann doch nicht sein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • was soll das denn bringen, hier ein Meinungsbild abzufragen

    Ja es ging mir um das Meinungsbild zum Sachverhalt . Ich hatte gedacht ihr habt vielleicht vergleichbare Fälle. Sicher hätte er vorher streuen müssen aber prüft wirklich jeder die Verhältnisse wenn er raus geht ?


    Ob die BG evtl. Regressforderungen stellt muss man mal abwarten.


    Hier noch ein Urteil zum Prüfen bei Wegeunfall bei Glatteis


    https://www.arbeitsrechte.de/a…ngshandlungen-versichert/



    https://genten.de/rm/wegeunfal…des-bundessozialgerichtes

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.


  • Genau das ist der Punkt. Der Mitarbeiter war auf dem Weg zum Auto. Fakt.
    Er hat vorher die Glätte geprüft: geht IMO niemanden etwas an.


    Der Ehrliche ist der Dumme. Sei nicht dumm.


    Hier sehe ich meinen Beratungsansatz beim Verfassen der Unfallmeldung. Auf Nachfrage die Wahrheit mitteilen, ohne Nachfrage nur das Wesentliche :)


    ...wobei auch der gesunde Menschenverstand eine Rolle spielen muss:


    Wenn keine umfassenden Reha-, Wiedereingliederungsmaßnahmen, keine Rente oder ähnliche Benefits gegenüber der normalen Sozialversicherung beansprucht werden, ist eine Abrechnung über die BG eine reine Vereinbarungssache zwischen Krankenkasse und BG, die den Arbeitnehmer nicht weiter zu interessieren braucht.


    Jetzt stellt sich auch die Frage.....


    Der Mitarbeiter fliegt auf die Schnauze, während er auf dem Weg zum Öffnen des Gartentores ist, damit er mit dem Auto durchfahren kann... Gesetzlich ist das nicht vorbereitend vorgeschrieben, und ein überraschend verschlossenes Hindernis ist das eigene Gartentor auch nicht... Also ist der Kollege privat unterwegs.


    Stürzt er bei dieser vorbereitenden Handlung um das Grundstück anschließend mit dem Auto zu verlassen (oder beim Schließen des Gartentors, damit Nachbars Hund nicht in den Garten ka... Geschenke verteilt), ist er gegenüber dem Fußgänger, der ebenfalls durch das Tor muss, sich aber auf dem direkten Arbeitsweg befindet, schlechter gestellt. Manchmal muss man sich echt fragen....

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Das kann doch nicht sein.

    Wieso nicht?


    warum sollte man ein Gerichtsverfahren und Regressforderungen der BG riskieren?
    Nur um ein Ereignis bürokratisch korrekt abzuwickeln?
    Schließlich ist derjenige, der möglicherweise fahrlässig seiner Räumpflicht nicht nachgekommenen, selbst der Geschädigte - Dritte sind nicht betroffen.


    Natürlich könnte man argumentieren, dass die Krankenkasse etwas bezahlt, was möglicherweise die BG zahlen müsste, dafür wären die Kosten der BG wegen höherer GOÄ-Multiplikatoren aber höher als die der GKV, volkswirtschaftlich wäre es als Privatunfall sogar billiger, falls der Verunfallte nicht privat krankenversichert ist...
    Wobei die Kostenverteilung durch den Arbeitnehmeranteil an der KV natürlich etwas anders ist..


    Als Sifa würde ich die Unfallmeldung natürlich and die BG weiterleiten, als Kollege würde ich den Betroffen aber schon fragen ob er über mögliche Konsequenzen dieser Meldung nachgedacht hat.


    Schmandhoff