Wegeunfall durch Glatteis auf Privatgrundstück

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  • Wieso nicht?


    warum sollte man ein Gerichtsverfahren und Regressforderungen der BG riskieren?

    Das ist doch genau der Punkt. Wer trifft denn diese Einschätzung, dass ein Regressverfahren droht? Die SiFa, die neben der üblichen Ausbildung immer ein Jurastudium absolvieren muss? Die Mehrheit der Forenteilnehmer in offener Abstimmung? Nur weil die SiFa für sich eine Einschätzung trifft, den Kollegen darauf hinweisen, dass so etwas kommen könnte? Was meinst Du wie die Mehrheit der Beschäftigten dann reagiert. Aus Unsicherheit dann bitte doch lieber den Unfall nicht melden. Der Logik folgend hat die SiFa dann dem Geschädigten Leistungen der BG verwehrt, wenn es ein Unfall war.


    Und jetzt mal ehrlich. Ein Mensch stürzt auf eisglatter Fläche und verletzt sich. Da findet sich dann kein Leistunsgerbringer, der Heil- und Behandlungskosten zahlt?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Tja, da sind wir dann wieder bei den Entscheidungen...


    Also wenn ICH, aus welchen Gründen auch immer, Zweifel habe, mir ein Vorfall schräg vorkommt etc. pp. schreibe ich keine Anzeige. Im Bedarfsfall wird sich immer die BG melden und höflich nachfragen - falls dass bis dato noch kein Diskussionsteilnehmer bemerkt haben sollte! Das tut übrigens weder dem Verunfallten, noch dem Verfahren in irgendeiner Form einen Abbruch - und ins Gefängnis komme ich dafür auch nicht gleich.


    Betroffene Beschäftigte werden i.d.R. darauf hingewiesen, ihre Sicht der Dinge im Bedarfsfall dem behandelnden Arzt vorzutragen, der seinerseits entsprechende Schritte einleiten wird.


    Grundsätzlich lasse ich mich jedoch niemals auf eine Diskussion mit Beteiligten ein, ob etwas als Arbeitsunfall einzustufen ist oder nicht. DARÜBER streiten sich Gerichte, Anwälte und Gutachter - aber nicht der kleine Michael. Dies hat auch überhaupt nichts mit mangelhafter Pflichterfüllung den Betroffenen gegenüber zu tun. Es ist einfach nicht mein Job bzw. meine Kompetenz!!!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)


  • @Andrasta Mein Beitrag war eine ernsthaft gemeinte Replik auf die Eingangsfrage. Ich bin immer wieder erstaunt, wozu sich SiFas ab und zu berufen fühlen, aber jeder nach seinem Gusto. Warum sollte man sich hier im Forum den Kopf darüber zrbrechen, ob dieser Unfall anerkannt wird oder nicht? Die wertvollere Information für das Forum und für alle Beschäftigten, die wir betreuen, ist "welche Entscheidung hat die BG gefällt?", und selbst dann ist es eine Einzelfallentscheidung, die erst einmal keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit hat.

    das war die Eingangsfrage, es wurde mit diesem Zitat


    Das ist die Befürchtung des Verunfallten. Hab es etwas unglücklich formuliert. Dass es ein Wegeunfall ist und er anerkannt wird steht für mich auch fest.Da der Verunfallte der Grundstückseigentümer ist die Frage "muss gestreut werden" interessant . Gibt es vielleicht schon vergleichbare Fälle ??

    korrigiert/ergänzt...


    Also, wenn ich Eigentümer des Grundstücks bin, sprich Häuslebesitzer mit Vorgarten und ich auf diesem meiner Streupflicht nicht nachkomme (Siehe Einwand Postbote) kann ich durchaus damit rechnen dass auch die BG mir "vielleicht" keinen Wegunfall anerkennt.


    Welche Entscheidung sie schlussendlich fällt ist vielleicht nicht der Diskussion wert, jedoch wenn sie eine gefällt hat, würde es mich schon interessieren. Es kann kann ja schon recht teuer werden wenn ich auf den Kosten für einen Unfall sitzen bleibe bloß weil ich erst an die BG dies als Wegunfall melde und anschließend wenn diese es nicht anerkennt es bei einer hoffentlich vorhandenen privaten Unfallversicherung geltend machen will. Könnte zu Komplikationen führen, denke ich.

  • Das ist doch genau der Punkt. Wer trifft denn diese Einschätzung, dass ein Regressverfahren droht? Die SiFa, die neben der üblichen Ausbildung immer ein Jurastudium absolvieren muss? Die Mehrheit der Forenteilnehmer in offener Abstimmung? Nur weil die SiFa für sich eine Einschätzung trifft, den Kollegen darauf hinweisen, dass so etwas kommen könnte?

    Und warum soll so etwas nicht diskutiert werden? Abwägen des dafür oder dagegen?
    Ich finde nicht dass dies jetzt ein so indiskutabler Fall ist. Was am Ende passiert, je nachdem wie sich der Verunfallte entscheidet ist schlussendlich nicht voraussehbar. Daher, wäre es interessant wenn zu der Eingangsfrage dann eine Fortsetzung kommt.


    Handhaben wir das nicht immer so? Und wenn die Sifa nicht nur Sifa ist, sondern auch Kollege? Darf man dann auch nicht darüber nachdenken was für den Kollegen eventuell besser wäre? Und wenn jemand in diesem Forum danach fragt ob schon mal jemand so einen Fall hatte? Erfahrungsaustausch trotzdem nicht erwünscht, nur weil BG entscheidet sowieso?
    Klar entscheidet die sowie so. Ja und? Warum immer diese Lehrerhaften Beiträge von einigen die eine gestellte Frage von vornherein als absurd und überflüssig werten? Das gilt doch nicht für alle hier.
    Ich halte das so, wenn ich zu einem Thema nichts beizutragen habe, oder wenn ich der Meinung bin das wurde schon zigmal diskutiert, dann lass ich das kommentieren. Wenn ich kommentiere dann versuche ich etwas hilfreiches beizutragen.

  • Nur weil die SiFa für sich eine Einschätzung trifft, den Kollegen darauf hinweisen, dass so etwas kommen könnte? Was meinst Du wie die Mehrheit der Beschäftigten dann reagiert. Aus Unsicherheit dann bitte doch lieber den Unfall nicht melden. Der Logik folgend hat die SiFa dann dem Geschädigten Leistungen der BG verwehrt, wenn es ein Unfall war.

    Das finde ich jetzt nicht lehrerhaft, sondern einen Beitrag zu dieser Diskussion. Ich finde es einfach gefährlich, Beschäftigte durch Informationen, die ich aufgrund einer persönlichen Annahme treffe, zu verunsichern. Wird der Beschäftigte den nächsten Unfall oder Beinaheunfall melden? Er hat ja mal etwas von regress gehört, und bevor das droht, hält er doch lieber der Mund. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn wir Unfälle verhindern wollen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • meiner Streupflicht nicht nachkomme (Siehe Einwand Postbote) kann ich durchaus damit rechnen dass auch die BG mir "vielleicht" keinen Wegunfall anerkennt.

    Nein, damit kann ich nicht rechnen. Rechtsgrundlage des Wegeunfalls ist das SGB 7 und dort kann man dem §7 Abs. 2 entnehmen "Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."
    => Wenn der Unfall auf dem direkten Arbeitsweg erfolgt ist, ist es auch ein entsprechender Wegeunfall.
    Jetzt zum Regress.
    Zunächst einmal müsste geklärt werden, ob zu dem Unfallzeitpunkt überhaupt eine Streupflicht bestand. Sollte diese bestanden haben, wäre ein Regress theoretisch möglich, aber es gibt da den §110 Abs. 2 SGB 7, dem ist zu entnehmen "Die Sozialversicherungsträger können nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, auf den Ersatzanspruch ganz oder teilweise verzichten."
    Die Berufsgenossenschaften haben kein Interesse jemanden wirtschaftlich zu ruinieren, aber sie müssen natürlich auch mit den Mitgliedsbeiträgen wirtschaftlich agieren. Ich gehe davon aus, das die BG hier nachfragen wird, ob der Streupflichtige eine Haftpflichtversicherung hat. Sollte dies der Fall sein, wird sie wahrscheinlich versuchen zumindest Teile des Schadens über diese Versicherung einzufordern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mir bekannter Fall (nicht identisch)


    Ein Mitarbeiter stürzte auf Glatteis auf dem Firmengelände.
    Nun hatte er 2 Beschäftigungsverhältnisse. Eins bei der Firma auf dem der Unfall stattfand. Und eins bei einem Unternehmen das am Wochenende über das Firmengelände wachte und dabei regelmäßige Begehungen macht.
    Gestürzt ist er bei der Nebentätigkeit als Wachmann. Das hat dann erst mal gedauert bis die zuständige BG dies akzeptiert hat.
    BG wollte nun die 16000 Euro Behandlungskosten vom Besitzer des Geländes haben. Sprich der Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters. Wegen nicht Räumung und Streuen. (Schnee mit Glatteis darunter).
    Hat über ein Jahr gedauert um der BG klar zu machen dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Wachfirma lag, da diese Vertraglich beauftragt waren Winterdienst anzufordern im Bedarfsfall am Wochenende, vor allem da am Wochenende nicht gearbeitet wurde. Ausser vom Wachhabenden selbst.
    Daher würde es mich schon interessieren was passiert wenn der Verunfallte gleichzeitig der Besitzer des Geländes ist.

  • Daher würde es mich schon interessieren was passiert wenn der Verunfallte gleichzeitig der Besitzer des Geländes ist

    Das war der Grund für die Einstellung des Themas in das Board. Es geht mir nicht darum Beschäftigte zu verunsichern oder entsprechend von einer Meldung als Arbeits/Wegeunfall abzuraten. Für eine gute Beratung der Mitarbeiter gehört für mich aber schon dazu dass möglichst alle Aspekte berücksichtigt werden. Ich habe mir erhofft dass es eventuell einen vergleichbaren Fall gibt und wie damit umgegangen wurde. Die rege Diskussion hat gezeigt dass es sehr unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Der Unfall wurde der BG gemeldet und über das weitere Vorgehen werde ich dann bei Gelegenheit informieren.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    Evtl. geht jetzt aber die BG hin und versucht über den Verantwortlichen (Grundstückseigentümer) etwas wiederzubekommen. Verletzung der Streupflicht o.ä.?

    was aber auch nur funktioniert, wenn diesem die Streupflicht obliegt
    und diese auch ausgeführt werden musste (Uhrzeit).


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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