Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

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  • Hallo zusammen,


    Wer hat Infos zum AwSV? Hier soll ein Alarmplan für hydraulische Aufzüge erstellt werden. Hintergrund ist der Einsatz von Wassergefährdenden Stoffen (Hydrauliköl).
    Seit 08/2017 gibt es dieses Gesetz bundesweit.

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  • Dann lies eben die Verordnung da steht alles drin.


    Relevant ist zunächst, wo liegt die Anlage? Ist dies in einem Schutzgebiet oder nicht.
    Dann noch die Füllmenge, wie viel von dem wassergefährdenden Stoff ist dort drin und welche Wassergefährdungsklasse hat dieser Stoff. Daraus lässt sich dann die Gefährdungsstufe ableiten.
    Ist das Hydrauliköl aufschwimmend, oder vermischt es sich mit Wasser bzw. ist schwerer als Wasser?
    Ich gehe davon aus, dass man bei Aufzugsanlagen in der Regel in Richtung Gefährdungsstufe A kommt bzw. das Öl aufschwimmend ist.
    Dann ein Blick in §44 AwSV, dort kommt man im Absatz 4 auf die hier wahrscheinlich zutreffende Ausnahme. => Merkblatt nach Anlage 4 ist erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()