Wegeunfall ?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo, ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:


    Ein Mitarbeiter ist heute Morgen mit seinem PKW zur Arbeit gekommen. Die Firma (Eingangstür) öffnet um 7:00 Uhr, jedoch war er bereits um 06:40 Uhr auf dem Firmenparkplatz angekommen, da er rechtzeitig zu Hause wegen einer weiten Anreise verkehrsbedingt losfährt. Um sich die 20 Minuten Wartezeit zu vertreiben, ist er auf dem Firmengelände spazieren gegangen.


    Die Firma besterht aus insgesamt 3 Gebäuden, wovon ein Gebäudekomplex (7000 m²) gerade neu gebaut wird. Bis Anfang der Woche war dieser Neubau und die unmittelbaren Zugänge zur Baustelle durch einen Bauzaum vom Generalunternehmer abgeriegelt. Da der Bau aber nun in die Endphase geht (Übergabe nächste Woche) sind die Baucontainer, Krane, Maschinen und auch der Bauzaun vom Generunternehmer bereits abgebaut.


    Eine andere von uns beauftragte Gartenbaufirma (nicht Bestandteil des Vertrages mit dem GU) führt nun die Restarbeiten an den Außenanlagen durch (Pflasterung um das Gebäude herum, Bepflanzung, usw.). Diese Firma ist ca. zur Hälfte mit der Pflasterung um das Gebäude herum fertig. An einigen Stellen stehen die Gillydeckel noch etwas erhöht, welche durch die Pflasterung noch angepasst werden. Eine Absicherung der Baustelle durch das Gartenbauunternehmen gibt es nicht, weder Warnschilder, noch Bauzaun oder etwas vergleichbares.


    Der Mitarbeiter ging, um die Wartezeit zu überbrücken, nun heute Morgen um den nicht mehr abgesperrten Neubau herum und stolperte über einen noch hoch stehenden Gullydeckel im Bereich der Neupflasterung. Er zog sich dabei tiefe Schürfwunden an Hände, Knie und im Gesicht zu. Desweiteren ging dabei auch seine Brille zu Bruch. Der Mitarbeiter wurde "erstversorgt" und hat dann die Notfallambulanz eines Krankenhauses (mit D-Arzt-Verfahren für Arbeitsunfälle) aufgesucht und ist nun auch erst einmal arbeitsunfähig geschrieben. Die BG bekommt ja nun über die Ambulanz bzw. den D-Arzt dies als Unfall gemjeldet, da der Mitarbeiter angegeben hat, dass es auf den Weg vom Parkplatz in die Firma passiert ist.


    Nun kommen folgende Fragen auf:


    1. Ist es wirklich ein Arbeits- oder Wegeunfall ? (streng genommen meiner Meinung nach nicht, da er den direkten Arbeitsweg verlassen hat um "privat" spazieren zu gehen, da er die 20 Minuten bis Firmenöffnung überbrücken wollte)


    2. Hat die Gartenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt ? (meiner Meinung nach ja, aber um ehrlich zu sein haben wir als Firma auch im Vorfeld nichts dazu mit der beauftragten Firma abgesprochen, also sind aus meiner Sicht auch wir -als Auftraggeber- nicht ganz unschuldig).


    3. Wer kommt für den Brillenschaden auf ? (so Leid es mir für den Mitarbeiter tut, aber hier bin ich der Meinung, dass er dafür selber aufkommen muss, da sein Spaziergang heute Morgen eher "privater" Natur war)



    Meine Meinungen habe ich jeweils dahinter geschrieben, nun würden mich dazu mal eure Meinungen interessieren.........


    Gruß
    Ralf

  • ANZEIGE
  • Er hat sicherlich einen einen anderen Eingang gesucht, weil der Haupteingang zu war, und die Neubauteile offenbar zugänglich waren... Nicht wahr? Wegeunfall! :)


    P.S.: in solchen Fällen stelle ich übrigens meinen Telefon-Wecker und penne im Auto.... Allerdings bin ich in der Lage überall und auf der Stelle einzuschlafen. Andersrum ist es eher ein Problem: das Wachbleiben... ;(

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Er war auf Erkundungstour um das Firmengelände kennen zu lernen!


    War der Bereich beleuchtet?


    Es war Wartezeit, die im beruflichen Sinne positiv auszulegen ist, da er pflichtbewusst pünktlich sein wollte.
    Der Unfall ereignete sich auf dem Firmengelände durch Fortbildung und ist nach meinem Empfinden somit nicht eigenwirtschaftlicher Natur.
    Die Brille würde ich anstandslos ersetzen, andernfalls könnte er euch auf Schadensersatz usw verklagen.
    Damit bricht dann der Betriebsfrieden entzwei. Die Moral wird sinken und auch die Produktivität.

    Gruß Canislupus

  • nein, der Bereich war nicht beleuchtet und es war noch dunkel zu dieser Zeit. Die Außenbeleuchtung am Neubau funktioniert noch nicht. Der Mitarbeiter war jedoch neugierig, wie es im Gebäude aussieht, wo er ja demnächst seinen Arbeitsplatz bezieht, d.h. er hat durch die Scheiben im Vorbeigehen geschaut, abert leider nicht nach unten auf den Boden wo der erhöhte Gullydeckel als Stolperstelle ist.


    @ Canislupos: Ansonsten auch eine sehr interessante Betrachtungsweise |?

  • ANZEIGE
  • ... halte uns auf dem laufenden, was bei der Sache rauskommt...sein körperlicher Schaden scheint ja zum Glück wohl nichts bleibendes zu hinterlassen...hoffe ich zumindest.


    Bitte immer Genesungswünsche übermitteln lassen, das stärkt die Moral und fördert die Heilung in psychischer Hinsicht!


    Wird leider von Vorgesetzten sehr selten praktiziert.


    (Wer glaubt das Führungskräfte führen, der glaubt auch das Zitonenfalter Zitonen falten)

    Gruß Canislupus

  • Ob es jetzt ein Wegeunfall war oder nicht, wird wohl letzten Endes die BG entscheiden oder ein Gericht.

    3. Wer kommt für den Brillenschaden auf ? (so Leid es mir für den Mitarbeiter tut, aber hier bin ich der Meinung, dass er dafür selber aufkommen muss, da sein Spaziergang heute Morgen eher "privater" Natur war)

    Wer war für die Verkehrssicherungspflicht zuständig? Da sehe ich die Firma schon in der Verantwortung. Die Gefahrenstelle war mangelhaft abgesichert und der Weg nicht beleuchtet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen. Wenn der Unfall als "Wegeunfall" bei der zuständigen BG anerkannt wird, ersetzt diese auch den Schaden der an der Brille entstanden ist.

  • Hallo,


    auch wenn das eine Gradwanderung sein wird:


    Unterstützt den MA. Seine Gründe sind doch für die Firma! Rechtzeitig am Arbeitsplatz (könnte man auch Gleitzeit nennen). Er hat nicht getankt, er hat keine Brötchen geholt, ..., er hat einen Eingang gesucht!


    Letztlich schreibt ihr die BG-Meldung. Darin sollte man nicht lügen, aber alles hahrklein und minutiös sagen, das muss man auch nicht. Kurz und knapp die Fakten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Ist es wirklich ein Arbeits- oder Wegeunfall ?

    Moin Ralf,


    ist es der Job der SiFa, zu beurteilen, ob es ein Arbeits- oder Wegeunfall war? Ich verstehe nicht, warum diese Diskussionen immer wieder geführt werden. Der Unfallversicherungsträger erkennt den Unfall an oder auch nicht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin.


    Man kann das so und so auslegen. Kommt auch immer ein bisschen drauf an was man wie in die Unfallanzeige reinschreibt. Der Beschäftigte ist pflichtbewusst zur Arbeit erschienen und wollte sich nach einer langen anstrengenden Autofahrt wie gefordert eine Pause gönnen. Er kann ja nicht gleich aus dem Auto raus und anfangen zu arbeiten wenn er eine lange Wegstrecke hinter sich hat.


    Siehs mal anders rum. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet die Beschäftigten vor Gefährdungen zu schützen. Wenn der da so alleine über einen nicht abgesicherten Unternehmeneigneen Parkplatz wandelt und sich verletzt.... was denkst du wer dafür verantwortlich sein könnte?
    Fehlende Baustellenabsicherung die nicht vertraglich geregelt ist? Im Zweifel bleibt das am Arbeitgeber hängen. Wenn du jetzt noch eine halbwegs fiese Aufsicht hintendran hast, fragt die die FASI, wie so etwas sein kann. Fremdfirmen die sich nicht entsprechend den Regelungen auf dem Firmengelände verhalten. Am Ende ist das "Nichtbeaufsichtigen" von Dritten....
    Ich weiß; ziemlich weit hergeholt... aber denk mal drüber nach.


    Schreib das als "Wegeunfall". Dann bezahlt es die BG und gut ist.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike


  • (...)
    ist es der Job der SiFa, zu beurteilen, ob es ein Arbeits- oder Wegeunfall war? Ich verstehe nicht, warum diese Diskussionen immer wieder geführt werden. Der Unfallversicherungsträger erkennt den Unfall an oder auch nicht.
    (...)


    Ja.


    Ich sehe mich in der Pflicht und in der Lage Mitarbeitern zu helfen, dass sie keinen Blödsinn an die BG kommunizieren. Sozusagen als "Anwalt light" versuche ich zu helfen, Unfallmeldungen so zuformulieren, dass der Bezug zur Arbeitsaufgabe deutlich aufgezeigt wird. Insbesondere Formulierungen wie "Ich war so blöd, habe nicht aufgepasst, und beim Tippen auf dem Telefon hat mich die Maschine gefressen" möchte ich lieber so formulieren: "Während der Bedienung der Maschine wurde mein Hemd eingezogen, und das Schneidwerk hat meinen Arm verletzt".


    Der Rest ist dann außerhalb unserer "Macht" als SiFa...


    Man soll nicht lügen, aber wie im Strafrecht auch, bin ich der Meinung, dass man Äußerungen, die den Mitarbeiter selbst "belasten", definitiv weglassen sollte.

  • ANZEIGE
  • Genau so sehe ich das auch.
    Die FASI ist für die Beschäftigten da. Man muss ja nicht immer haarklein der BG mitteilen was für Mist die Jungen und Mädchen gebaut haben.
    Wenns vertretbar ist, ist das "weglassen" von Begleitinfos manchmal ganz hilfreich.


    Aus "Der Beschäftigte griff in die laufende Drehmaschine" wird "beim Umgang an der Drehmaschine"....
    Manchmal "schießen" sich die Personaler/Unternehmer auch gerne mal selbst ins Knie...
    Mein Highlight:
    "Der Beschäftigte XYZ befuhr mit seinem Fahrrad den (vom Schnee) nicht geräumten Parkplatz des Betriebsgeländes. Hierbei rutschte er mit dem Rad aus, fiel hin und brach sich den Ellenbogen"



    Wobei ich das auch "einschränke". Wenn jemand, was in der Metallbranche gerne mal gemacht wird, an den Sicherheitseinrichtungen rumspielt oder ähnliches und sich oder andere dann verletzt habe ich keine Hemmungen das der BG genau so zu kommunizieren. Das steht dann auch so in der Unfallmeldung.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Ich sehe mich in der Pflicht und in der Lage Mitarbeitern zu helfen, dass sie keinen Blödsinn an die BG kommunizieren.

    Dem kann ich durchaus folgen, aber es wurde hier z.B. auch schon geschrieben

    Der Beschäftigte ist pflichtbewusst zur Arbeit erschienen und wollte sich nach einer langen anstrengenden Autofahrt wie gefordert eine Pause gönnen.

    Pause und Arbeits-/Wegeunfall ist in meinem Rechtsverständnis schon kritisch.

    Schreib das als "Wegeunfall". Dann bezahlt es die BG und gut ist.

    Es war aber eigentlich kein Wegeunfall. Somit geht für mich der Rat schon in Richtung §263 StGB (Betrug). Eine Anstiftung zu so einer Tat ist ebenfalls strafbar (§26 bzw. 27 StGB).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • (...)
    Wobei ich das auch "einschränke". Wenn jemand, was in der Metallbranche gerne mal gemacht wird, an den Sicherheitseinrichtungen rumspielt oder ähnliches und sich oder andere dann verletzt habe ich keine Hemmungen das der BG genau so zu kommunizieren. Das steht dann auch so in der Unfallmeldung.


    Bei uns hat ein Mitarbeiter alle Regeln verletzt und ist mit dem Finger in die Fräse gekommen.


    Seine Unfallmeldung:


    Beim wegwischen der Späne mit dem Handbesen sei er mit dem abgespreizten Zeigefinger an den Fräskopf geraten...


    Unsere Unfallrekonstruktion:


    1. Er hat die Werkstatt ohne Beauftragung genutzt
    2. Er hat bei laufender Maschine den Grat des Werkstücks geprüft, dabei ist sein Finger zwischen Werkstück und Fräskopf eingefangen und verletzt worden.


    Wir haben die Unfallmeldung so belassen, wie ihn der Mitarbeiter geschrieben hat. Die BG hat das als Arbeitsunfall anerkannt.


    Aber unsere internen Maßnahmen haben sich am wahren Sachverhalt orientiert. U.a. ist der Zugang zur Werkstatt nun scharf reglementiert (auch per Zugangschip).


    Der Wahre Sachverhalt ist vom Mitarbeiter nie zugegeben worden, aber der Meister der Werkstatt hat aus dem Verletzungsbild und aus Kenntnis, wie die Maschine verwendet wird, und aus dem Werkstück, das gerade bearbeitet wurde, die obige Version (wie in Punkt 2 beschrieben) rekonstruiert.


    Die Besen-Version ist völlig ausgeschlossen. Wir haben versucht, dies nachzustellen - utopisch! Wir haben dem Mitarbeiter trotzdem keine Steine in den Weg gelegt - ausser, dass er jetzt nicht mehr in die Werkstatt kommt. Das war auch keine Sanktion, sondern im Rahmen einer allgemeinen Maßnahme der Zugangsbeschränkung, und sein Scheff hat den Zugang für den Mitarbeiter nicht beantragt. :)

  • Es war aber eigentlich kein Wegeunfall. Somit geht für mich der Rat schon in Richtung §263 StGB (Betrug). Eine Anstiftung zu so einer Tat ist ebenfalls strafbar (§26 bzw. 27 StGB).

    Sehe ich nicht ganz so. Ist aber schlussendlich egal. Das klärt dann eine höhere Instanz.


    Ich würde eine Unfallanzeige machen mit der kryptischen Darstellung des Sachverhaltes.


    Mir würde etwas vorschweben wie: "Der Beschäftigte befand sich auf dem Weg zum Arbeitsantritt und stolperte auf dem Weg vom Auto über den Gullideckel und verletzte sich hierbei erheblich im Gesicht, an Armen und Beinen. Hierbei wurde seine Brille erhelbich geschädigt."
    Wenn die BG näheres zu den Begleitumständen wissen will soll sie fragen.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • Hallo Mike,


    Kann mich Deiner Meinung nur anschließen. Alles andere Bewerten andere Instanzen.


    AxelS bist Du Anwalt oder Wie kommst Du zu Deiner Aussage im Beitrag 15?

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Der Einwand, dass man sich nicht zu weit "aus dem Fenster lehnen" soll, sonst bewegt man sich schnell im Bereich des Strafrechts, ist nicht von der Hand zu weisen.


    Informationen, durch die sich der Mitarbeiter selbst der Chance beraubt, entschädigt zu werden, sollte man aber auch nicht in der obersten Schlagzeile hinausposaunen.


    Im Endeffekt geht es darum, ob der Mitarbeiter in bester Absicht die Firma unterstützt hat, oder völlig privat unterwegs war. Wenn Ersteres zutrifft, möchte ich doch zugunsten des Mitarbeiters formulieren.


    Im aktuellen Fall ist es nicht so, dass der Kollege auf dem Nachbargrundstück neugierig war. Ob sein (unbefugtes) Herumlaufen auf dem Gelände der direkten Erholung diente, bezweifle ich ebenfalls. Vielmehr hat er die Gelegenheit genutzt, sich über seine eigene Firma zu erkundigen. Wäre er im (postulierten) Wald neben gestürzt, kann das auch noch als Weg in die Pause interpretiert werden (oder aus der Pause). Wenn er im (postulierten) Wald nebenan vom Hochsitz gefallen wäre, hätte ich schon Schwierigkeiten, zu argumentieren, es sei denn, dort oben hat er mangels alternativer Sitzgelegenheit am Notebook gearbeitet...


    Den Unfall nicht als Arbeitsunfall zu melden wäre nur aus unlauteren, strategischen Überlegungen sinnvoll. Firma fühlt sich schuldig, und möchte nicht "erwischt" werden - bei der unzureichenden Absicherung der Baustelle.... Behaupte ich mit böser Zunge.


    Wenn die Darstellung tatsächlich "Mitarbeiter ist in seiner Pause herumspaziert" lautet, wird die BG abwinken. Tatsächlich ist er gar nicht herumspaziert, niemand spaziert zur Erholung nach einer Fahrt bei Dunkelheit auf Baustellen herum.
    Dass er Dummes getan hat - geschenkt.
    Dass die Absicherung der Baustelle unzureichend war - geschenkt.
    Dass der Mitarbeiter pünktlich war - lobenswert.
    Dass der Mitarbeiter etwas "Sinnvolles" bis zur Türöffnung tun wollte, also den Fortschritt der Bauarbeiten erkunden, ist eher anzunehmen, als der Begriff "auf der Baustelle spazieren gegangen".


    Insofern würde ich mich strafrechtlich nicht in der Grauzone sehen, wenn ich so einen Vorfall als Wegeunfall melde.


    Wenn er Selfies auf Facebook gepostet hätte: "Ich auf der Leiter im Dunkeln" und "Ich vor der Grube im Dunkeln" - und dann stürzt - dann sehe ich auch keine Möglichkeit, anders zu bewerten, als rein privat....