Wegeunfall ?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Wenn er Selfies auf Facebook gepostet hätte: "Ich auf der Leiter im Dunkeln"

    :Lach:
    Ich versuch mir das grade vorzustellen......

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ANZEIGE
  • AxelS bist Du Anwalt oder Wie kommst Du zu Deiner Aussage im Beitrag 15?

    Ich bin kein Anwalt und führe auch keine Rechtsberatung durch, sondern teile in diesem Forum lediglich meine Meinung mit.
    Anhand der Beschreibung des Vorgangs komme ich zum Schluss dass der Arbeitnehmer nicht auf dem direkten Arbeitsweg war. Somit ist es für mich kein Wegeunfall. Anhand der Beschreibung kann ich auch erkennen, dass der Arbeitgeber offensichtlich seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Es kam zum Unfall und nun soll die BG die Folgekosten übernehmen. Da sehe ich schon eine betrügerische Absicht dahinter und das ist nun mal ein Straftatbestand, auch die Anleitung dazu.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tja... und da stehen/sitzen wir FASI mal wieder voll zwischen ALLEN Stühlen.


    Wir
    - kennen den rechtlichen Hintergrund (sollten ihn zumindest kennen),
    - sollen im Sinne der BG Regeln denken und handeln unterweisen Begehungen machen
    - sollen den Unternehmer beraten
    - sollen die Beschäftigten schützen (oder zumindest das Beste für sie herausholen)
    - bewegen uns sowieso immer am Abgrund des Rechtsbruchs
    - sind überall gerne gesehen, weil wir KEINE Arbeit verursachen oder niemandem das Leben schwermachen (können)
    - schießen uns mit unserer Arbeit gerne auch selbst ins (hoffentlich geschützte) Knie.


    Und das sollen wir alles schön unter einen Hut bekommen und es allen gleichzeitig Recht machen...

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • Alternativ: den ganzen Tag Betonsäcke verladen/stapeln?

    SiFa gerecht geschieht dies heute doch mit entsprechenden Hilfsmitteln und ist somit nicht mehr belastend. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Moin Ralf,


    ist es der Job der SiFa, zu beurteilen, ob es ein Arbeits- oder Wegeunfall war? Ich verstehe nicht, warum diese Diskussionen immer wieder geführt werden. Der Unfallversicherungsträger erkennt den Unfall an oder auch nicht.


    Gruß Frank

    Hallo Frank, also ich sehe das schon in der Verantwortung der SiFa (zumindest in der Beratungspflicht gg. AG und AN), diese Frage zu beantworten, ob hier ein Arbewits- bzw. Wegeunfall vorliegen könnte. Bei Privatunfällen geht der AN zum Arzt und lässt sich krank schreiben - fertig. Aber wenn es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt, ist ja nun einiges zu unternehmen (Meldung BG, Verbandbucheintrag, Unfallanalyse, usw.). Von daher muss ich als Sifa also sehr wohl beurteilen, ob es sich um einen "privaten" oder "dienstlichen" Unfall gehandelt hat.


    Und aus deiner Antwort entnehme ich, dass Du diese Beurteilung ja auch unbewusst schon in deiner Antwort vorgenommen hast, denn wenn die BG entscheiden soll ob sie den Unfall anerkennt oder nicht, setzt dieses ja Voraus. dass du die entsprechenden Maßnahmen (Unfallmeldeldung) veranlasst hast und somit ja auch bereits diesen Unfall als "Arbeits-/Wegeunfall" beurteilt hast, ansonstern müsste die BG ja nicht entscheiden.......