Kühlpads - Wärmepads bereitstellen?

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  • Moin,


    ich wurde gefragt, ob bei uns in den Kühlschränken Gelpads gelagert werden können, die man entweder zum Kühlen oder nach Erhitzung auch als Wärmepad verwenden kann. Irgendwie klingelt es bei mir ganz dunkel, dass Produkte, die dem Medizinproduktgesetz unterliegen, nicht so einfach den Beschäftigten bereitgestellt werden dürfen? Darüber hinaus klingelt es bei mir ganz dunkel, dass wenn solche Pads in Kühlschränken gelagert werden, diese nicht mit Lebensmitteln zusammen gelagert werden dürfen?


    Bin ich gerade auf dem Holzweg oder trügt mich meine Erinnerung doch nicht?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Guudsje,


    Kälte-Sofortkompressen sind im Verbandkasten. Sie werden durch Druck auf die Packung aktiviert.
    Somit keine Lagerung im Gletscher erforderlich.


    Wer will den Wärmepads haben und wofür???
    Kaffeebecher umwickeln ??????????? *TeTa*
    https://www.dfb.de/trainer/art…-richtig-1165/?no_cache=1



    Nach meinem Empfinden fallen die Dinger nicht unter das Medizinproduktgesetz. Da sie abwaschbar sind, sehe ich keine Probleme mit der Lagerung im Kühlschrank.


    Auch wenn (siehe Anhang) sie wohl alle Anforderungen erfüllen, heißt das ja nicht das es eins ist.



    PS.: Kirschkernkissen können brennen wenn man Sie zu lange in der Microwelle erwärmt.

  • Hi,


    ja wir nutzen die aus dem 1. Hilfe kasten auch. Aber wir haben sie in einem Separaten köfferchen, da diese doch gerne mal frequentiert werden und man muss dann nicht den ganzen Kasten durchwühlen um sie zu finden.


    Grüße
    Chris

  • Kälte-Sofortkompressen sind im Verbandkasten.

    Ja, aber es geht um die Gelpads, die sowohl gekühlt als auch erwärmt werden können.

    Wer will den Wärmepads haben und wofür?

    Hexenschuss, Zerrung, Verspannungen, Verhoben etc. Was halt den Schreibtischtätern an tödlichen Gefahren so droht. ^^


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Nach meinem Empfinden fallen die Dinger nicht unter das Medizinproduktgesetz.

    Zitat von Canislupus verlinkte Datei

    Die genannten Erzeugnisse erfüllen die Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42 EWG des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte, Anhang VII, Abschnitt 1-5. Die Produkte sind der Klasse 1 zugeordnet.

    :rolleyes: Damit bin ich wieder bei meiner Ausgangsfrage. ?( Wenn die Pads der Klasse 1 zugeordnet sind, dann sind es auch Medizinprodukte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Ersthelfer: "Hast Du jetzt die Pads bestellt?"
    Guudsje: "Nö, ich bin noch am klären, ob wir das dürfen und was zu beachten ist."


    Ersthelfer: "Wegen ein paar Euros so ein Aufwand?"


    Guudsje: "Ja, weil ich wissen möchte, ob wir das bereitstellen dürfen und was wir zu beachten haben. Wir geben ja auch keine Koprfschmerztabletten aus oder legen diese zum verzehr bereit."


    Ersthelfer: "Dann dürften wir aber auch das Blutdruckmessgeräte nicht benutzen."



    =O Guudsje: "Was, wir haben ein Blutdruckmessgerät?"



    Ersthelfer: "Ja klar, kann sich jeder ausleihen, wenn er sich nicht so gut fühlt und mal messen möchte. Liegt bei Frau E im Büro."



    Guudsje: :/ "Was kommt dann als nächstes? ABC-Wärmepflaster?"

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Nach meinem Empfinden fallen die Dinger nicht unter das Medizinproduktgesetz.

    Dann schau mal in §3 MPG, siehe da, es sind Medizinprodukte.
    Hoffentlich erhält jeder Anwender eine schriftliche Information auf deutsch oder in seiner Sprache, ansonsten ist man im Bereich einer Ordnungswidrigkeit nach §42 Abs. 2 Nr. 5 MPG. Das ist Bußgeldbewehrt mit bis zu 30000 €.


    Ob dies allerdings im beschriebenen Fall geahndet wird ist mir nicht bekannt.


    Hexenschuss, Zerrung, Verspannungen, Verhoben etc. Was halt den Schreibtischtätern an tödlichen Gefahren so droht.

    Warum sollte hier der AG für die Behandlung sorgen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum sollte hier der AG für die Behandlung sorgen?

    Es war die Frage, ob wir so etwas zur Verfügung stellen können, damit die Beschäftigten diese Pads im Bedarfsfall selbst nutzen können. Da ich das Medizinproduktegesetz noch in Erinnerung hatte, habe ich erst einmal darauf verwiesen, dass ich den Sachverhalt prüfen muss.

    Hoffentlich erhält jeder Anwender eine schriftliche Information auf deutsch oder in seiner Sprache

    Genau wegen solcher "Rattenschwänze", die oftmals an solchen Fragen hängen, habe ich nicht gleich als Geste des guten Willens des Arbeitgebers gesagt "Na klar, machen wir doch gerne als Goodie für unsere Beschäftigten".


    Irgendwie trage ich meinen Benutzertitel nicht zu Unrecht. :thumbup:


    Wenn ich jetzt alle Vorgaben abarbeiten will, mache ich mich ja lächerlich, wenn ich den Beschäftigten erkläre, wie ich so ein Pad zu verwenden habe.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Der ganze Verbandkasten enthält eigentlich nur Medizinprodukte....


    Medikamente dürfen von Ersthelfern nicht abgegeben werden. Medikament != Medizinprodukt.


    Defi ist ein Medizinprodukt - und darf definitiv auch von Laien eingesetzt werden.

  • Wenn ich jetzt alle Vorgaben abarbeiten will, mache ich mich ja lächerlich, wenn ich den Beschäftigten erkläre, wie ich so ein Pad zu verwenden habe.

    Abgesehen davon, dass ich es nicht als Aufgabe des Arbeitgebers sehe, solche Pads zur Verfügung zu stellen, falls sich mal jemand einen Muskel zerren sollte oder ähnliches, muss ich meine obige Aussage, dass man sich mit solchen schriftlichen Informationen lächerlich macht, nochmals überdenken. :whistling:


    Ich habe den Ersthelfer, der mich wegen der Pads gefragt hat, angesprochen wie er eigentlich darauf gekommen ist, dass wir solche Pads zur Verfügung stellen sollten. Ein Kollege hat sich einen Hexenschuss geholt. Da der Kollege scheinbar da etwas vorbelastet ist, hat er so ein privates Pad im Kühlschrank in der Teeküche liegen. Der freundliche Ersthelfer hat sofort reagiert, den Kollegen gebeten, sich nicht großartig zu bewegen, ist zum Kühlschrank und hat das Pad dann gekocht, bis die Folie ihren Geist aufgegeben hat und aufgeplatzt ist. 8| Jetzt wollte er aus einem Kühlschrank in einem anderen Stockwerk Ersatz holen, musste aber feststellen, dass dort keine Pads lagern. Deswegen kam er jetzt auf die grandiose Idee, dass in allen Kühlschränken solche Pads sein sollten. Das sollten dem Arbeitgeber die Beschäftigten ja wohl wert sein (seiner Meinung nach).


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Der ganze Verbandkasten enthält eigentlich nur Medizinprodukte....

    Aaaaargh, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das heißt, wir dürften bereitstellen, hätten aber alle Vorgaben des Medizinproduktegesetzes zu beachten.


    Danke - Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • MPBetreibV :)


    Was nicht viel ist... Nach Ablauf der Haltbarkeit einfach austauschen...


    Äh....


    Eigentlich bin ich schwer kriminell... Ich tausche die zwar aus, lagere sie aber bei mir im Schrank, auch wenn (lange) abgelaufen. Wenn jemand akut ein Kältepad benötigt, zerstöre ich die Blase, und wenn der Pad kalt ist, reiche ich ihn dem Verletzten. Wer DANN noch auf die Haltbarkeit schaut - tja - interessiert mich nicht, weil bereits "kaputt" :)

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Seeeeehr interressant... Also da das jetzt gar nicht mein Thema ist, hab' ich mal kurz geschaut und siehe da: Neben Implantaten, Produkten zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse, humanmedizinischen Instrumenten, Herzschrittmachenr, Dentalprodukten, Verbandstoffen...gehören auch Kondome zu den Medizinprodukten...


    Guudsje: Ich versteh' jetzt Dein Problem gar nicht!!! *Kaef*


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Aaaaargh, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das heißt, wir dürften bereitstellen, hätten aber alle Vorgaben des Medizinproduktegesetzes zu beachten.
    Danke - Gruß Frank

    Ich glaube du machst es Dir zu schwer. Wenn man sich den Anwendungsbereich vom Medizinproduktegesetz ansieht, gilt das Gesetz für das Inverkehrbringen.
    Was das bereitstellen angeht gilt nach meiner Auffassung die Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV. Und da aus meiner Sicht auch nur der §4. (Wer darf anwenden und die Gebrauchsanweisung) "Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurden, sowie Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt." Da fällt z.B. Erste-Hilfe Material drunter.
    Ob jeder Betrieb seine eigene "Hausapotheke" haben soll, ist eine andere Geschichte. :saint:

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von ixetic ()

  • Guudsje: Ich versteh' jetzt Dein Problem gar nicht!

    Moin Michael,


    mein Problem ist folgendes: Natürlich ist es kein Aufwand, so ein paar Pads zu kaufen und in den Kühlschränken zu deponieren. Dann muss ich aber für den späteren Verwender eine Mini-Betriebsanweisung erstellen, wenn diese nicht schon auf dem Pad aufgedruckt ist. Dazu kommt dann noch die regelmäßige Prüfung (Pads noch da? Pads noch in Ordnung? Haltbarkeitsdatum?). Ich bin ja wirklich relativ großzügig, was die Ausstattung für Gesundheit und Sicherheit angeht, aber wo zieht man dann die Grenze? Der Nächste will dann eine Sonnenbrille, weil er relativ viel im Außendienst ist. Kühlpads haben wir in den Erste-Hilfe Kästen. Für den Einsatz von Wärmepads habe ich bislang keine relevanten Gefährdungen ermitteln können.


    Außerdem habe ich Medikamente und Medizinprodukte durcheinander geworfen. Deswegen auch die Frage nach der separaten Lagerung in Bezug auf Lebensmittel.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Der Nächste will dann eine Sonnebrille, weil er relativ viel im Außendienst ist. Kühlpads haben wir in den Erste-Hilfe Kästen. Für den Einsatz von Wärmepads habe ich bislang keine relevanten Gefährdungen ermitteln können.

    Moin Frank,


    da sind wir einer Meinung!!!!!!!!!

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • ist zum Kühlschrank und hat das Pad dann gekocht, bis die Folie ihren Geist aufgegeben hat und aufgeplatzt ist.

    Wer Kühlpads kocht, oder gekochte Kühlpads in den Verkehr bringt wird mit Schlägen auf den Hinterkopf nicht unter 3 Stück bestraft. :D


    Ich würde keine solchen Pads zur Verfügung stellen, Begründung habe ich ja in Beitrag 8 genannt.
    Wer welche im Betrieb vorhalten möchte kann sie ja mitbringen und dann im Notfall eben einen Kollegen beauftragen, der die Pads, sofern erforderlich, sinnvoll erwärmt und nicht zu Tode erhitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kühlkompressen haben wir keine. Sollte sich jemand etwas Zerren und Kühlung benötigen geschieht das klassisch mit nassen (Einmal-)Handtüchern.


    Die Kälte-Sofortkompressen dagegen kämen zum Einsatz, sollte sich jemand bei Tätigkeiten einen Finger oder Teile davon abreissen. Dann wird die Kältekompresse in den mit Wasser gefüllten Beutel gelegt, in dem der Beutel mit dem steril verbundenen Körperteil schwimmt.


    Manche legen die Kühlkompressen ins Gefrierfach und dann drohen bei unfachgemäßer Verwendung auch noch Erfrierungen.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)