Trailerstützen - Welche Prüfungsintervalle ?

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  • Hallo verehrte SiFa Kollegen,
    folgende Frage wurde bei uns vor kurzem aufgeworfen, zu der ich bislang keine befriedigende Antwort bekommen habe:


    Wir setzen bei uns für abgekoppelte LKW-Trailer, die an einem Verladedock zur Beladung bereit gestellt werden, sogenannte Trailerstützen ein. Hinsichtlich der Sichtprüfung vor jeder Verwendung ist soweit alles geregelt und es wird auch leidlich eingehalten, aber wie sieht es mit der Prüfung durch einen Sachkundigen aus, in einem (gesetzlich ?) festgelegtem Intervall.
    Zum Beispiel: Gemäß Vorschrift XY ist ein solches Arbeitsmittel alle 12 Monate zu prüfen.


    Im Moment ist das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geregelt und dokumentiert, aber ob es davon losgelöst noch einen spezifischen gesetzlichen Rahmen dazu gibt war nun die große Frage.



    Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar.




    Mit freundlichem Gruß
    Andreas
    (Curtis Newton)

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  • Hallo Curtis,


    als erstes wird in diesem Forum eine Vorstellung sehr gerne gesehen und von unschätzbarem Wert wenn du bei deiner Aufgabenstellung hilfreiche Unterstützung erwartest.
    Man will ja schließlich wissen welche Voraussetzungen du mitbringst...


    Als zweites: hast du schon den Hersteller kontaktiert? Er baut diese Dinger und wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit alle rechtlichen Voraussetzungen und Pflichten nennen können.


    Gruß!

  • Hallo,


    die Stütze wäre für mich ein Arbeitsmittel.


    Der Cheffe ist damit gem. BetrSichV verantwortlich. Je nach Lastspielen würde ich dann per GB einen Prüfintervall von 6 bis 12 Monaten festsetzen.


    Die Dinger sehen recht kernig aus. Eine Sichtprüfung über Abplatzer, Verformungen, Schweissnähte, etc., sagt dabei schon viel. Ein erfahrener Instandsetzer sollte die Aufgabe bewältigen (können). Vielleicht noch eine Lastangabe (WLL) und als Zeichen der Prüfung einen hübchen Aufkleber.


    Der genannte Tipp mit dem Hersteller ist gut. Wo sieht er Gefährdungen? Betriebsanweisungen durchsehen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo allerseits,
    erstmal Danke für das Feedback und Entschuldigung für die fehlende Vorstellung, hole ich am WE nach ... mea culpa.


    Noch ein paar Hintergrundinformation (auch hier mea culpa ... das war wahrlich etwas dünn was ich oben geschrieben habe): Beladung der Trailer mittels eines einfahrenden E-Staplers erfolgt mit mind. 2 Keilen, welche gegen die Fahrtrichtung angebracht sind, an einem Verladedock.
    Inkl. aktiver Bremse, zusätzlichen Schutzeinrichtungen wie Schlüsselbewährter Aufklapp-Poller vor dem Trailer, so das nicht angekoppelt werden kann um mit dem Trailer wegzufahren, während die Beladung läuft. Der Schlüssel vom Poller hängt am (inneren) Rolltor, welches zur Beladung offen sein muss, welches zudem mit einer Ampelanlage außen gekoppelt ist.
    Die Fläche vor dem Dock hat außerdem ein deutliches Gefälle zum Dock hin, ein wegrollen vom Dock ist ergo nicht möglich.




    Den Hersteller der Trailerstütze hatte ich kurz vor den Feiertagen angeschrieben, aber sicherlich hatte man aufgrund eben dieser Feiertage noch keine Zeit zu Antworten.


    Die Bedienungsanleitung war leider nicht vorhanden als ich danach gesucht hatte, ich habe ich aber mittlerweile tatsächlich online die passende gefunden (hatte vorher unter der falschen Begrifflichkeit gesucht).



    Und siehe da, folgender Hinweis war dort zu finden:
    8. Prüfung
    Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichenVerhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch einebefähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen (Prüfunggem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-Richtlinien89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssicherheitsprüfungnach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G 309-007).



    Eine Gefährdungsbeurteilung meines SiFa Vorgängers dazu konnte ich nicht finden, somit werde ich zusammen mit den Kollegen vor Ort eine neue erarbeiten.
    Eine zusammenfassende Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung für Lastaufnahmemittel / Arbeitsmittel zum Heben von Lasten liegt vor, allerdings waren die Trailerstützen dort nicht aufgeführt.



    Derzeit lassen wir die Trailerstütze einmal jährlich prüfen, mal sehen was die GefBU am Ende erbringt im Sinne der Prüffrequenz.



    Guten Rutsch und unfallfreie Grüße


    Andreas
    (Curtis Newton)

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  • Hallo,


    wir setzen solche und ähnliche Stützen seit längerem ein. Der Hersteller selber hat hier

    in der Bedienungsanleitung die jährliche Prüfung angegeben.

    Da diese auch von Fremdfahrern genutzt und nicht gerade liebevoll behandelt werden(bei jedem Wetter im Einsatz und draußen) ist diese auch sehr sinnvoll.


    Eine BA habe ich hochgeladen.


    Gruß


    Kai

  • Bin wieder im board.

    In diesem Falle könnten es sogar Lastaufnahmemittel sein.

    Daher auch die jährliche Prüfung laut Hersteller.

    Die Trailerstützen ist nur für die kurzfristige Nutzung ausgelegt, für die Trailerbeladung sollen Verladestützen/Gestelle unter dem Königszapfen genutzt werden, da diese auf vier Punkten auf festem Untergrund aufliegt.

    Vor allem sind diese stabiler und eine GB ist einfacher zu erstellen. Die HANDHABUNG durch Fremdfahrer sei dahingestellt.

  • Hallo Kai, vielen Dank. Habe unsere BA dementsprechend damit verglichen und es ist vieles identisch. Unsere ist jetzt direkt eine BA für Stützeinrichtungen.


    Viele Grüße

    Miguel

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


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  • Bin wieder im board.

    In diesem Falle könnten es sogar Lastaufnahmemittel sein.

    Daher auch die jährliche Prüfung laut Hersteller.

    Die Trailerstützen ist nur für die kurzfristige Nutzung ausgelegt, für die Trailerbeladung sollen Verladestützen/Gestelle unter dem Königszapfen genutzt werden, da diese auf vier Punkten auf festem Untergrund aufliegt.

    Vor allem sind diese stabiler und eine GB ist einfacher zu erstellen. Die HANDHABUNG durch Fremdfahrer sei dahingestellt.

    Hi, genau, bei uns sind die Stützen eher auf die kurzfristige Nutzung und als Behilfsmittel ausgelegt und angedacht. Die jährliche Prüfung ist auch von unserem Hersteller angewiesen und empfohlen.


    Viele Grüße und Danke!

    „Nur nicht überall das tötende Wort ‘Es geht nicht’ aussprechen!“ - Werner von Siemens


  • Bin wieder im board.

    In diesem Falle könnten es sogar Lastaufnahmemittel sein.

    Daher auch die jährliche Prüfung laut Hersteller.

    Die Trailerstützen ist nur für die kurzfristige Nutzung ausgelegt, für die Trailerbeladung sollen Verladestützen/Gestelle unter dem Königszapfen genutzt werden, da diese auf vier Punkten auf festem Untergrund aufliegt.

    Vor allem sind diese stabiler und eine GB ist einfacher zu erstellen. Die HANDHABUNG durch Fremdfahrer sei dahingestellt.

    Nein, Lastaufnahmemittel sind das nicht.


    Richtlinie 2006/42/EG:

    "Lastaufnahmemittel" ist ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile."

  • * So sehe ich das auch. Angaben des Herstellers beachten.

    ** Der Hersteller liefert Betriebsanleitungen. Die Betriebsanweisungen erstellt der Verwender. ;)