Sicherheitschuhe

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  • Hallo zusammen,


    bin in der Endphase der Ausbildung und habe eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
    Ich habe mir zu übungszwecken eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit angesehen.
    Es handelt sich hierbei um eine Reinigungsmaschine, sogenannte Scheuersaugautomaten (oft in Einkaufszentren zu sehen), und die dazugehörige PSA.
    In der Betriebsanleitung der Maschine werden Sicherheitsschuhe nicht erwähnt, aber in der Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterunterweisung wird das tragen von Sicherheitsschuhen vorgegeben.
    Meiner Meinung nach sollte der Nutzer Fußschutz tragen, denn die Maschine kann auch rückwärts fahren und der Bediener steht dabei direkt hinter der Maschine. Dabei könnte er die Füße unter die Maschine bekommen.
    Müsste es nicht auch in der Betriebsanleitung des Herstellers erwähnt werden und wenn ja sollte ich den Hersteller informieren?


    Vielen dank für eure Hilfe und weiterhin schöne Feiertage.


    Gruß Ilos

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  • Hallo,


    die Anleitung schreibt ein Mensch und die wird vielleicht noch über einen Übersetzungsrechner gejagt.


    Nichts desto, von vorne:
    Deine Maschine ist ein Arbeitsmittel. Völlig losgelöst von einer Generalbehauptung nach festem und soliden Schuhwerk (Arbeitsschuhe) mit gewissen Schutzwirkungen, sehe ich es so:
    Für dieses Arbeitsmittel ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat es zu checken und zu testen, Anweisungen und Einweisungen zu geben, passende Bediener auszuwählen und er hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Genau an dem Punkt hast du ja schon einiges festgestellt, gut.
    Wie kann man jetzt den evtl. Schaden für den Mitarbeiter (=Gefährdungen) abwenden?
    Klar, Maschine einmotten, umrüsten oder in Watte packen. Geht aber nicht. Für den Betrieb bleibt ein vertretbares Restrisiko übrig. Diese könnte man durch den Einsatz von Sicherheitsschuhen der Klasse .... nochmals vermindern.
    Das wäre dann ok. Und genau das steht u.a. in der GB.


    Die Betriebsanleitung des Herstellers ist die Gebrauchsanleitung. Dort SOLLTEN und KÖNNTEN Sicherheitshinweise für z.B. Schuhe drinstehen. Verpflichtend wäre das nicht. Verpflichtend ist für den Hersteller, also für den Inverkehrbringer, der Maschine eine CE. Wobei das keine Prüfung ist, sondern nur ein Willensbeweis des Herstellers frei nach dem Motto: Ich habe gem. aller Normen etwas gebaut und das garantiere ich mit einem Zettel!!! Das könnte Sicherheit bedeuten. Muss es aber nicht.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,


    Danke für die schnelle Antwort und hilfreiche Antwort.
    ich muss also in der Zukunft damit rechnen, dass nicht alle Gefährdungen vom Hersteller angegeben werden und die praktische Ausführung der Tätigkeiten für die Gefährdungsbeurteilung auschlaggebend sind.


    Danke und Gruß
    Ilos

  • Vor allem kann kein Hersteller vorhersehen, welchen Job das Produkt ausführen muss.


    Beispiel aus der Praxis: "Ameise" also MitgängerFFZ... Mitarbeiter klemmen sich regelmäßig die Finger. WTF? Gänge zu eng. Steht zwar auch in der "BGR" so, aber genau deswegen steht es da, weil nicht der Hersteller, sondern der Arbeitgeber für den Einsatz der Arbeitsmittel verantwortlich ist.


    Und... Steht in jeder Bedienungsanleitung der Bürostühle und elektrisch verstellbarer Schreibtische, dass sie keine Steighilfen sind...?

  • Müsste es nicht auch in der Betriebsanleitung des Herstellers erwähnt werden und wenn ja sollte ich den Hersteller informieren?

    Eine Kontaktaufnahme mit dem Hersteller schadet nicht, vielleicht wurde dort das entsprechende Risiko noch nicht erkannt.

    ich muss also in der Zukunft damit rechnen, dass nicht alle Gefährdungen vom Hersteller angegeben werden und die praktische Ausführung der Tätigkeiten für die Gefährdungsbeurteilung auschlaggebend sind.

    Warum macht man wohl eine Gefährdungsbeurteilung und schaut nicht nur einfach nach den Angaben der Bedienungsanleitung?

    Und... Steht in jeder Bedienungsanleitung der Bürostühle und elektrisch verstellbarer Schreibtische, dass sie keine Steighilfen sind...?

    Eigentlich sollten diese Dinge in der Bedienungsanleitung stehen, denn der Hersteller hat auch absehbaren Fehlgebrauch zu berücksichtigen. Allerdings wird man eben nicht jede Einsatzart, Verwendung und Fehlgebrauch in der Bedienungsanleitung vorfinden. Deswegen gibt es ja die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung vor Einsatz vor Ort.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,


    ich habe mich gewundert, denn Handschuhe werden aufgeführt und Sicherheitsschuhe nicht.
    Eure antworten machen dennoch Sinn.
    Vielen Danke


    Gruß Ilos

  • Hi,


    mittels CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller nach eigenem Ermessen, dass sein Produkt den grundlegenden Mindestanforderungen der EU bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß den für das Produkt relevanten europäischen Richtlinien entspricht.


    Es ist dem Hersteller verständlicherweise nicht zuzumuten, alle möglichen und unmöglichen Anwendungsfälle eines Produkts vorherzusehen und zu bewerten. Deswegen genügt ein Blick in die in der Betriebsanleitung aufgelisteten Gefahren nicht. Empfehlenswert ist, Rücksprache mit dem Hersteller zu halten, ob er die Thematik in seiner Risikoanalyse für die Maschine bereits behandelt hat. Aber maßgeblich ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsort für den sicheren Einsatz des Arbeitsmittels.


    schöne Grüße

  • Hallo,


    ok.


    Im Umkehrschluss erwarte ich vom Hersteller Hinweise auf Gefahren und Gefährdungen, die durch sein Produkt ausgehen.


    Wenn nicht er, wer dann, kennt das Ding besser?


    Logisch, das der Hersteller nicht jeden Anwendungsfall kennen kann. Damit meine ich nicht die normalen, sachlichen Anwendungen, sondern die der "Erfinder". Die kann zu 100% keiner vorhersagen. Die Zeit der Glaskugeln und im Umkehrschluss, der brennenden Haufen, ist ja irgendwie vorbei.


    Guten Rutsch!!!!!!!!!!!

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Danke für die Antworten,


    die Eintrittswahrscheinlichkeit ist höher als die Gefährdungen die in der Betriebsanleitung erwähnt werden. Deswegen habe ich mich auch gewundert, denn das war die Gefährdung die ich als erstes gesehen hätte. Ich habe aber vestanden das der Hersteller nicht muss aber meiner Meinung nach könnte, vor allem wenn es eine so offensichtliche Gefährdung ist.


    Gruß Ilos

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  • hallo illos,


    Die Verwendung von PSA ist oft gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Arbeitgeber sind in vielen Ländern dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter angemessene PSA tragen, wenn sie potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.

  • hallo illos,


    Die Verwendung von PSA ist oft gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Arbeitgeber sind in vielen Ländern dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter angemessene PSA tragen, wenn sie potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.

    Moin... Schau dir bevor du solche Sachen beantwortest mal das Datum an. steht immer kurz vor dem Anfang des letzen Beitrages.. Ich glaub, wenn ein Beitrag von 2018 ist... ist er alt. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike