Arbeitsunfall - Schneidzahn abgebrochen, aber keine Krankmeldung > Meldung als Arbeitsunfall?

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  • Hallo zusammen,


    nun ist meine letzte Prüfung zur Sifa gerade mal 2 Wochen her, auch dank der Unterstützung der Plattflorm hier, erfolgreich absolviert, taucht nun mein "erster" Fall bzw. Frage auf.


    Folgender Sachverhalt.


    ASA Sitzung bei einem Spediteur, hier wurde mir mitgeteilt, das ein gewerblicher Arbeitnehmer (An) beim Sturz während der Arbeitszeit (von außen einwirkendes unerwartets Ereignis) sich den Schneidezahn zur Hälft abgbrochen hat. Diesen hat er sich nun behandeln lassen, Abrechnung über seine Krankenkasse....?!


    Der Arbeitgeber (Ag) hat dies alles dokumentiert, jedoch nicht gemeldet da der An sich NICHT hat krankschreiben lassen. Somit muss der Ag dies auch nicht melden.


    Meine Frage nun, wäre es nicht ratsam dies der BG zu melden, auch schon hinsichtlich der evtl. Folgeschäden-/Kosten für den An?


    Der Ag möchte (so seine Aussage) dies natürlich nicht melden, da er der Meinung ist, das dann seine Beiträge steigen würden.


    Wie trete ich hier am besten dem AG/Kunden gegenüber?


    Freue mich auf eine Aussage, wäre gut, wenn ich dazu dann auch den passenden Link bekäme.


    Schöne Grüße


    Sped65

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  • Der Ag möchte (so seine Aussage) dies natürlich nicht melden, da er der Meinung ist, das dann seine Beiträge steigen würden.


    Wie trete ich hier am besten dem AG/Kunden gegenüber?

    Den Kunden fragen, ob ihm das Geld oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtiger ist!

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Den Kunden fragen, ob ihm das Geld oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtiger ist!

    Hallo zusammen,
    mit der Antwort ist weder dem Fragesteller noch dem "Zahnlosen" geholfen... :huh:


    Wenn der Unfall nicht meldepflichtig ist braucht auch nix gemeldet zu werden.
    Wenn der MA beim Zahnarzt auch gesagt hat, dass es bei der Arbeit passiert ist, rechnet der Zahnarzt sowieso mit der zuständigen BG ab. (ist dann im Interesse des Arztes, da die Verrechnungssätze besser sind als bei der Krankenkasse)
    Da erfährt´s die BG ohnehin, ob der AG das will oder nicht.
    Der Durchgangsarzt ist aus der Nummer eigentlich raus.

    • Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen sollen sofort einem Augen- bzw. HNO-Arzt vorgestellt werden. Diese gelten automatisch als Durchgangsärzte. Analoges gilt auch für Zahnärzte.

    Also zuerst mal rauskriegen, was der MA dem Zahnarzt gesagt hat und das der Unfall für später dokumentiert wurde.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Hallo
    eigentlich ein einfacher Sachverhalt.


    Der Unfall ist wegen fehlender AU von mehr als 3 Tagen grundsätzlich nicht meldepflichtig.
    Der Verunfallte ist darüber zu informieren, dass er bei Behandlung des Zahnes dem Zahnarzt sagen muss, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, bei welcher BG er versichert ist und somit der Verunfallte von Zuzahlungen befreit ist.


    Würde bspw. ein Implantat oder Krone gesetzt werden, rechnet der Arzt die Leisztungen ab und die BG würde diesen wegen Erbringung von Leistungen "meldepflichtig" machen und die Unfallmeldung beim Unternehmer anfordern.
    Also Unfälle werden auch, unabhängig der 3 Tages-AU, meldepflichtig wenn der UVT, Heilbehandlungen u.ä. übernimmt.


    Einfach nur abwarten.....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo zusammen,


    danke für die Info, das hilft mir doch weiter. Werde mit dem Ag / An mal Kontakt aufnehmen und mich erkundigen, der Rest ergibt sich dann automatisch.


    Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.


    Grüße


    Sped65

  • Den Kunden fragen, ob ihm das Geld oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtiger ist!

    mit der Antwort ist weder dem Fragesteller noch dem "Zahnlosen" geholfen...

    Das sehe ich anders. Der Arbeitgeber möchte offensichtlich hören, warum er den Unfall nicht melden muss. Dass er ihn nicht melden muss, ist unstrittig und wurde von @AL_MTSA ausführlich erläutert. Der Ansatz des Arbeitgebers ist schon mal falsch. Deswegen auch der Hinweis von mir. Da ist schon vor dem Unfall bei dem Arbeitgeber etwas schief gelaufen, denn offensichtlich wissen die Beschäftigten nicht, was sie bei einem Arbeitsunfall zu tun haben. Deswegen erst einmal Bewusstsein für die Fürsorgepflicht wekcne, und dann den Rest sauber abarbeiten, damit es dann so läuft wie von AL_MTSA beschrieben.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo zusammen, was aber wenn der Mitarbeiter dem behandelnden Arzt nicht gesagt hat das es ein Arbeitsunfall war.
    Kann man das im Nachgang noch klären und wenn ja wie geht man dann vor?


    Gruß Ilos

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  • Hallo,


    Grundsätzlich muss man Arbeitsunfälle mit länger als 3 Tage AU (der Unfalltag NICHT mitgerechnet) melden.
    Man darf aber auch alle anderen Melden.


    In diesem Fall würde ich dem AG/Kunden empfehlen den Unfall mit Rücksicht auf seinen Mitarbeiter zu melden.


    Link zum Thema:
    https://www.impulse.de/recht-s…nfall-melden/1015101.html

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Habe mal noch eine Frage zu diesem Sachverhalt. Ich hattevor einem Monat einen ähnlichen Fall gehabt. Ein Mitarbeiter hat sich „aus Versehen“ mit der Hand auf den Mund geschlagen und sich dabei einen Zahn abgebrochen. Das Gelächter der Kollegen konnte ich fast bis zu mir im Büro hören. Der Mitarbeiter wollte aus Scharm den Fall erst gar nicht melden. Habe dann auch gesagt das mindestens ein Eintrag ins Verbandbuch her soll.


    Frage, ich habe immer wieder ein Problem mit dem Wort „Arbeitsunfall“. Auch in Gesprächen mit der BG muss ich mich immer wieder wundern was am Ende gar kein Arbeitsunfall war. Stürzt eine schwangere Frau die Treppe hinunter,weil es ihr schlecht wurde. Kein Unfall.
    Zerrt sich jemand den Rücken, weil er z.B. einen schweren Gegenstand auffangen wollte der von einem Tisch unter viel. Kein Arbeitsunfall, da wohl Vorerkrankung und dies mit der Tätigkeit (auffangen eines zu schweren Teils) nichts zu tun hatte.
    Ein Mitarbeiter reißt sich beim Aufstehen eines Stuhls die Sehe am der Färse ab. Kein Unfall da Vorerkrankung wahrscheinlich.


    Jetzt stürzt jemand (nicht über einen Gegenstand!) und fällt auf den Mund. Ist das nun ein Arbeitsunfall? Den Fall den ich ganz oben genannt habe, haben wir schlussendlich auch nicht als Definition „Arbeitsunfall“ (auf ein einwirkendes Ereignis) gewertet. So schlimm es klingt, der Gebisszustand des Mitarbeiters war mehr als… Ein Abbrechen des Zahns kann alle Gründe haben. Nichtdestotrotz habe ich dem Kollegen geholfen und sage mir dass oll die BG selber klären. Wenn ich sehe was andere für Zähne ausgeben muss man sich die Frage stellen, ob es nicht schlecht wäre sich auch einen Zahn rauszuschlagen und einen Arbeitsunfall daraus zu machen.

    Gruß Stefan!

    Einmal editiert, zuletzt von schoettles ()

  • Hallo Shottles,


    Definition Arbeitsunfall: Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
    Ich würde hinter dem ersten Koma noch ein "plötzlich" einfügen. Wenn man die eigene Hand auf den Mund zukommen sieht und nicht ausweicht!!
    Wenn man sich selbst also einen Zahn ausschlägt ist das kein Unfall.


    Genauer findest du es hier: https://www.dguv.de/de/versich…arbeitsunfaelle/index.jsp

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Hi,


    Die Erstversorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann durch jeden Arzt in der Nähe erfolgen.

    Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen / Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn

    - die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder

    - die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder

    - Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder

    - es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.


    Die Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt entfällt gemäß dem Vertrag Ärzte / Unfallversicherungsträgern bei

    isolierten Augen- und/oder HNO-Verletzungen. In diesen Fällen darf der entsprechende Facharzt die Heilbehandlung eigenständig durchführen.

    Verletzungen der Hand einschließlich der Handwurzel und der die Hand versorgenden Sehnen und Nerven im Bereich des Armes, wenn es sich bei dem behandelnden Arzt um einen Handchirurgen i.S.v. § 37 Abs. 3 des Vertrags handelt.


    Nach dem Zahnarzt ist bei einem Zahnunfall somit ggf. der D-Arzt aufzusuchen, wenn eines der Anforderungskriterien für die Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt erfüllt wird.


    schöne Grüße

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  • Unsere TAP der BG sagte bei seinem letzten Besuch bei uns, dass man am besten jeden Fall der Richtung Arzt Besuch geht meldet (egal ob meldepflichtig oder nicht).


    Er sagte, dass er ohnehin nach neusten Regelungen die Sache auf den Tisch bekommt, sobald ein Arzt an die Sache rangeht.


    Umso einfacher ist es für die TAPs, wenn sie direkt die Meldung vorliegen haben und dann darin steht " - kein meldepflichtiger Unfall - "

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Unsere TAP der BG sagte bei seinem letzten Besuch bei uns, dass man am besten jeden Fall der Richtung Arzt Besuch geht meldet (egal ob meldepflichtig oder nicht).

    Machen wir auch so . Das erspart zusätzliche Nacharbeit die meist umfangreicher ist wie die Unfälle zu melden die zwar nicht Meldepflicht sind aber wo eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wurde.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.


  • Definitiv der BG melden da diese sonst die Kosten nicht begleicht. Ausschlaggebend ist, ob der AN zu dem Zeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachging (also kein Gang zur Toilette z.Bsp) und nicht die Definition eines Arbeitsunfalls.


    Fallbeispiel:


    MA beugt sich unter seinen Schreibtisch um seine Sicherheitsschuhe für den Gang in die Fertigung hervorzuholen. Beim "wieder hervorkommen" streift ein Ohr den Schreibtisch und die Brille fällt herunter und ist beschädigt. Keine Verletzung, keine Krankmeldung. Keine Fehltage.

    Arbeitsunfall oder nicht? Wird die Brille ersetzt oder nicht?


    Um es kurz zu machen: Die Brille wurde ersetzt


    Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich dir den für euch zuständigen Sachbearbeiter der BG anzutelefonläuten und mit ihm zu reden.

    Das sind zumeist ganz nette Menschen deren vorstehende Aufgabe es ist den Unternehmer zu unterstützen. Bestraft wird nur bei Unbill des Unternehmers.

    Was der AG dazu meint ist völlig unerheblich. Es ist ziemlich mies den AN (vorausgesetzt es ist bei einer versicherten Tätigkeit passiert) auf den Kosten sitzen zu lassen.


    Der "Unfall ist zwar nicht meldepflichtig aber melden kann man auch ohne Pflicht und soviel ich weiss belastet das auch nicht den AG. Aber auch das kann dir der freundliche von der BG gleich sagen


    Grüßlä


    Edith: Uppps, iss ja schon ein Jahr alt. Bitte als erledigt? setzen


    Einmal editiert, zuletzt von tunix ()

  • Ohje der Fall liegt jetzt schon etwas zurück. Ich kann nur sagen das der Fall natürlich der BG gemeldet wurde. Am Ende muss ich aber sagen das ich keine Infos erhalten habe ob diese den Fall als Arbeitsunfall angenommen haben. Wir selber haben den Fall intern nicht weiter bearbeitet.

    Gruß Stefan!

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