Wann ist ein Stoff ein Gefahrstoff

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  • Hallo allerseits,


    mir sind grundsätzlich die Kriterien bekannt, die einen Stoff zu einem Gefahrstoff machen.


    Die Gefahrstoffverordnung §2 sagt:


    Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind
    ……


    5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

    Nun habe ich ein Gemisch mit verschiedenen Gefahrstoffen, die aber in Konzentrationen enthalten sind, die nach CLP nicht zu einer Einstufung des Gemischs führen. Ich habe 3 Inhaltsstoffe mit einem AGW und der Hersteller gibt für das Gemisch einen AGW von 10 mg/m³ (ermittelt nach der RCP Methode).


    Mein Gefahrstoffverzeichnis (wir legen alle Stoffe an egal ob Gefahrstoff oder nicht) möchte jetzt wissen Gefahrstoff oder Arbeitsstoff? Was ist es denn nun?


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • In der Praxis ist für mich ein "Gefahrstoff", ein Stoff, dessen Menge ich zu minimieren/substituieren versuche, und/oder dem ich eine Maßnahme zuordne. In diesem Sinne kann auch Wasser ein Gefahrstoff sein (außer solche Dinge wie "ertrinken" oder Verletzten durch Wasserstrahl...).


    Ob GefStoffV oder Sonstiges eine Rolle spielen, ist für mich sekundär. Ich will meinen Kram nicht auf fünf verschiedene Hochzeiten verteilen. Für Wasser haben wir ja auch Grenzwerte der Exposition (nicht aber der Konzentration...).


    Darüber hinaus - Entscheidungsfrage: führe ich auch Stoffe - Arbeitsstoffe - ohne Maßnahmen im Gefahrstoffkataster? Das ist nur bei "drohenden" Audits nötig. Auditor hat keine Ahnung, und ich kann ihm dann zeigen, dass wir den Stoff gecheckt haben. Wenn ich recht überlege, ist kaum ein Stoff in Verwendung, den man ohne Maßnahmen/Minimierungsversuchen aus gesundheitlichen Gründen verwenden könnte... Der gute, alte Paracelsus hat auch schon in dieser Richtung gedacht...: "Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei."


    Und - die GefStoffV § 6, Abs. 10 verurteilt das Unternehmen ohnehin zur dauerhaften Aufmerksamkeit. Insofern ist de facto jeder Stoff als potentieller Gefahrstoff im Auge zu behalten... Wer weiß, vielleicht erhöht Kochsalz den Blutdruck auch beim Umfüllen...? Fragen über Fragen.... Manche nicht GANZ ernst gemeint :)

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • der Hersteller gibt für das Gemisch einen AGW von 10 mg/m³ (ermittelt nach der RCP Methode).


    Mein Gefahrstoffverzeichnis (wir legen alle Stoffe an egal ob Gefahrstoff oder nicht) möchte jetzt wissen Gefahrstoff oder Arbeitsstoff? Was ist es denn nun?

    Anhand des Kriteriums AGW ist es meiner Meinung nach ein Gefahrstoff. Ob allerdings daraus Handlungsbedarf entsteht erfährst Du anhand Deiner Gefährdungsbeurteilung.
    Bei ansonsten nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten, die aber Gefahrstoffe enthalten bzw. denen AGW zugeordnet sind, wirst Du in der Regel erst handeln müssen, wenn häufig und mit großen Mengen damit umgegangen wird und somit eine höhere Exposition zu erwarten ist. Ebenso kann häufiger Hautkontakt kritisch sein, den wird man aber im gewerblichen Bereich üblicherweise vermeiden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Und nicht zu vergessen: DME, Schweißrauche...........und ja..auch Wasser kann ein Gefahrstoff sein.

    Das ist mir alles klar.


    Es ging mir nur um die Frage: ist das Zeug aufgrund der Inhaltsstoffe mit AGW ein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung.


    Wir haben momentan 1486 Stoffe und Gemische in unserem Verzeichnis, davon sind 1076 als Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet. Da müssen wir einfach priorisieren und Stoffe die nicht als Gefahrstoff eingestuft sind landen erst mal etwas weiter hinten.


    Und nein, ich kann die Menge nicht reduzieren, da wir einen nicht unerheblichen Teil davon herstellen.

    Anhand des Kriteriums AGW ist es meiner Meinung nach ein Gefahrstoff.
    ..........

    Danke, so hab ich es jetzt auch eingestellt



    .............
    Ob allerdings daraus Handlungsbedarf entsteht erfährst Du anhand Deiner Gefährdungsbeurteilung.Bei ansonsten nicht kennzeichnungspflichtigen Produkten, die aber Gefahrstoffe enthalten bzw. denen AGW zugeordnet sind, wirst Du in der Regel erst handeln müssen, wenn häufig und mit großen Mengen damit umgegangen wird und somit eine höhere Exposition zu erwarten ist. Ebenso kann häufiger Hautkontakt kritisch sein, den wird man aber im gewerblichen Bereich üblicherweise vermeiden.

    Ja, das ist mir klar




    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Astrid,


    ich habe mich oft bei Gemischen an der Nummer 4 des § 2 "Begriffsbestimmungen" orientiert;
    so (un)gefährdend wie z. B. der bekannte Nuss-Nougat-Brotaufstrich :D dann kein Gefahrstoff - ansonsten Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis. Wenn eine maßgebliche Komponente (Stoff) einen AGW aufweist - wie bei dir, sähe ich das Gemisch auch als Gefahrstoff.


    Die Nr. 5 beinhaltet nur Stoffe mit zugewiesenem AGW - ermittelte Gemisch-AGW nicht inbegriffen.


    Du kennst sicherlich die Gemischbestandteile, da ließe es sich nachsehen bis zu welcher Konzentration der maßgebliche Gemischbestandteil wie zu kennzeichnen ist; der Gemisch-RCP-AGW muss ja irgendwo eine Basis haben.
    Ggf. hilft ein Kontakt mit dem Hersteller - nicht richtige Kennzeichnungen kommen ja vor, hatte ich zuletzt bei Etikettenlösern.


    mfg.

    Uwe

  • Die Nr. 5 beinhaltet nur Stoffe mit zugewiesenem AGW - ermittelte Gemisch-AGW nicht inbegriffen.

    Kohlenwasserstoffgemische haben einen gelisteten AGW nach TRGS 900 (Liste 3). Dort wird dann der Bezug zum RCP aufgezeigt und dieser in 2.9 näher dargestellt. Für mich ist dies ganz eindeutig ein zugewiesener AGW. Aufgrund der variablen Zusammensetzung dieser "Lösemittelgemische" ist überhaupt kein einheitlicher AGW festlegbar, sondern es muss eben über das RCP Konzept ermittelt werden. Allerdings für einen Wert von 10mg/m³ nach RCP muss da ein Stoff mit verdammt niedrigem AGW enthalten sein, das ist verdächtig und der Wert müsste eigentlich nach TRGS 900 auf 25mg/m³ aufgerundet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.