Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber ist im Bereich des mobilen Wegebaus tätig, sprich temporäre Fahrstrassen für Bauvorhaben im Freileitungsbau, Windkraftanlagen etc.
Zusätzlich befinden sich auch einige Panzerbrücken aus alten russischen Armeebeständen im Vermietpark. Diese wurden auch in der NVA eingesetzt, vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen Zeitzeugen
Da es für diese Brücken keinerlei Dokumentation gibt und das einzige Schriftstück was ich dazu auftreiben konnte eine Beschreibung der NVA aus dem Jahr 1980 ist, habe ich zunächst eine CAD-Zeichnung anfertigen lassen und die Tragfähigkeit von einem Statiker berechnen lassen. Nun die Frage: Da meine Firma Inverkehrbringer einer Maschine (?) ist, benötige ich dann auch zwingend eine CE-Konformität???
Danke schonmal im Voraus!