Büroräume in Mietwohnung - was beachten?

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  • Guten Morgen,

    ich habe gerade die Information bekommen, dass eine Außenstelle von uns in neue Räumlichkeiten ziehen muss. Bis Freitag soll eine Entscheidung getroffen werden, ob die neuen Räumlichkeiten geeignet wären. Ich habe vom ganzen Vorgang erst heute erfahren, nachdem sich jemand errinnert hat, dass eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten im Vorfeld erstellt werden muss.

    Wenn ich Glück habe, kann ich Freitag in die Wohnung, um mir ein Bild zu machen und dann zumindest eine mündliche Rückmeldung geben.
    Folgende Fakten sind bekannt:

    - Mehrparteienhaus/Innenstadt.
    - Im EG ist ein Gewerbelokal.
    - Die freie Wohnung wäre im 1. OG.
    - 4 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Gäste-WC.

    Hier sollen 3 Bildschirmarbeitsplätze für den Allgemeinen Sozialen Dienst eingerichtet werden. Kundengespräche werden ebenfalls ausgeführt.

    Die notwendigen Gegebenheiten für die Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze (insbesondere Raummaße, Sonnenschutz etc.) ist klar.
    Fluchtwegkennzeichnung und Feuerlöscher nachrüsten ist ja kein großer Akt. In Mietwohnungen geht die Wohnungstür (Fluchtweg) ja in der Regel nach innen auf, also gegen die Fluchtrichtung. Ist das in solchen Fällen zulässig/geduldet? Was ist mit einer Notbeleuchtung im Treppenhaus? Die Tür zum Treppenhaus wird ja auch keine Brandschutztür sein?

    Worauf ist sonst noch zu achten? Unser Brandschutzbeauftragter ist aktuell nicht verfügbar.

    Danke im Voraus!

    Gruß Roland

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  • Ich würde mich zuerst erkundigen, ob die Wohnung überhaupt nach Baurecht als Gewerberaum nutzbar ist. Oft existiert ein Änderungsverbot oder es gibt entsprechende Auflagen für gewerbliche Nutzung wie z.B. eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde mich zuerst erkundigen, ob die Wohnung überhaupt nach Baurecht als Gewerberaum nutzbar ist. Oft existiert ein Änderungsverbot oder es gibt entsprechende Auflagen für gewerbliche Nutzung wie z.B. eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen.

    Eine Beantragung der Nutzungsänderung soll über die Vermietering erfolgen. Der Antrag würde hier dann aber eine Abteilung weiter eingehen. Von daher seh ich hier weniger Probleme.

    Gruß Roland

  • Interessant wäre auch, wem gehört das Mehrparteienhaus? Hat es einen Eigentümer oder mehrere? Bei einem dürfte es einfach sein, bei mehreren muss die Gemeinschaft entsprechend zustimmen, das kann dauern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Fluchtwege gibt es in der Wohnung nicht. Bürotüren gehen ja auch nach innen auf, warum? Weil sie sonst den Fluchtweg blockieren. Voila... Wohnungstür==Bürotür.

    Brandschutz == Vermietersache. Um Deinen Pflichten nachgehen zu können, brauchst das Brandschutzkonzept. Dann tust Du, was da drin steht. Wahrscheinlich nichts. Bei drei Arbeitsplätzen mit normaler Brandgefährdung unterscheidet sich die Nutzung nicht wesentlich von Privatnutzung, ich würde da keine großen Sorgen haben. Mein erster SiFa-Job war in so einer Umgebung. War OK. Nicht vergessen die Prüfungen nach BetrSichV zu organisieren bzw. nachzuhalten (Prüfung Aufzug, Brandschutztüren des Gebäudes usw.)

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  • Interessant wäre auch, wem gehört das Mehrparteienhaus? Hat es einen Eigentümer oder mehrere? Bei einem dürfte es einfach sein, bei mehreren muss die Gemeinschaft entsprechend zustimmen, das kann dauern.

    Das ganze Gebäude gehört einer "Vermieterin".

    Fluchtwege gibt es in der Wohnung nicht. Bürotüren gehen ja auch nach innen auf, warum? Weil sie sonst den Fluchtweg blockieren. Voila... Wohnungstür==Bürotür.

    Brandschutz == Vermietersache. Um Deinen Pflichten nachgehen zu können, brauchst das Brandschutzkonzept. Dann tust Du, was da drin steht. Wahrscheinlich nichts. Bei drei Arbeitsplätzen mit normaler Brandgefährdung unterscheidet sich die Nutzung nicht wesentlich von Privatnutzung, ich würde da keine großen Sorgen haben. Mein erster SiFa-Job war in so einer Umgebung. War OK. Nicht vergessen die Prüfungen nach BetrSichV zu organisieren bzw. nachzuhalten (Prüfung Aufzug, Brandschutztüren des Gebäudes usw.)

    Dann lass ich den ganzen Brandschutz Brandschutz sein und schreibe nur einen entsprechenden Vermerk.
    Ist ja dann wirklich nicht viel zu prüfen...Treppenstuffen wollte ich eigentlich auch nicht nachmessen^^

    Gruß Roland

  • Hallo,

    Eine Beantragung der Nutzungsänderung soll über die Vermietering erfolgen. Der Antrag würde hier dann aber eine Abteilung weiter eingehen. Von daher seh ich hier weniger Probleme.

    Wenn keine Forderungen kommen sicherlich.
    Und Brandschutz = Vermietersache, da kommt es im wesentlichen
    auf den Vertrag an und kann nicht pauschal beantwortet werden.

    Ergänzend noch: Der Mietvertrag berechtigt nicht zur einer nicht
    rechtskonformen Nutzung. Diese ergibt sich erst aus der
    genehmigten Nutzungsänderung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (12. Dezember 2018 um 11:38)

  • Danke euch für die Antworten! Aufgrund "höherer Gewalt" hat sich die Nutzung der Räumlichkeiten erledigt.

    Na dann.....
    Allerdings würde ich gerne noch was zum Brandschutz sagen.....

    Dann lass ich den ganzen Brandschutz Brandschutz sein

    So einfach würde ich es mir nicht machen .... Hier würde ich trotzdem gewisse Vorgaben machen wie z. B.
    - Regelung zum nutzen von privaten Elektrogeräten
    - Verhalten im Brandfall
    - usw.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,

    in der Tat, das ganze geht aber auf die Antwort von einem User
    (Beitrag 5) zurück. Wo leider wieder u.a. pauschalierte Aussagen
    getroffen werden, die man so aber nicht auf den Einzelfall
    übertragen kann.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010