Hallo zusammen,
anbei ein Urteil zur Handynutzung was einen Unfall auslösen kann.
Die Berufsgenossenschaft erhielt vom zuständigen Ordnungsamt Unterlagen zum Unfallhergang. In diesen waren die Auswertungen einer Videoaufzeichnung sowie Zeugenaussagen enthalten, aus denen sich jeweils ergab, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert hatte. Daraufhin lehnte es die Beklagte ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.
https://www.weka.de/arbeitssch…dynutzung&chorid=02041689
(SG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.10.2018, Az. S 8 U 207/16, Abruf-Nr. 205665; nicht rechtskräftig).