Erster Fluchtweg

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  • Hallo Sifas.
    Ich hatte gestern meine zweite Begehung einer Niederlassung.
    In der habe ich folgende Thematik.
    Ca.70m2 Grosse Galerie im Lager mit Zugang über eine 1,2m breite wendeltreppe.
    Jetzt befinden sich da oben ausser den Reifen die über eine übergabestelle per Stapler hoch kommen auch noch 2 kleine umkleideräume für je 6 Personen.


    Da es nur die wendeltreppe und die übergabestelle gibt habe ich das fluchtwegproblem.
    Wo oder wie seht ihr den
    Erster Fluchtweg.



    Gruss Bernd |?

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

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  • Ich bezweifle, dass wir um einen Anbau einer neuen Treppe kommen.


    Da es nach Außen wegen einer LKW Zufahrt nicht geht, muss der Platz innengeschaffen werden.


    Wenn jetzt die neue Treppe installiert ist, muss dann ein zweiter Fluchtwegvorhanden sein?
    Wenn ja, kann der auch über die Übergabestelle per Korb oder einer Steigleiter verfolgen?


    Gruß Bernd

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Hallo,


    mit Verlaub, warum suchen Sie sich nicht fachliche
    Hilfe von einem Brandschutzbeauftragten oder Brandschutz-
    Sachverständigen vor Ort? Hier wird man Ihnen kaum helfen können,
    alleine weil die örtlichen Verhältnisse nicht bekannt sind.
    Und jede fehlende Information kann zu einer falschen -gefährlichen
    und nicht rechtskonformen- Antwort führen.


    Selbstverständlich brauchen Sie einen zweiten Fluchtweg.
    Ob dieser u.a. über die Geräte der Feuerwehr erfolgen kann,
    kann man so nicht sagen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Eine anleiterbare Stelle reicht, oder eine normale Steigleiter. Im Normalfall. Trotzdem: erst eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung Brandschutz einholen (extern), dann Maßnahmen festlegen. Die Reihenfolge haben wir ja gelernt :)

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Was sagt denn die für diese Frage passende "Technische Regel für Arbeitsstätten?"

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Erst einmal muss ermittelt werden, ob sie anwendbar ist. Man kann ja jede Abweichung kompensieren... Theoretisch....

    Na da bin ich aber mal gespannt......

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Moin,

    Was sagt denn die für diese Frage passende "Technische Regel für Arbeitsstätten?"

    ASR A2.3 sagt:


    Fahrsteige, Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern undSteigeisengänge sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges nicht zulässig.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Hallo,

    Eine anleiterbare Stelle reicht,

    Da geht es schon los.... :whistling:


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Äm
    Azrazr meint die anleiterbare Stelle für den zweiten Fluchtweg.


    Für den Ersten muß eine andere Lösung her. (neue Treppe mit geradem Verlauf)


    |?:138:

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Hallo,

    Äm
    Azrazr meint die anleiterbare Stelle für den zweiten Fluchtweg.

    Ja, hoffentlich. Und selbst wenn er das so gemeint hat, ist es
    fragwürdig. Man sollte hier einfach aufpassen was und wie man es
    postet. Nicht das am Ende hier falsche oder verkürzte Antworten zu
    lebensgefährlichen Situationen führen.


    Ist nicht böse gemeint, man sollte sich aber immer überlegen, wo
    wir hier sind und um was es geht....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Hallo,


    mit Verlaub, warum suchen Sie sich nicht fachliche
    Hilfe von einem Brandschutzbeauftragten oder Brandschutz-
    Sachverständigen vor Ort?

    hier stimme ich Simon voll und ganz zu.


    Es müssen auch die MBO 2002, IndBauR der Länder und evtl. wenn vorhanden das Brandschutzkonzept mit betrachtet werden.


    Gruß
    Pierre

  • Hi,


    das Thema sollten Sie mit einem lokalen Brandschutzsachverständigen klären.
    Baurecht ist Ländersache, da gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorstellungen. Ist es so der genehmigte Zustand
    oder wurde hier nachträglich was geändert?
    Was sagt das Brandschutzkonzept dazu aus? Ist der Punkt darin angesprochen und geklärt?
    Wie sieht es der verantwortliche Bearbeiter von der Brandschutzdienststelle, er kann auch ein guter Ansprechpartner dazu sein.
    Einfach mal für eine Begehung (die normalerweise regelmäßig stattfinden soll) einladen und das Thema ansprechen


    grüße
    bf