Lichtschranken werden nicht mehr geprüft....folgen ?

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  • Hier mal ein Hilfeschrei einer angehenden SIFA,


    Situation:
    Bei einer Begehung ist aufgefallen, das die Lichtschranken einen abgelaufenen Prüfstempel haben.


    Auf Nachfrage dann folgende Antwort erhalten:
    Die überprüfende Firma nimmt keine Prüfungen an den Lichtschranken mehr ab, da die Lichtschranken umgangen werden könnten (nicht mehr Stand der Technik !?).
    Seit dem tut sich nichts, da die Kosten hierfür als zu hoch erachtet werden (alles nur Hörensagen aber es macht mir Angst...)


    Möchte hier schnelles Handeln auslösen und das scheint nur mit...
    Wie kann ich hier die Dringlichkeit mittels TA's Vorschriften und Gesetzen untermauern ?


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Moin Heinz,
    wenn die Lichtschranken umgangen werden können ist das doch ein guter Hinweis für Dich. Diese Lücke muss geschlossen werden! Sieh es als einen Verbesserungsvorschlag an.


    Wenn diese Lücke geschlossen ist, dann müssen auch wieder zwingend die Lichtschranken geprüft werden. Thema zu Ende.



    Mich wundert es, dass die Prüfung der Lichtschranken vorgeschrieben ist und das sie teuer ist. Wenn ich von einer Maschine mit Drehtisch ausgehe reicht meines Erachtens ein Funktionstest. Aber da fehlen mir die Infos, was Du hast und wie eine solche Prüfung aussieht...



    Grüße,
    Holger

  • Hallo Holger,


    danke dir erst einmal für dein Stadement !


    Aufgefallen ist mir diese Problematik bei einer Begehung.
    Eine Lichtschranke hatte ein gelbes Prüfetikett und an einer anderen Anlage fehlte ein solches.
    Nach Rücksprache, kommt die zu Prüfende Firma 1 x im Jahr und vergibt neue Prüfetikette.


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Moin Heinz,


    egal jetzt, ob geprüft oder nicht, wenn man hier etwas umgehen kann und so in einen Gefahrenbereich kommt, dann heisst das:


    Gefahr im Verzug!!! Bei automatischen Maschinen ist das ein No-Go und somit ein STOPP.


    Schaue hierzu, leider kein link, den schwarzen Freitag von der Suva an.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann & Claus72,


    gerade den Film geschaut, sehr Eindrucksvoll !


    Kann den Film leider nicht per Mail in der Firma versenden. Werde den Link aber mal den Verantwortlichen zukommen lassen.


    Danke Euch für Euer Stadement ! ! !


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hallo Heinz,
    klingt für mich wie ne faule Ausrede. Daß die Lichtschranken umgengen werden könnten hat ja nichts mit der Sicherstellung der Funktion zu tun. Wär ja so daß ein Auto nicht mehr repariert werden würde weil auch jemand ohne Führerschein es betreiben könnte. Die Fachfirma soll die Funktion sicher stellen.
    Die Lichtschranken haben die Funktion Menschen davon abzuhalten sich zu gefährden, sich zu verletzen oder sich umzubringen. Wenn ein Vorgesetzter sagt, die Kosten wären zu hoch, dann versteh ich nicht was dieser mensch auf dieser überbezahlten Funktion macht?!
    Forsche nach! Gerüchte und Hörensagen bringen nichts! Frag die überprüfende Firma direkt! Lass es Dir schriftlich geben (nicht anrufen!)! Fordere eine schriftliche Stellungname vom Vergesetzten. Und bis dahin entweder still legen oder Sicherungsmaßnahmen ergreifen, die ein Umgehen unmöglich machen! Und wenn du da einen Zaun hinnageln läßt!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,


    danke dir für deinen Beitrag zu meinem Problem.


    als FASI eine Maschine stilllegen, da sehe ich keine Möglichkeiten.
    Habe eine Umzäunung als alternative Sicherungsmaßnahmen vorgeschlagen aber auch da bleibt die Frage, was den ehr Stand der Technik wäre....


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • als FASI eine Maschine stilllegen, da sehe ich keine Möglichkeiten.

    Ich würde den direkten betrieblichen Vorgesetzten, der für die Maschine zuständig ist, entsprechend informieren. Reagiert er nicht, geht es eben in der Kette nach oben im Zweifelsfall bis zur Geschäftsführung.
    Stillegung durch die SiFa ist meiner Meinung nach durch §9 Abs. 2 ArbSchG gedeckt.

    aber auch da bleibt die Frage, was den ehr Stand der Technik wäre....

    Das kann bestimmt der Hersteller mitteilen. Mit dem sollte eh zusammen gearbeitet werden, wenn man die Maschine auf den Stand der Technik bringen möchte.
    Bis dahin würde ich aber auf eine Überprüfung der Lichtschranken bestehen. Das ist für mich eine prüfpflichtige Sicherheitseinrichtung. Dann parallel dazu eben die Nachrüstung oder alternativ organisatorische Maßnahmen angehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,


    danke dir für deinen Beitrag zu meinem Problem !


    Der §9 Abs.2 ArbSchG ist ja so ein "Jedermann" Paragraph und ja, der müßte Greifen !?


    Der Hersteller der Lichtschranke hat bei der letzten Prüfung das Prüfsigel nicht vergeben, da Er Umgehungsmöglichkeiten sah.
    Die Vorgeschlagene Maßnahme, des Herstellers der Lichtschranke,wurde halt aus monetären Gründen nicht aufgegriffen...oder halt noch nicht....


    Habe hier jetzt alles in alle Richtungen kommuniziert und warte auf Action....


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hallo Heinz,


    hier noch eine DGUV-Info zum Thema


    https://www.dguv.de/medien/fb-…tsch/085_bws-pruefung.pdf

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Tanzderhexen,


    habe den Link gerade überflogen und muß das erst noch mal in Ruhe lesen aber es scheint zu passen.


    Danke dir für den Link !


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Hallo Frank,


    danke dir für deinen Beitrag zu meinem Problem.


    als FASI eine Maschine stilllegen, da sehe ich keine Möglichkeiten.

    Warum nicht ? Mache ich auch wenn ich die Faxen dicke habe, ich bin aber nur ein einfacher Elektriker ohne irgendwelche Befugnisse. Allerdings habe ich ein Schloss, ein Schlüssel und nen Papier ( welches dann gestützt durch Normen und evtl Protokollen der Prüffirmen gestützt wird ) was der Vorgesetzte in entsprechender Funktion dann gegenzeichnet und damit ein verantwortlicher die Mängel zur Kenntnis nimmt und handeln sollte.


    Bis dato bin ich nicht gekündigt worden und außer ein wenig grummeln ist auch nichts gekommen. Dafür wurden die Mängel i.d.r umgehend abgestellt.


    Das das Thema nervend ist kennen wohl viele

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Heinz,


    ob Du eine Anlage stilllegen kannst, oder musst, liegt zum allergrößten Teil daran wie stark die Gefährdung und die zu erwartende Verletzung ist. Du schreibst leider nicht was es für eine Anlage ist und was passieren kann.
    Bei kleiner Gefährdung würde ich den für die Maschine Verantwortlichen darauf hinweisen, dass die Maschine innerhalb einer sinnvollen Frist geprüft sein muss und die das Umgehen der Sicherheitseinrichtungen ausgeschlossen werden muss.


    Bei starker Gefährdung abschalten. Begründung: Du bist eingestellt um zu Beraten - wirst Du über einen Fehlstand informiert, agierst jedoch nicht und ein Unfall passiert - wirst auch Du zu Gericht bestellt. Natürlich muss Deine Begründung sicher sein.


    Die oben angeregte Alternative - lass die Maschine von dem Verantwortlichen bewerten (mit Zeitvorgabe). Ist dies für dich nachvollziehbar und entspricht dem Schutzlevel der Maschine dann ist alles in Ordnung. Wurden Prüfungen nicht durchgeführt und können Schutzeinrichtungen umgangen werden. Sicher nicht.


    Nochmals die Frage: ich keine eine Prüfung der Lichtschranke nicht - worauf beruht diese Aussage? Anhand einer Gefährdungsbeurteilung kannst Du definieren, dass die Lichtschranke in regelmäßigen Abständen durch dich auf Funktion geprüft wird, wenn das Umgehen unterbunden wird. --dies ist der diplomatische Ansatz...



    Grüße,
    Holger

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  • Guten Morgen Holger,


    danke dir für deine interessierte und hilfreichen Zeilen.


    Eine starke Gefährdung liegt nicht vor.


    Unsere Lichtschranken werden 1 x im Jahr vom Hersteller geprüft und mit einem Prüfetikett versehen.



    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Lichtschranken usw baut man aber selten auf wenn nur geringe Gefährdungen vorliegen, irgendwie fehlt uns bzw mir das gesamt Bild dazu

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Dierk,


    verstehe dich aber da dies ein offenes Forum ist, kann ich hier nicht konkreter werden und Daten bzw. Firmennamen nennen.


    Eure Hilfe hier, hat mir aber schon sehr geholfen und ich denke, das ich die Problematik bald schon Geschichte sein wird !


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach