GBU Arbeitsmittel

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • ANZEIGE
  • Hallo,
    für einfache Arbeitsmittel habe ich es mir leicht gemacht und auf der Betriebsanweisung eine Risikobewertung eingetragen. Also ein Dokument Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung in einen.
    Bei unseren Technischen Aufsichtbeamten ist es ohne weiteres durchgekommen. Es vereinfacht die Arbeit und wird besser von den Kollegen angenommen, da nicht so viel Papier durchgearbeitet werden muss.
    Anbei ein Muster!
    LG guntersteffen

  • Hallo guntersteffen,
    dann hast Du aber zusätzlich zu den drei farbigen Punkten noch eine ausführlichere Version? Weil so sagen die drei Punkte ja nichts aus. Klar Arbeitsmittel sind sicher wenn sie so bedient werden, wie es in der Bedienungsanleitung steht.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • @azrazr


    die Maschine mit den 900 db(A) möcht ich sehen :D


    Ich denke, du hast eine 0 zuviel......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ich glaube, die 900 dBA sind nicht der einzige Klops im Text :)


    Ich habe schnell etwas eingetippt, um keine "richtigen" Inhalte zu posten - mit dem Versuch, etwas zum Schmunzeln beizutragen.


    Hochnotpeinlich: die Einheit der Schalleistung ist WATT! Auch das noch - und DAS ist mir durchgerutscht! Lass ich aber mal so stehen - egal.


    HINWEIS: Schalleistung/Schalleistungspegel sind für das Arbeitssystem wertlose Informationen. Sie sind wertlos, weil sich daraus NICHTS ableiten lässt (z.B. auch nicht die Ausbreitungsrichtung des Schalls/Lärms). bei der Suche nach leisen Maschinen dient diese Angabe (Schalleistungspegel) meist dazu, insgesamt leisere Maschinen zu beschaffen - aber was, wenn die Bedieneinheit der Maschine so gebaut ist, dass der Mitarbeiter vom Lärm wirksam abgekoppelt ist, z.B. durch eine Kabine oder eine Hülle - gegen eine Maschine, die zwar insgesamt leiser ist, aber diese Funktion nicht bietet? Die Schalleistung bleibt 100% erhalten, die Lärmbelastung ist aber gering(er).


    Also die 900 db(A) sind ein Doppelscherz.


    Für 900 dB(A) Schalleistungspegel bräuchte man übrigens 1 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 W, das wäre die Gesamtenergie von 10 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Sonnen der Sorte unserer Sonne, wenn sie zu 100% in Schall umgewandelt würde. Um diese Schall-Maschine zu bauen, müssten wir alle Sterne dieses Universums darin als Energiequelle unterbringen, und in weiteren 10 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 Universen wildern, um alle Sonnen einzusammeln, um die Maschine zu füllen... Wir gehen also von einem Wirkungsgrad von 100% bei der Umsetzung der Sonnenenergie in Schall aus - andererseits sind auch 90% Verlustenergie keine echte Größenordnung an Unterschied bei diesen Zahlen... Ob wir zehn mal mehr Universen mehr oder weniger benötigen ist hier schon irrelevant. Es wird also auf jeden Fall knapp mit der Energieversorgung der Maschine für 900 dB(A)...

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich glaube, die 900 dBA sind nicht der einzige Klops im Text :)


    Ich habe schnell etwas eingetippt, um keine "richtigen" Inhalte zu posten - mit dem Versuch, etwas zum Schmunzeln beizutragen.

    Ja, ich habe dieses auch noch (verspätet) festgestellt. Wusste nicht gleich, was eine Popelmaschine ist :44::Lach:
    bei der man links etwas reintut, damit es rechts wieder rauskommt. :D


    Ich brauch immer etwas länger......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Muster für die Erstellung einer GBU für Arbeitsmittel

    Schau mal hier bei der Uni Duisburg-Essen


    https://www.uni-due.de/verwalt…sicherheitsverordnung.php

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • Für mich sind das eher Versuche einer Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsplätzen.


    Nach BetrSichV §7 kann man sich das Meiste sparen, wenn die "normale" Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz vorliegt.


    Die Checklisten kann man natürlich hernehmen - nicht schlecht - aber dokumentieren würde ich nur die Punkte, hinter denen auch Maßnahmen stehen.


    Die BetrSichV hat eher den Hintergrund, die Besonderheiten der Verwendung von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen. In einer Firma habe ich z.B. gesehen, dass die klassische, völlig normale Maschine so aufgestellt war, dass:
    - der Mitarbeiter GENAU im Weg stand, den die FFZ nutzen (für das Gesundheitsmanagement wird es eine wahre Freude gewesen sein, wie beweglich dieser Mitarbeiter war)
    - der Wagen mit Arbeitsmaterialien (ca. 2 m hoch, mehrere Hundert kg Material drauf) das Schließen der Brandschutztür im Brandfall wirkungsvoll verhindert hätte - und das in einer echten Produktionsanlage, eines hoch angesehenen Weltkonzerns - wo ein Brand erst gelöscht ist, wenn das Material komplett abgebrannt ist. Und Material war da mehr als genug....


    Ohne BetrSichV sagt der Arbeitgeber: "Mackina molto bene. Tutti de la Norma CE, e perfetto Schutzeinrichtungen!" Nach BetrSichV muss man auch drauf geachtet werden, WIE die Maschine eingesetzt wird.


    EIGENTLICH muss man darauf auch ohne BetrSichV achten.... Aber die BetrSichV schärft diese Pflicht noch mal explizit nach.


    Von daher will ich gar nicht schauen, ob PSA getragen wird, oder LOTO geregelt ist. Das sind Themen für die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes an sich (evtl. für den Betriebszustand "Wartung"). Ich will vielmehr wissen, ob diese Maschine im konkreten Fall, an diesem Ort etwas Blödes darstellt, oder OK ist.


    Anderer Fall: Picobello Bearbeitungszentrum in einem Kleinbetrieb. Läuft. Aber - es ist ein tschechisches Modell ohne CE. Was nun? Der Scheff wollte die Maschine nicht hergeben.
    Also GB nach BetrSichV entlanghangelnd an der Maschinenrichtlinie erstellt, und dann hoffen, dass es reicht... Die Maschine war aus der CE-Zeit, aber die Tschechen waren noch nicht amtlich dabei... Ohnehin hat 90% der Zeit der Scheff dran gewerkelt. Aber es HÄTTE jemand anders dran arbeiten KÖNNEN (hat auch, nur selten).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()