Aerosoldaosen, Angaben zur Detergentienverordnung

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  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu Aerosoldosen für Reinigungsmittel und die Notwendigen Angaben auf dem Etikett.

    Es geht nicht um die Gefahrstoff/Gefahrgutangaben, sondern um (eventuell) notwendige Angaben gemäß der Detergentienverordnung.

    Ich gehe mal davon aus, dass auch auf Aerosoldosen die Angaben gemäß der Detergentienverordnung notwendig sind. Richtig?
    Was ist aber mit der Angabe des Treibgases? Wenn dieses (im unserem Fall Dimethylether) auch in der INCI-Liste auftaucht, Zugegeben INCI ist Kosmetikverordnung, aber die Angaben der Detergentienverordnung beziehen sich bei den Inhaltsangaben auf die INCI-Liste.

    Also:

    Anlagen gemäß der Detergentienverordnung: Duftstoffe (Orangenöl, aliphatische Kohlenwasserstoffe, wasserlösliche Lösemittel, Dimethylethylether?
    oder
    Anlagen gemäß der Detergentienverordnung: Duftstoffe (Orangenöl, aliphatische Kohlenwasserstoffe, wasserlösliche Lösemittel. Treibgas Dimethylethylether?

    Kennt sich jemand damit aus?

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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