Wartungsintervalle Abluft in Kochküchen

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  • Hallo Kollegen,

    da mir Dr. Google bisher nicht wirklich weiterhlefen konnte stelle ich diese Frage mal hier im Forum.

    Wir betreiben in einigen Kitas Kochküchen, die dann alle Kitas mit Essen versorgen. Diese Küchen haben alle Ablauftanlagen. Nun ist mir klar, dass diese natürlich aus Brandschutzsicht auch regelmäßig gereinigt und gewartet werden müssen.
    Leider ist unsere Geschäftsführung so, dass Sie immer eine Verordnung, Gesetz oder ähnliches vorgelegt bekommen wollen.
    Ich habe schon in der Hamburger Bauaordnung nachgelesen aber keine wirklichen Hinweise auf die Verpflichtung von Wartung und wenn in welchen Intervallen erkannt.
    Hat jemand zufällig in diesem Bereich Erfahrungen? Und kann mir einen Tipp geben wo ich Wartungsintervalle /Reinigungsintervalle finden kann?

    Und Bitte nicht" schau in die Herstellerangaben", daran hatte ich auch gedacht und nichts sinnvolles gefunden.

    Schöne Grüße aus dem kaltem Hamburg

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  • Mahlzeit,


    Diese Küchen haben alle Ablauftanlagen

    Wenn damit Abluftanlagen gemeint sind ( also auch Dunstabzugshauben), dann sind das raumlufttechnische Anlagen.
    Da wäre die ArbeitsstättenV die Verordnung und diese wird konkretisiert durch die ASR A3.6 Lüftung.
    Schaut man dort nach kann man im im Abschnitt 6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung lesen.

    (2) Entsprechend § 4 Abs. 3 ArbStättV sind RLT-Anlagen nach den in Absatz 1 festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die
    - technischen,
    - hygienischen und
    - raumlufttechnischen (z. B. Einstellung und Zustand der Luftdurchlässe)
    Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet werden.


    Gruß

  • Moin Andre,

    schau in die DGUV 110-003.

    Zitat von DGUV 110-003

    3.2.11.4
    Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten (z.B. Aerosolabscheider) sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte
    Reinigung ist zu dokumentieren.
    Küchenlüftungsdecken und ihre Komponenten sind monatlich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren.
    Dies gilt insbesondere für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann. Einrichtungen der Abluftanlage (Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.

    Dazu kommen dann noch die Prüfung nach der DGUV 3 bzw. DGUV 4. Zusätzlich sind natürlich die Angaben des Herstellers zu beachten, d.h. wenn diese Intervalle aus der Bedienungsanleitung nicht ersichtlich sind - nachfragen.

    Ein Blick in die Arbeitssicherherheitsinformation 8.19 der BGN lohnt sich wahrscheinlich auch.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.