Wenn, wie beim BW Clip, der Hersteller vorschreibt, dass keine Funktions- und Systemkontrollen erforderlich sind, dann können diese entfallen. Dann müssen "nur" noch regelmäßig Sichtkontrollen und Anzeigetests mit Prüfgas durchgeführt werden.
Entscheidend sind beim Einsatz von Gaswarngeräten die Herstellervorgaben zur Wartung und Prüfung der Geräte (schließlich müssen Funktions- und Systemkontrolle gemäß den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden und wenn es keine Vorgaben dazu gibt hat sich das Thema erledigt . Je nach Verwendungszweck des Geräts ist hier der Praxistipp, die Kontrollabstände in Rücksprache mit dem Hersteller festulegen, wenn das Gerät nur sporadisch in unregelmäßigen Abständen verwendet wird.