Ehemalige Mitarbeiter

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen,

    ein ehemaliger Mitarbeiter hat während der Arbeitszeit private Arbeiten an einer Fräsmaschine erledigt. In welchem Gesetztes Text steht, dass dies verboten ist bzw. die Firma hier grob fahrlässig handelt.

  • ANZEIGE
  • In den Gesetzen steht nicht dass es verboten ist!
    Es ist aber per Definition eine "eigenwirtschaftliche Tätigkeit" und damit durch den Unfallversicherungsträger nicht versichert!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • StGB §24: StromMaterial...
    DGUV V1: Unterweisung fehlt u.U.
    Steuerrecht: geldwerte Vorteile...

    Zutrittsbeschränkungen evtl. verletzt. Wenn es aber ein Mitarbeiter der Werkstatt war, geht nur StGB oder evtl.

    Arbeitsrecht (Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung oder vertragliche Regelungen zur privaten Nutzung von Arbeitsmitteln)....

    Mein Auto hatte mal Geräusche gemacht, als ich vom Firmenparkplatz losfuhr. Habe einen Mechaniker gebeten, mal kurz nachzusehen. Er hat nach Arbeitsende den Wagen kurz mit der Bühne angehoben (ca. 30 cm hoch), um zu gucken. Das hat ein erfahrener, älterer Kollege gesehen. Er sagte, wir sollen uns dabei nicht erwischen lassen, Abmahnung und fristlose Kündigung drohen.

    Manche sind auch allergisch gegen Hendi oder Fahrrad laden. Andere bieten letzteres aktiv an...

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (16. November 2018 um 08:42)

  • Anhand der Angaben kann man ja alles mögliche konstruieren. Wer hat denn dem ehemaligen Mitarbeiter die Erlaubnis zu der Tätigkeit gegeben? War das die Geschäftsführung? Wenn nein, dann dürfte derjenige, der die Erlaubnis erteilt hat ein Problem haben, der ehemalige Mitarbeiter ebenso.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE